Beschlussvorlage - 0783/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmsituation an der Realschule Emsthier: Verwaltungsgerichtliches Verfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB65 - Gebäudewirtschaft
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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22.09.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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29.09.2009
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Sachverhalt
Begründung
Nach mehrjährigem Vorlauf hat
ein Nachbar der Realschule Emst die Stadt Hagen wegen der Lärmbelästigung durch
die unsachgemäße Schulhofnutzung (insbesondere Skateboard fahren und Basketball
spielen) verklagt. Die Stadt Hagen hat beim Verwaltungsgericht Arnsberg beantragt,
die Klage abzuweisen.
Bei dem am 24.06.09 durchgeführten
Ortstermin, der durch das Verwaltungsgericht Arnsberg anberaumt worden war,
führte der Kläger aus, dass er sich nicht durch den "Lärm", der durch
den Schulbetrieb entsteht, gestört fühlt, sondern dass es ihm um die
unsachgemäße Nutzung des Schulhofs durch Skateboard fahren und Basketball
spielen außerhalb der erlaubten Nutzungszeiten geht. Die Lärmbelästigung
entsteht, so seine Darstellung, durch das "Sliden" der Skateboards
über die ca. 40 cm hohen Kantensteine sowie das Skaten unter dem überdachten
Durchgang, das ein erhebliches Echo verursachen soll.
Bei dem Termin wurde
festgehalten, dass die Skate-Möglichkeit unter der Überdachung nur noch
übergangsweise besteht, da in diesem Bereich die Mensa errichtet wird. Zudem
wird der Schulhof nach den freigegebenen Zeiten als Spielfläche abgeschlossen
– auch an den Wochenenden und in den Ferien. Damit ist ein ungehindertes
Betreten nicht mehr möglich. Der Zutritt zum Schulhof ist mithin nur durch das
Überklettern der vorhandenen Zaun- und Toranlage zu bewerkstelligen.
Da seitens des Klägers die
Auffassung vertreten wird, dass eine Erhöhung der Tore und der Zaunelemente
direkt neben der Tore auf jeweils 3 m (bisherige Höhe: 1,60 m) sowie das
Anbringen eines Überkletterschutzes die Jugendlichen an einem Betreten des
Schulhofs hindern würde, wurde – trotz erheblicher Zweifel an der
Geeignetheit des Mittels – seitens der Gebäudewirtschaft Hagen ein
Kostenvoranschlag für diese Maßnahme eingeholt. Die Gesamtkosten belaufen sich
demnach auf 10.000 €.
Da nicht der gesamte Zaun
erhöht werden soll, verblieben im Bereich der niedrigeren Zaunelemente – mit
den davor befindlichen Bäumen – weiterhin Kletterhilfen, mittels derer
das Übersteigen des Zaunes weiterhin möglich wäre.
Alternativ wurde die
Errichtung einer Skater-Anlage im benachbarten Fritz-Steinhoff-Park geprüft. Aus
Gründen der Lärmemission kann diese, laut GWH, dort jedoch nicht errichtet
werden.
Seit dem Ortstermin wird vom
Objektbetreuer und der Hilfskraft ein Protokoll über die Zeiten geführt, zu
denen der Schulhofzugang auf- bzw. abgeschlossen wird. Ferner werden die durch
die Hilfskraft durchgeführten Kontrollgänge sowie die dabei gemachten
Beobachtungen protokolliert.
