Beschlussvorlage - 0758/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.        Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Änderungen der Satzung der Hagener Straßenbahn AG sowie des Gesellschaftsvertrages der Sander Reisen GmbH zustimmend zur Kenntnis.

 

2.        Der Rat der Stadt Hagen beauftragt


in der noch anzuberaumenden außerordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG den Änderungen der Satzung zuzustimmen.

 

3.        Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.

 

4.        Sollten sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens oder aus formellen Notwendigkeiten geringfügige Änderungen der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages ergeben, so verzichtet der Rat der Stadt Hagen auf eine erneute Beschlussfassung.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.11.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

In der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 25.06.2009 wurden bereits die umfangreichen Änderungen der Gesellschaftsverträge im HVG-Konzern dem Rat der Stadt Hagen vorgestellt und von diesem beschlossen. Nunmehr wird auch die Satzung der Hagener Straßenbahn AG sowie der Gesellschaftsvertrag der Sander Reisen GmbH vorgelegt, da der Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG in seiner Sitzung am 31.08.2009 die Änderungen beschlossen hat.

 

 

Begründung

 

Im Wesentlichen wird zur Begründung auf die Vorlage 0568/2009 verwiesen, in der bereits ausführlich dargestellt wurde, warum die Gesellschaftsverträge im HVG-Konzern geändert werden sollen.

 

Der Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG (HST) hat in seiner Sitzung am 31.08.2009 nunmehr auch die Änderungen der Satzung der HST sowie die Änderungen des Gesellschaftsvertrag der Sander Reisen GmbH beschlossen, so dass auch diese nunmehr dem Rat der Stadt Hagen vorgelegt werden können.

 

Wesentliche Anpassungen bzw. Änderungen der Satzung sind:

·      Neuformulierung des § 6 (Funktionsbezeichnung)

·      Anpassung bzw. Erweiterung des § 8 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft)

·      Anpassung bzw. Erweiterung des § 10 (Vorsitz, Einberufung und Beschlussfassung des Aufsichtsrates)

·      zur besseren Lesbarkeit wurden in § 12 Abs. 6 die an anderen Stellen geregelten Zuständigkeiten des Aufsichtsrates informatorisch aufgelistet

·      in § 16 Abs. 4 wurden weitere Sonderrechte der Stadt Hagen aufgenommen, die sich aus der Beteiligungsrichtlinie ergeben

·      §§ 18 und 19 wurden zusätzlich eingefügt

 

In den beigefügten Synopsen sind die Änderungen „fett  -  kursiv“ dargestellt.

 

Die für die Änderung der Satzung der HST erforderliche Hauptversammlung kann z. Zt. noch nicht terminiert werden, da das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung zunächst abgeschlossen sein muss. Eine Vorabstimmung mit der Bezirksregierung hat bereits stattgefunden. In diesem Rahmen wurden einige Vorschläge seitens der Bezirksregierung gemacht, die bereits in den Entwürfen Berücksichtigung fanden. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass das Anzeigeverfahren problemlos abgeschlossen werden kann.

 

Die Hauptversammlung der HST sowie alle mit der Änderung der Satzung in Zusammenhang stehenden Maßnahmen sollen an einem Tag durchgeführt werden. Für die Gesellschafterversammlung der Sander Reisen GmbH ist die Benennung eines/r Vertreters/in der Stadt Hagen nicht erforderlich, da die Stadt Hagen an dieser Gesellschaft nicht beteiligt ist.

 

An der letzten Hauptversammlung der HST hat Herr Martin Erlmann teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen