Beschlussvorlage - 0774/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beauftragt die Verwaltung die Treppenanlage einzuziehen und diese nach den gesetzlichen Vorgaben abzubauen und zu entsorgen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt – ggf. mit StraßenNRW – zu prüfen, ob die vorhandene Pflasterung aufgenommen werden kann oder der Weg gesichert werden muß.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.

 

Begründung

 

Der untere Teil des Naturschutzgebietes Haardt wurde vor etwa 20 Jahren aus dem Besitz der Firma Post der Stadt Hagen überstellt. In diesem Teil befindet sich eine Treppenanlage  mit einem sich anschließenden Waldtrampelpfad, der die Stadtteile Eilpe mit Delstern und Emst verbindet.

 

Diese Treppenanlage ist in einem so desolaten Zustand, dass die Verkehrssicherung nicht mehr gewährleistet ist. Der Waldbesitzer haftet für alle waldatypischen Gefahren im Schadensfall. Das bedeutet, dass alle im Wald eingebrachten baulichen Anlagen vom Eigentümer dauerhaft auf die Verkehrssicherheit überprüft werden müssen.

Das Forstamt hat deswegen Kostenvoranschläge für die Herstellung der Verkehrssicherheit der Treppenanlage eingeholt. Dabei war lediglich der Austausch der maroden Eisenbahnschwellen gegen Eichenschwellen Gegenstand. Das günstigste Angebot beläuft sich demnach auf ca. 25.000,- €.

 

Eisenbahnschwellen dürfen gemäß Landschaftsgesetz nicht mehr in die offene Landschaft eingebracht werden, vorhandene Anlagen müssen zurück gebaut werden. Verschärfend hinzu kommt, dass sich – wie oben beschrieben – die Anlage im Randbereich des N.S.G. Haardt befindet.

 

Festzustellen ist, dass die Anlage nur noch sehr gering frequentiert wird, da sämtliche weiterführenden Wege in Richtung Delstern oder Emst absolut unpassierbar sind. Die Treppenanlage kann so nur noch als Sackgasse von Eilpe aus genutzt werden.

 

Die Zuwegung, die der Kontrolle und Sanierung der darüber gelegenen Volmetalbrücke (B 54) dient, ist bereits von Vandalismus gekennzeichnet, wobei Pflastersteine herausgerissen sind und teilweise im angrenzenden Gleiskörper der Volmetalbahn liegen. Weitere Zerstörungen können auf den Wald übergreifen, die durch den Einzug des Treppenbauwerkes zumindest stark gemindert werden können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Anlage nach den gesetzlichen Vorgaben abzubauen und zu entsorgen.


Abb. 1 (Treppenbauwerk)

 

Abb. 2 (Zuwegung unterhalb der B 54)


 

Abb. 3 (Zerstörtes Geländer)

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.09.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen