Beschlussvorlage - 0656/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der VI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0656/2009 vom 03.08.2009) ist.

 

Realisierungstermin: 01.11.2009

Reduzieren

Sachverhalt

Kurzfassung

Der Straßenreinigungsplan, der als Anlage Bestandteil der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen ist, wird auf Grund von Änderungen angepasst und ergänzt.

 

 

Begründung

 

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl hat am 03.12.2008 beschlossen, den Rat der Stadt Hagen aufzufordern, entgegen des Ratsbeschlusses vom 13.11.2008 zur Vorlage 0775/2008 die Straßen „Alter Weg“ und „Oberkattwinkel“ aus der städtischen Reinigung herauszunehmen und wieder den Anliegern zu übertragen. Der Rat hat in seiner Dezembersitzung den Beschluss der Bezirksvertretung Eilpe/Dahl übernommen. Daher sind die beiden Straßen „Alter Weg“ und „Oberkattwinkel“ wieder in die Anliegerreinigung zu übertragen.

 

Nach dem vollständigen Ausbau und der Widmung der Straße „Prof.-Dr.-Schemann-Weg“ ist die Straße nunmehr von der Stadt zu reinigen. Somit muss die neu gewidmete Straße in den Straßenreinigungsplan aufgenommen werden.

 

Bei folgenden Straßen hat sich die Buslinienführung verändert. Daher ist im Straßenreinigungsplan die Winterdienstklasse anzupassen:

 

1.                 Ahmer Weg

2.                 Am Sonnenberg

3.                 Feldstraße

4.                 Piepenstockstraße

 

Nach Überprüfung vor Ort durch die HEB-GmbH muss der Straßenreinigungsplan bei folgenden Straßen den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden:

 

1.                 Im Wiedenbusch

2.                 Markland

3.                 Reher Heide

4.                 Richard-Römer-Weg

5.                 Talstraße

6.                 Wielandplatz

 

In der Anlage 2 befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung im Straßenverzeichnis.

 

 

 

 

 

 

 

VI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005

 

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S. 380), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S.706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30. Juni 2009 (GV NRW S.390) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Gesetz vom 11. Dezember 2007 (GV NRW 2008 S.8) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am   __________ folgenden VI. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

Der Straßenreinigungsplan wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

Teil1: Straßenverzeichnis

 

 

 

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

Ahmer Weg

Stadt

1

B

 

 

 

 

Alter Weg

Anlieger

 

 

 

Am Sonnenberg

Stadt

1

B

 

 

 

 

Feldstraße

a) von Oeger Str. bis Nr.79 einschl.

b) Zufahrt zu den Häusern Nr.37 bis 39f

 

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

 

B

Im Wiedenbusch

a) von Stennesufer bis Nr.17 einschl.

b) Fußweg von Nr.24/25 bis Helfer Str.

c) von Helfer Str. bis einschl. Wendeplatte

 

Stadt

Anlieger

Stadt

 

1

 

1

 

C

 

C

 

Markland

a) Ribbertstr. bis Nr.24 ausschl.

b) von Nr.24 einschl. bis „An der Wallburg“

 

Stadt

Anlieger

 

 

1

 

C

 

 

 

 

Straße

Reinigung

durch

Anzahl der

wöchentl.

Reinigung

Winter-

dienst

Klasse

 

 

 

 

Oberkattwinkel

Anlieger

 

 

 

 

 

 

Piepenstockstraße

Stadt

1

B

 

 

 

 

Prof.-Dr.-Schemann-Weg

a) außer Stichstraßen

b) Stichstraßen

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

 

 

 

 

Reher Heide

a) außer Stichstraße

b) Stichstraße

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

 

 

Richard-Römer-Weg

a) außer Stichstraße

b) Stichstraße

 

Stadt

Anlieger

 

1

 

C

 

 

Talstraße

von Kölner Straße bis Frankstraße

 

Stadt

 

2

 

 

C

Wielandplatz

Anlieger

 

 

 

 

 

Artikel II

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

 

Reduzieren

Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Erweitern

02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.09.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

Erweitern

24.09.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

30.09.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:   (Ergänzung zur Vorlage !)

 

Der VI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0656/2009 vom 03.08.2009) ist und zwar mit der Maßgabe die Klassifizierung für die Straßen Ahmer Weg, Am Sonnen-

Berg und Feldstraße von B auf A festzusetzen.

Realisierungstermin: 01.11.2009

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 2

Enthaltungen:

      

 

Erweitern

01.10.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

Reduzieren

08.10.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der VI. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 21.12.2005 wird beschlossen, wie er als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachennummer 0656/2009 vom 03.08.2009) ist und zwar mit der Maßgabe, die Klassifizierung für die Straßen Ahmer Weg, Am Sonnenberg und Feldstraße von B auf A festzusetzen.

 

Realisierungstermin: 01.11.2009

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen