Beschlussvorlage - 0774/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Rückbau einer Treppenanlage im Naturschutzgebiet Hardt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 24 Forstamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Entscheidung
|
|
|
|
23.09.2009
|
Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung die Treppenanlage einzuziehen und diese nach den gesetzlichen Vorgaben abzubauen und zu entsorgen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt – ggf. mit StraßenNRW
– zu prüfen, ob die vorhandene Pflasterung aufgenommen werden kann oder
der Weg gesichert werden muß.
Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht
erforderlich.
Begründung
Der untere Teil des
Naturschutzgebietes Haardt wurde vor etwa 20 Jahren aus dem Besitz der Firma
Post der Stadt Hagen überstellt. In diesem Teil befindet sich eine
Treppenanlage mit einem sich
anschließenden Waldtrampelpfad, der die Stadtteile Eilpe mit Delstern und Emst
verbindet.
Diese Treppenanlage
ist in einem so desolaten Zustand, dass die Verkehrssicherung nicht mehr
gewährleistet ist. Der Waldbesitzer haftet für alle waldatypischen Gefahren im
Schadensfall. Das bedeutet, dass alle im Wald eingebrachten baulichen Anlagen
vom Eigentümer dauerhaft auf die Verkehrssicherheit überprüft werden müssen.
Das Forstamt hat deswegen
Kostenvoranschläge für die Herstellung der Verkehrssicherheit der Treppenanlage
eingeholt. Dabei war lediglich der Austausch der maroden Eisenbahnschwellen
gegen Eichenschwellen Gegenstand. Das günstigste Angebot beläuft sich demnach
auf ca. 25.000,- €.
Eisenbahnschwellen dürfen
gemäß Landschaftsgesetz nicht mehr in die offene Landschaft eingebracht werden,
vorhandene Anlagen müssen zurück gebaut werden. Verschärfend hinzu kommt, dass sich
– wie oben beschrieben – die Anlage im Randbereich des N.S.G.
Haardt befindet.
Festzustellen ist, dass
die Anlage nur noch sehr gering frequentiert wird, da sämtliche weiterführenden
Wege in Richtung Delstern oder Emst absolut unpassierbar sind. Die
Treppenanlage kann so nur noch als Sackgasse von Eilpe aus genutzt werden.
Die Zuwegung, die der
Kontrolle und Sanierung der darüber gelegenen Volmetalbrücke (B 54) dient, ist
bereits von Vandalismus gekennzeichnet, wobei Pflastersteine herausgerissen
sind und teilweise im angrenzenden Gleiskörper der Volmetalbahn liegen. Weitere
Zerstörungen können auf den Wald übergreifen, die durch den Einzug des
Treppenbauwerkes zumindest stark gemindert werden können.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, die Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben abzubauen und zu
entsorgen.
Abb. 1
(Treppenbauwerk)

Abb. 2 (Zuwegung
unterhalb der B 54)

Abb. 3 (Zerstörtes
Geländer)

Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
953,8 kB
|
