Beschlussvorlage - 0756/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Neubau eines Tierheims an der Hasselstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Holger Klinkmann
- Beteiligt:
- FB69 - Umweltamt; FB65 - Gebäudewirtschaft; FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e. V. einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung des Vereins an den Baukosten des neuen Tierheims an der Hasselstraße zu den in der Begründung genannten Rahmenbedingungen zu schließen.
2. Die Kosten in Höhe von 200.000 € für die vorgezogene Herrichtung und Einzäunung der Tierheim-Erweiterungsfläche sowie einer Teilfläche des Hundeplatzes werden aus Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert.
3. Die Mittel für die zusätzliche Lärmabschirmung der Hundeausläufe (Einhausung) in Höhe von 42.000 € werden aus dem Konjunkturpaket II finanziert.
4. Die Sparkassenspende wird in Höhe von bis zu 100.000 € für Einrichtungskosten des Tierheims verwendet.
5. Das am 14.06.2007 vom Rat beschlossene Raumprogramm wird um einen vom Tierschutzverein gewünschten, gemeinsam zu nutzenden Gruppenraum (40 m²) erweitert. Die bebaute Fläche erhöht sich gegenüber dem Stand vom 14.06.2007 (958 m²) auf jetzt rd. 1.000 m².
6. Der Ratsbeschluss vom 06.03.2008 bezüglich der Verrechnung möglicher Kosteneinsparungen wird aufgehoben (Vorlage 0144/2008). Gleiches gilt für die Festschreibung des städtischen Eigenanteils auf 1,2 Mio. € (Beschluss vom 14.06.2007, Vorlage 0551/2007).
7. Das im Stadterneuerungsprogramm ‚Stadtumbau West - Oberhagen/Eilpe’ beschlossene Maßnahmekonzept wird in dem Punkt 8 b „Volmepark Hasselstraße“ dahingehend modifiziert, dass nicht die vorgesehene gesamte Fläche des Randstreifens entlang der Volme mit punktuellen Spielangeboten für junge Menschen belegt wird, sondern nur der Teil im Bereich Hasselstraße. Dort werden auf einer Grünfläche 3 – 4 Spielgeräte für Kinder unter 14 Jahren angeboten.
8. Der Beschluss ist bis zum 23.09.2009 umzusetzen. Sollte der unter Ziffer 1 genannte Vertrag bis zu diesem Termin nicht geschlossen sein, ist die Verwaltung gefordert, alternative Vorgehensweisen aufzuzeigen.
Sachverhalt
Begründung
Am 06.03.2008 beschloss der Rat der
Stadt Hagen die Errichtung eines Tierheimes an der Hasselstraße auf der
Grundlage des am 14.06.2007 verabschiedeten Entwurfes der Gebäudewirtschaft der
Stadt Hagen (Vorlagen 0144/2008 und 0551/2007). Mit dem Neubau konnte
allerdings aufgrund der Haushaltssituation der Stadt nicht begonnen werden.
Erst durch die Bereitstellung von
Mitteln des Konjunkturpakets II (Ratsbeschluss vom 14.05.2009, Vorlage 0361/2009)
wurden Mitte dieses Jahres die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, mit dem
Neubau beginnen zu können.
In Zuge der Konkretisierung der Planung
und Fortführung der Gespräche mit dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e. V.
konnte weitgehend Einvernehmen erzielt werden. Zwei Punkte müssen aber explizit
als klärungsbedürftig genannt werden:
Ø
Die bisherigen Beschlüsse des Rates zur Errichtung eines
neuen Tierheims an der Hasselstraße gehen von einer erforderlichen Tierheimfläche
von rd. 10.000 m² aus. Der Tierschutzverein sieht die Notwendigkeit, die
optional für eine spätere Erweiterung des Tierheims vorgehaltene Fläche und
Teile des vorhandenen Hundeplatzes in einer Größe von insgesamt ca. 9.000 m²
sofort in das Tierheimgelände einzubeziehen (Anlage 1). Auf der
Erweiterungsfläche soll u. a. ein Freigehege für landwirtschaftliche
Nutztiere errichtet werden. Der Tierschutzverein hat erklärt, den Vertrag über
die Bereitstellung des Förderbetrages von 525.000 € nur unter der Maßgabe
der sofortigen Einbeziehung dieser Flächen in das Tierheimgelände zu schließen.
Die Kosten für das Freigehege (Stall,
Pflege) trägt der Tierschutzverein zusätzlich.
Die vorgezogene
Herrichtung und Einzäunung der Flächen verursacht Kosten in Höhe von rd.
200.000 €. Die Verwaltung empfiehlt, dieser Forderung nachzukommen und
die benötigten Mittel über das Konjunkturpaket II zu finanzieren.
Ø
Der Tierschutzverein lehnt die im Rahmen des Programms
‚Stadtumbau West – Eilpe/Oberhagen’ vorgesehene Errichtung
eines Kinderspielplatzes im geplanten Grünzug entlang der Volme und der Hasselstraße
ab (Anlage 2). Der Verein befürchtet, dass nach 22.00 Uhr durch eine unbefugte
Benutzung der Spielgeräte (Spielen endet um 19.00 Uhr bzw. Einbruch der
Dunkelheit) durch Dritte die auch nachts in einem offenen Freiraum verweilenden
Hunde zum Bellen animiert werden und sich hieraus Lärmbelästigungen der
Nachbarschaft ergeben könnten. Die Verwaltung hat deutlich gemacht, dass bellende
Hunde im Bedarfsfall nach 22.00 Uhr in den geschlossenen Hundeboxen gehalten
werden müssen. Diese Vorgehensweise wird vom Tierschutzverein als nicht
artgerecht abgelehnt. Das Umweltamt als zuständige Fachbehörde ist der
Auffassung, dass nach 22.00 Uhr bellende Tierheimhunde im Einzelfall auch im
Gebäudeinneren untergebracht werden können.
Zur Lösung
dieses Konfliktes wurde über eine Zusatzabschirmung der Hundeausläufe
(Einhausung) diskutiert, um mit dieser Maßnahme zusätzlichen Lärmbelästigung
und daraus möglicherweise resultierenden Ansprüchen potentieller
Beschwerdeführer zu begegnen. Die Zusatzabschirmung
würde Kosten in Höhe von rd. 42.000 € auslösen. Die Verwaltung empfiehlt,
diese Maßnahme umzusetzen und die benötigten Mittel über das Konjunkturpaket
II zu finanzieren.
Die Gestaltung
des ursprünglich 40 – 50 m breiten Grünstreifens mit punktuellen
Angeboten für junge Menschen ist durch eine vorbildhafte
Stadtteilspielplatzplanung mit einer konkreten Kinder- und Jugendbeteiligung
erstellt worden. Die Stadt Hagen ist
hierfür mit einem Preis des Westdeutschen Rundfunks prämiert worden. Für diese
Fläche ist ein Förderantrag auf Grundlage eines Spielflächenkostenansatzes
gestellt und bewilligt worden, der zurzeit vom Regierungspräsidenten zur
Überprüfung angehalten wurde. In einem Gespräch mit der
Regierungsvizepräsidentin vom 26.08.2009 ist die Gesamtthematik von Stadterneuerungsgebieten
und Haushaltslage besprochen worden. Danach wollte die
Regierungsvizepräsidentin eine Freigabe des Bewilligungsbescheides im Hinblick
auf den beginnenden Bau des Tierheims prüfen, da ein weiteres Liegenlassen des
sich heute als Altlasten- und Anschüttungsfläche darstellenden Grünstreifens
nicht mit einem Tierheimneubau in Einklang zu bringen ist.
Die Verwaltung hat sich - vorbehaltlich
einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt - in vielen Belangen kompromissbereit gezeigt:
Ø
Der entlang der Volme vorgesehene Grünzug soll im Bereich
des vorhandenen Hundeplatzes von ursprünglich 40 – 50 m auf eine Breite
von ca. 15 m reduziert werden.
Ø
Die für eine spätere Erweiterung vorgesehene Optionsfläche
soll sofort in das Tierheimgelände einbezogen werden.
Ø
Die Hundeausläufe sollen mit einer Zusatzlärmabschirmung
(Einhausung) ausgestattet werden.
Ø
Das Raumprogramm soll um einen Gruppenraum ergänzt werden.
Ø
In der Konzeption des Grünzuges ist ein Spielplatz unterhalb
der Hundeboxen am 4,5 m tieferen Volme-Ufer herausgenommen und auf die
Wippermann-Insel verlegt worden.
Trotz dieser umfangreichen
Zugeständnisse macht der Tierschutzverein den Abschluss des Vertrages von einem vollständigen Verzicht auf einen
Kinderspielplatz im geplanten Grünzug abhängig.
Die
Verwaltung empfiehlt, auf die Ausgestaltung des Grünzuges mit 3 - 4 punktuellen
Angeboten für Kinder unter 14 Jahren im Bereich der Hasselstraße nicht zu
verzichten und dem Tierschutzverein den Abschluss eines Vertrages über die
finanzielle Beteiligung am Bau des Tierheims mit folgenden - ausverhandelten - Rahmenbedingungen
anzubieten:
a) Die Baukosten
betragen 2.025.000 €. Die Herrichtung und Einzäunung der Optionsfläche /
der Hundewiese verursacht weitere Kosten von 200.000 €. Die Einhausung
der Hundeausläufe kostet 42.000 €. Der Tierschutzverein fördert den
Neubau des Tierheims mit einem Betrag von 525.000 €, zahlbar in 3 Raten.
Die erste Rate entspricht dem der Stadt aus Testamenten und Vermächtnissen
zugeflossenen Betrag von 86.000 € (Stand 31.12.2007 zzgl. Zinsen). Die 2.
Rate in Höhe von 100.000 € wird nach mängelfreier Rohbauabnahme fällig.
Die Schlussrate wird nach Inbetriebnahme des Tierheims fällig.
b) Eine
ursprünglich als Erweiterungsfläche vorgesehene Fläche sowie Teile der
Hundewiese in einer Größe von insgesamt von rd. 9.000 m² werden sofort in das
Tierheimgelände einbezogen. Die Pflege der Erweiterungsfläche (2 x jährlich
Mähen) obliegt dem Tierschutzverein.
c) Auf der
Erweiterungsfläche wird auf Kosten des Tierschutzvereins u. a. ein Freigehege
für die notfallmäßige Unterbringung landwirtschaftlicher Nutztiere errichtet.
Der insoweit aufzubringende Betrag wird vom Tierschutzverein zusätzlich zu dem
Betrag von 525.000 € aufgebracht.
d) Vier im
Tierheim „Natorpstraße“ vorhandene, verwendungsfähige Holzhäuser
werden zur Hasselstraße umgesetzt. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung durch die
Ausbildungsgruppe des Fachbereiches für Grünanlagen- und Straßenbetrieb
ausführen zu lassen.
e) Die Stadt
überlässt dem Tierschutzverein im Neubau auf Dauer unentgeltlich einen ca. 25
m² großen Raum zur Nutzung als Geschäftsstelle.
f) Dem
Tierschutzverein wird ein Mitspracherecht bei baulichen Veränderungen und der
jeweiligen Ausstattung des Tierheims eingeräumt. Beim Einsatz von Personal und
ehrenamtlichen Kräften ist der Vorstand des Tierschutzvereins beratend
hinzuzuziehen. Die Entscheidungsverantwortung liegt bei der Stadt.
g) Die Stadt
verpflichtet sich, das Tierheim dauerhaft am neuen Standort zu betreiben.
Stellt die Stadt den Betrieb des Tierheims innerhalb von 10 Jahren nach
Inbetriebnahme ein, ist der Betrag von 525.000 € an den Tierschutzverein
zu erstatten. Erfolgt die Betriebseinstallung nach mehr als 10 Jahren, ist für
jedes weitere Betriebsjahr ein Betrag von 1/20 des Förderbetrages von der
Rückzahlungssumme abzuziehen.
h) Will die Stadt
den Betrieb des Tierheims einstellen oder in eine andere Trägerschaft
überführen oder einem Dritten überlassen, wird sie dem Tierschutzverein vorher
ein Angebot zur Betriebsübernahme machen. Der Tierschutzverein ist in diesem
Fall zur Betriebsübernahme berechtigt, nicht aber verpflichtet.
i) Die Stadt kann
vom Vertrag zurücktreten, wenn die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen
aufgrund unwirtschaftlicher Ausschreibungsergebnisse aufgehoben werden muss.
j)
Der Tierschutzverein kann bis zum Baubeginn vom Vertrag
zurücktreten, wenn das Finanzamt Hagen nicht schriftlich bestätigt, dass dem
Verein durch den Vertragsabschluss keine steuerlichen Nachteile entstehen.
Im Falle des Vertragsabschlusses soll mit
dem Neubau des Tierheims nach Erteilung der beantragten Baugenehmigung Ende
2009 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2010 vorgesehen, die
Inbetriebnahme für Januar 2011. Das für
den Bau des Tierheims erforderliche Grundstück wurde bereits geräumt. Die
weitere Aufbereitung des Grundstücks soll nach Erteilung der Baugenehmigung
erfolgen. Die beiden noch bestehenden Pachtverhältnisse betreffen die
vorgesehene Erweiterungsfläche. Die Pachtverhältnisse wurden vorsorglich zum
31.12.2009 gekündigt.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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470,4 kB
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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Die
Verwaltung wird beauftragt, mit dem Tierschutzverein Hagen und
Umgebung
e.V. einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung des
Vereins an
den Baukosten des neuen Tierheims an der Hasselstraße in
Höhe von
2.025.000 € zu den in den weiteren Punkten des Beschlusses
und in der
Begründung genannten Rahmenbedingungen zu schließen.
Die
Beteiligung des Vereins beträgt 525.000 €. Der städtische Eigenanteil
in Höhe von
1,5 Mio €. entspricht der Summe, die der Rat im Rahmen
des
Beschlusses zur Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket am
14.05.2009
festgeschrieben hat.
2. Die
Kosten für den zusätzlichen Lärmschutz sowie die vorgezogene
Herrichtung
und Einzäunung der Tierheim-Erweiterungsfläche sowie
einer
Teilfläche des Hundeplatzes werden finanziert mit 100.000 € aus
der
Sparkassenspende sowie den Mitteln, die die Stadt im Rahmen ihrer
Verkehrssicherungspflicht
ohnehin für die Sicherung eines
brachliegenden
eigenen Geländes aufwenden müsste.
3. Das am 14.06.2007 vom Rat beschlossene
Raumprogramm wird um einen vom Tierschutzverein gewünschten, gemeinsam zu
nutzenden Gruppenraum (40 m²) erweitert. Die bebaute Fläche erhöht sich
gegenüber dem Stand vom 14.06.2007 (958 m²) auf jetzt rd. 1.000 m².
4.
Der
Ratsbeschluss vom 06.03.2008 bezüglich der Verrechnung möglicher
Kosteneinsparungen wird aufgehoben (Vorlage 0144/2008). Gleiches gilt für die
Festschreibung des städtischen Eigenanteils auf 1,2 Mio. € (Beschluss vom
14.06.2007, Vorlage 0551/2007). Der städtische Eigenanteil wird entsprechend
dem Beschluss zur Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket vom 14.05.2009 auf
1, 5 Mio. Euro festgeschrieben.
5. Das
im Stadterneuerungskonzept ‚Stadtumbau West –
Oberhagen/Eilpe’
beschlossene Maßnahmenkonzept wird in dem Punkt
8 b
„Volmepark Hasselstraße“ dahingehend modifiziert, dass die
geplanten
Spielangebote für junge Menschen an dieser Stelle entfallen.
Ersatzangebote
sind an anderer Stelle im Projektgebiet „Stadtumbau
West“
zu schaffen. Dies steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der
BV
Eilpe/Dahl. Der endgültige Verzicht auf Lärm emittierende neue Nutzungen im unmittelbaren
Tierheim-Umfeld ist im Vertrag mit dem Tierschutzverein festzuschreiben.“
6. Der Beschluss ist umgehend umzusetzen.
Sollte der unter Ziffer 1 genannte Vertrag bis zu diesem Termin nicht
geschlossen sein, ist die Verwaltung gefordert, alternative Vorgehensweisen
aufzuzeigen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |