Beschlussvorlage - 0759/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
MVG Märkische Verkehrsgesellschaft GmbHVerschmelzung der Märkischen Bus-Gesellschaft mbH (MBG) mit der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen stimmt der Verschmelzung der Märkischen Bus-Gesellschaft mbH (MBG) mit
der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) durch Aufnahme der MBG in die MVG
nach vorheriger Übertragung des Geschäftsanteils des alleinigen Gesellschafters
Märkische Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) an der MBG auf die MVG zu.
Die Umsetzung der
Vorlage erfolgt bis zum 14.09.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Innenministerium des Landes NRW hat die
Bezirksregierung Arnsberg aufgefordert, die Anzeigen / Beschlüsse aller an der
Verschmelzung beteiligten kommunalen Gesellschafter vorzulegen. Da die Stadt
Hagen an der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH eine mittelbare Beteiligung i.
H. v. 0,539 % hält, ist durch den Rat der Stadt Hagen ein entsprechender
Beschluss zu fassen und der Bezirksregierung zu übersenden.
Begründung
Die Märkische Bus-Gesellschaft mbH (MBG) wurde 1998
gegründet, um neu einzustellende Mitarbeiter zu günstigeren Tarifbedingungen
als bei der MVG zu beschäftigen und damit langfristig einen kostengünstigeren
ÖPNV im Märkischen Kreis anbieten zu können. Nach Einführung des
Spartentarifvertrages Nahverkehr ("Tarifvertrag") Mitte 2008 bei beiden
Gesellschaften besteht für zukünftige Neueinstellungen ein weitgehend
identisches Tarifniveau, weshalb die Zusammenführung geplant ist, um die durch
den Bestand beider Gesellschaften entstehenden Kosten zu vermeiden.
Die von Geschäftsführung und Aufsichtsrat vorgegebenen
maßgeblichen Ziele der Zusammenführung sind
·
Risikolose
Überführung der Belegschaft der MBG in die MVG unter Wahrung der aktuell bei
der MBG geltenden Arbeitsbedingungen (insb. höherer pauschaler Pausenabzug bei
der MBG im Vergleich zur MVG)
·
Wegfall
des Rechtsträgers MBG
Die Grundlage für dieses Vorhaben sind die Diskussionen
und Beschlüsse in den Aufsichtsräten von MVG und MBG im Dezember 2008 bzw. März
2009 sowie die Debatte im Kreistag Anfang des Jahres.
Der Aufsichtsrat der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH
(MVG) fasste im März 2009 einstimmig folgenden Beschluss:
„Der Aufsichtsrat nimmt
die Ausführungen einstimmig zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die
Geschäftsführung, die Zusammenführung von MVG und MBG unter vorgenannten
Voraussetzungen weiter vorzubereiten."
Ein inhaltsgleicher Beschluss wurde ebenfalls einstimmig
im Aufsichtsrat der Märkische Bus-Gesellschaft mbH (MBG) im März 2009 gefasst.
Auch im Kreistag am 26.02.09 wurde dieses Thema bereits angesprochen.
Die Schritte für dieses Vorhaben lassen sich wie folgt
beschreiben: Beabsichtigt ist, die Mitarbeiter der MBG mit den heute für sie
geltenden Rahmenbedingungen und Regelungen in die MVG zu überführen. Dies
erfolgt in zwei Schritten.
Der erste Schritt ist die Übertragung des
Geschäftsanteiles des alleinigen Gesellschafters MKG an der MBG auf die MVG,
d.h. der Verkauf der MBG an die MVG. Der Märkische Kreis hält als 100%iger
Gesellschafter der MKG auch indirekt 100% an der MBG, da der alleinige Gesellschafter
der MBG die MKG ist. Nominal beträgt der einzige Geschäftsanteil der MBG 26 T
€. In Absprache mit den Wirtschaftsprüfern und auf Basis der Bilanz 2008
wird für die Veräußerung der aktuelle Bilanzwert zugrunde gelegt.
Der zweite Schritt ist die Verschmelzung durch Aufnahme
der MBG in die MVG. Hierzu wird es notwendig sein, einen
Überleitungstarifvertrag (mit verdi und KAV) und zwei Betriebsvereinbarungen
abzuschließen.
Zu diesen Schritten fasste die Gesellschafterversammlung
der Märkischen Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) am 26.08.2009 folgende
Beschlüsse:
- „Die
Gesellschafterversammlung der MVG stimmt dem vorstehend aufgeführten
Verkauf und der Abtretung des Geschäftsanteils der MKG an der MBG an die
MVG zu.
Zudem
verzichtet die Gesellschafterversammlung der MVG auf das Recht, den
vorstehenden Gesellschafterbeschluss anzufechten, insbesondere gegen die Wirksamkeit
des Geschäftsanteilskaufvertrages Klage zu erheben.“
- „Die
Gesellschafterversammlung stimmt der Verschmelzung und dem daraus resultierenden
Verschmelzungsvertrag zwischen der MVG und der MBG zu.
Zudem
verzichtet die Gesellschafterversammlung der MVG auf das Recht, den vorstehenden
Gesellschafterbeschluss anzufechten, insbesondere gegen die Wirksamkeit dieses
Verschmelzungsbeschlusses Klage zu erheben.
Weiterhin
verzichtet die Gesellschafterversammlung auf die Bestellung eines Verschmelzungsprüfers
und die Erstellung eines Verschmelzungsprüfungsberichts. Darüber hinaus wird
auf die Einhaltung der Vorschriften der §§ 47 bis 49 UmwG verzichtet.“
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, der Verschmelzung
der Märkischen Bus-Gesellschaft mbH (MBG) mit der Märkischen
Verkehrsgesellschaft mbH (MVG) durch Aufnahme der MBG in die MVG nach vorheriger
Übertragung des Geschäftsanteils des alleinigen Gesellschafters Märkische
Kommunale Wirtschafts-GmbH (MKG) an der MBG auf die MVG zuzustimmen.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
