Beschlussvorlage - 0759/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Verschmelzung der Märkischen Bus-Gesellschaft mbH (MBG) mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) durch Aufnahme der MBG in die MVG nach vorheriger Übertragung des Geschäftsanteils des alleinigen Gesellschafters Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) an der MBG auf die MVG zu.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 14.09.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Das Innenministerium des Landes NRW hat die Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, die Anzeigen / Beschlüsse aller an der Verschmelzung beteiligten kommunalen Gesellschafter vorzulegen. Da die Stadt Hagen an der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH eine mittelbare Beteiligung i. H. v. 0,539 % hält, ist durch den Rat der Stadt Hagen ein entsprechender Beschluss zu fassen und der Bezirksregierung zu übersenden.

 

 

Begründung

 

Die Märkische Bus-Gesellschaft mbH (MBG) wurde 1998 gegründet, um neu einzustellende Mitarbeiter zu günstigeren Tarifbedingungen als bei der MVG zu beschäftigen und damit langfristig einen kostengünstigeren ÖPNV im Märkischen Kreis anbieten zu können. Nach Einführung des Spartentarifvertrages Nahverkehr ("Tarifvertrag") Mitte 2008 bei beiden Gesellschaften besteht für zukünftige Neueinstellungen ein weitgehend identisches Tarifniveau, weshalb die Zusammenführung geplant ist, um die durch den Bestand beider Gesellschaften entstehenden Kosten zu vermeiden.

Die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat vorgegebenen maßgeblichen Ziele der Zusammenführung sind

 

·        Risikolose Überführung der Belegschaft der MBG in die MVG unter Wahrung der aktuell bei der MBG geltenden Arbeitsbedingungen (insb. höherer pauschaler Pausenabzug bei der MBG im Vergleich zur MVG)

 

·        Wegfall des Rechtsträgers MBG

 

Die Grundlage für dieses Vorhaben sind die Diskussionen und Beschlüsse in den Aufsichtsräten von MVG und MBG im Dezember 2008 bzw. März 2009 sowie die Debatte im Kreistag Anfang des Jahres.

 

Der Aufsichtsrat der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) fasste im März 2009 einstimmig folgenden Beschluss:

 

„Der Aufsichtsrat nimmt die Ausführungen einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Geschäftsführung, die Zusammenführung von MVG und MBG unter vorgenannten Voraussetzungen weiter vorzubereiten."

 

Ein inhaltsgleicher Beschluss wurde ebenfalls einstimmig im Aufsichtsrat der Märkische Bus-Gesellschaft mbH (MBG) im März 2009 gefasst. Auch im Kreistag am 26.02.09 wurde dieses Thema bereits angesprochen.

 

Die Schritte für dieses Vorhaben lassen sich wie folgt beschreiben: Beabsichtigt ist, die Mitarbeiter der MBG mit den heute für sie geltenden Rahmenbedingungen und Regelungen in die MVG zu überführen. Dies erfolgt in zwei Schritten.

 

Der erste Schritt ist die Übertragung des Geschäftsanteiles des alleinigen Gesellschafters MKG an der MBG auf die MVG, d.h. der Verkauf der MBG an die MVG. Der Märkische Kreis hält als 100%iger Gesellschafter der MKG auch indirekt 100% an der MBG, da der alleinige Gesellschafter der MBG die MKG ist. Nominal beträgt der einzige Geschäftsanteil der MBG 26 T €. In Absprache mit den Wirtschaftsprüfern und auf Basis der Bilanz 2008 wird für die Veräußerung der aktuelle Bilanzwert zugrunde gelegt.

 

Der zweite Schritt ist die Verschmelzung durch Aufnahme der MBG in die MVG. Hierzu wird es notwendig sein, einen Überleitungstarifvertrag (mit verdi und KAV) und zwei Betriebsvereinbarungen abzuschließen.

 

Zu diesen Schritten fasste die Gesellschafterversammlung der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) am 26.08.2009 folgende Beschlüsse:

 

  1. „Die Gesellschafterversammlung der MVG stimmt dem vorstehend aufgeführten Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils der MKG an der MBG an die MVG zu.

 

Zudem verzichtet die Gesellschafterversammlung der MVG auf das Recht, den vorstehenden Gesellschafterbeschluss anzufechten, insbesondere gegen die Wirk­samkeit des Geschäftsanteilskaufvertrages Klage zu erheben.“

 

  1. „Die Gesellschafterversammlung stimmt der Verschmelzung und dem daraus resul­tierenden Verschmelzungsvertrag zwischen der MVG und der MBG zu.

 

Zudem verzichtet die Gesellschafterversammlung der MVG auf das Recht, den vor­stehenden Gesellschafterbeschluss anzufechten, insbesondere gegen die Wirk­samkeit dieses Verschmelzungsbeschlusses Klage zu erheben.

 

Weiterhin verzichtet die Gesellschafterversammlung auf die Bestellung eines Ver­schmelzungsprüfers und die Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts. Darüber hinaus wird auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47 bis 49 UmwG verzichtet.“

 

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, der Verschmelzung der Märkischen Bus-Gesellschaft mbH (MBG) mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) durch Aufnahme der MBG in die MVG nach vorheriger Übertragung des Geschäftsanteils des alleinigen Gesellschafters Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) an der MBG auf die MVG zuzustimmen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen