Beschlussvorlage - 0756/2009

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e. V. einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung des Vereins an den Baukosten des neuen Tierheims an der Hasselstraße zu den in der Begründung genannten Rahmenbedingungen zu schließen.

 

2. Die Kosten in Höhe von 200.000 € für die vorgezogene Herrichtung und Einzäunung der Tierheim-Erweiterungsfläche sowie einer Teilfläche des Hundeplatzes werden aus Mitteln des Konjunkturpakets II finanziert.

 

3. Die Mittel für die zusätzliche Lärmabschirmung der Hundeausläufe (Einhausung) in Höhe von 42.000 € werden aus dem Konjunkturpaket II finanziert.

 

4. Die Sparkassenspende wird in Höhe von bis zu 100.000 € für Einrichtungskosten des Tierheims verwendet.

 

5. Das am 14.06.2007 vom Rat beschlossene Raumprogramm wird um einen vom Tierschutzverein gewünschten, gemeinsam zu nutzenden Gruppenraum (40 m²) erweitert. Die bebaute Fläche erhöht sich gegenüber dem Stand vom 14.06.2007 (958 m²) auf jetzt rd. 1.000 m².

 

6. Der Ratsbeschluss vom 06.03.2008 bezüglich der Verrechnung möglicher Kosteneinsparungen wird aufgehoben (Vorlage 0144/2008). Gleiches gilt für die Festschreibung des städtischen Eigenanteils auf 1,2 Mio. € (Beschluss vom 14.06.2007, Vorlage 0551/2007).

 

7. Das im Stadterneuerungsprogramm ‚Stadtumbau West - Oberhagen/Eilpe’ beschlossene Maßnahmekonzept wird in dem Punkt 8 b „Volmepark Hasselstraße“ dahingehend modifiziert, dass nicht die vorgesehene gesamte Fläche des Randstreifens entlang der Volme mit punktuellen Spielangeboten für junge Menschen belegt wird, sondern nur der Teil im Bereich Hasselstraße. Dort werden auf einer Grünfläche 3 – 4 Spielgeräte für Kinder unter 14 Jahren angeboten.

 

8. Der Beschluss ist bis zum 23.09.2009 umzusetzen. Sollte der unter Ziffer 1 genannte Vertrag bis zu diesem Termin nicht geschlossen sein, ist die Verwaltung gefordert, alternative Vorgehensweisen aufzuzeigen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung

 

Am 06.03.2008 beschloss der Rat der Stadt Hagen die Errichtung eines Tierheimes an der Hasselstraße auf der Grundlage des am 14.06.2007 verabschiedeten Entwurfes der Gebäudewirtschaft der Stadt Hagen (Vorlagen 0144/2008 und 0551/2007). Mit dem Neubau konnte allerdings aufgrund der Haushaltssituation der Stadt nicht begonnen werden.

 

Erst durch die Bereitstellung von Mitteln des Konjunkturpakets II (Ratsbeschluss vom 14.05.2009, Vorlage 0361/2009) wurden Mitte dieses Jahres die finanziellen Voraussetzungen geschaffen, mit dem Neubau beginnen zu können.

 

In Zuge der Konkretisierung der Planung und Fortführung der Gespräche mit dem Tierschutzverein Hagen und Umgebung e. V. konnte weitgehend Einvernehmen erzielt werden. Zwei Punkte müssen aber explizit als klärungsbedürftig genannt werden:

 

Ø   Die bisherigen Beschlüsse des Rates zur Errichtung eines neuen Tierheims an der Hasselstraße gehen von einer erforderlichen Tierheimfläche von rd. 10.000 m² aus. Der Tierschutzverein sieht die Notwendigkeit, die optional für eine spätere Erweiterung des Tierheims vorgehaltene Fläche und Teile des vorhandenen Hundeplatzes in einer Größe von insgesamt ca. 9.000 m² sofort in das Tierheimgelände einzubeziehen (Anlage 1). Auf der Erweiterungsfläche soll u. a. ein Freigehege für landwirtschaftliche Nutztiere errichtet werden. Der Tierschutzverein hat erklärt, den Vertrag über die Bereitstellung des Förderbetrages von 525.000 € nur unter der Maßgabe der sofortigen Einbeziehung dieser Flächen in das Tierheimgelände zu schließen.  Die Kosten für das Freigehege (Stall, Pflege) trägt der Tierschutzverein zusätzlich.

 

Die vorgezogene Herrichtung und Einzäunung der Flächen verursacht Kosten in Höhe von rd. 200.000 €. Die Verwaltung empfiehlt, dieser Forderung nachzukommen und die benötigten Mittel über das Konjunkturpaket II  zu finanzieren.

 

Ø   Der Tierschutzverein lehnt die im Rahmen des Programms ‚Stadtumbau West – Eilpe/Oberhagen’ vorgesehene Errichtung eines Kinderspielplatzes im geplanten Grünzug entlang der Volme und der Hasselstraße ab (Anlage 2). Der Verein befürchtet, dass nach 22.00 Uhr durch eine unbefugte Benutzung der Spielgeräte (Spielen endet um 19.00 Uhr bzw. Einbruch der Dunkelheit) durch Dritte die auch nachts in einem offenen Freiraum verweilenden Hunde zum Bellen animiert werden und sich hieraus Lärmbelästigungen der Nachbarschaft ergeben könnten. Die Verwaltung hat deutlich gemacht, dass bellende Hunde im Bedarfsfall nach 22.00 Uhr in den geschlossenen Hundeboxen gehalten werden müssen. Diese Vorgehensweise wird vom Tierschutzverein als nicht artgerecht abgelehnt. Das Umweltamt als zuständige Fachbehörde ist der Auffassung, dass nach 22.00 Uhr bellende Tierheimhunde im Einzelfall auch im Gebäudeinneren untergebracht werden können.

 

Zur Lösung dieses Konfliktes wurde über eine Zusatzabschirmung der Hundeausläufe (Einhausung) diskutiert, um mit dieser Maßnahme zusätzlichen Lärmbelästigung und daraus möglicherweise resultierenden Ansprüchen potentieller Beschwerdeführer zu begegnen.  Die Zusatzabschirmung würde Kosten in Höhe von rd. 42.000 € auslösen. Die Verwaltung empfiehlt, diese Maßnahme umzusetzen und die benötigten Mittel über das Konjunkturpaket II  zu finanzieren.

           

Die Gestaltung des ursprünglich 40 – 50 m breiten Grünstreifens mit punktuellen Angeboten für junge Menschen ist durch eine vorbildhafte Stadtteilspielplatzplanung mit einer konkreten Kinder- und Jugendbeteiligung erstellt worden. Die Stadt Hagen  ist hierfür mit einem Preis des Westdeutschen Rundfunks prämiert worden. Für diese Fläche ist ein Förderantrag auf Grundlage eines Spielflächenkostenansatzes gestellt und bewilligt worden, der zurzeit vom Regierungspräsidenten zur Überprüfung angehalten wurde. In einem Gespräch mit der Regierungsvizepräsidentin vom 26.08.2009 ist die Gesamtthematik von Stadterneuerungsgebieten und Haushaltslage besprochen worden. Danach wollte die Regierungsvizepräsidentin eine Freigabe des Bewilligungsbescheides im Hinblick auf den beginnenden Bau des Tierheims prüfen, da ein weiteres Liegenlassen des sich heute als Altlasten- und Anschüttungsfläche darstellenden Grünstreifens nicht mit einem Tierheimneubau in Einklang zu bringen ist.

 

Die Verwaltung hat sich - vorbehaltlich einer entsprechenden Beschlussfassung durch den Rat der Stadt -  in vielen Belangen kompromissbereit gezeigt:

 

Ø   Der entlang der Volme vorgesehene Grünzug soll im Bereich des vorhandenen Hundeplatzes von ursprünglich 40 – 50 m auf eine Breite von ca. 15 m reduziert werden.

 

Ø   Die für eine spätere Erweiterung vorgesehene Optionsfläche soll sofort in das Tierheimgelände einbezogen werden.

 

Ø   Die Hundeausläufe sollen mit einer Zusatzlärmabschirmung (Einhausung) ausgestattet werden.

 

Ø   Das Raumprogramm soll um einen Gruppenraum ergänzt werden.

 

Ø   In der Konzeption des Grünzuges ist ein Spielplatz unterhalb der Hundeboxen am 4,5 m tieferen Volme-Ufer herausgenommen und auf die Wippermann-Insel verlegt worden.

 

Trotz dieser umfangreichen Zugeständnisse macht der Tierschutzverein den Abschluss des Vertrages von einem vollständigen Verzicht auf einen Kinderspielplatz im geplanten Grünzug abhängig.

 

Die Verwaltung empfiehlt, auf die Ausgestaltung des Grünzuges mit 3 - 4 punktuellen Angeboten für Kinder unter 14 Jahren im Bereich der Hasselstraße nicht zu verzichten und dem Tierschutzverein den Abschluss eines Vertrages über die finanzielle Beteiligung am Bau des Tierheims mit folgenden - ausverhandelten - Rahmenbedingungen anzubieten:

 

a)   Die Baukosten betragen 2.025.000 €. Die Herrichtung und Einzäunung der Optionsfläche / der Hundewiese verursacht weitere Kosten von 200.000 €. Die Einhausung der Hundeausläufe kostet 42.000 €. Der Tierschutzverein fördert den Neubau des Tierheims mit einem Betrag von 525.000 €, zahlbar in 3 Raten. Die erste Rate entspricht dem der Stadt aus Testamenten und Vermächtnissen zugeflossenen Betrag von 86.000 € (Stand 31.12.2007 zzgl. Zinsen). Die 2. Rate in Höhe von 100.000 € wird nach mängelfreier Rohbauabnahme fällig. Die Schlussrate wird nach Inbetriebnahme des Tierheims fällig.

 

b)   Eine ursprünglich als Erweiterungsfläche vorgesehene Fläche sowie Teile der Hundewiese in einer Größe von insgesamt von rd. 9.000 m² werden sofort in das Tierheimgelände einbezogen. Die Pflege der Erweiterungsfläche (2 x jährlich Mähen) obliegt dem Tierschutzverein.

 

c)   Auf der Erweiterungsfläche wird auf Kosten des Tierschutzvereins u. a. ein Freigehege für die notfallmäßige Unterbringung landwirtschaftlicher Nutztiere errichtet. Der insoweit aufzubringende Betrag wird vom Tierschutzverein zusätzlich zu dem Betrag von 525.000 € aufgebracht.

 

d)   Vier im Tierheim „Natorpstraße“ vorhandene, verwendungsfähige Holzhäuser werden zur Hasselstraße umgesetzt. Es ist beabsichtigt, die Umsetzung durch die Ausbildungsgruppe des Fachbereiches für Grünanlagen- und Straßenbetrieb ausführen zu lassen.

 

e)   Die Stadt überlässt dem Tierschutzverein im Neubau auf Dauer unentgeltlich einen ca. 25 m² großen Raum zur Nutzung als Geschäftsstelle.

 

f)     Dem Tierschutzverein wird ein Mitspracherecht bei baulichen Veränderungen und der jeweiligen Ausstattung des Tierheims eingeräumt. Beim Einsatz von Personal und ehrenamtlichen Kräften ist der Vorstand des Tierschutzvereins beratend hinzuzuziehen. Die Entscheidungsverantwortung liegt bei der Stadt.

 

g)   Die Stadt verpflichtet sich, das Tierheim dauerhaft am neuen Standort zu betreiben. Stellt die Stadt den Betrieb des Tierheims innerhalb von 10 Jahren nach Inbetriebnahme ein, ist der Betrag von 525.000 € an den Tierschutzverein zu erstatten. Erfolgt die Betriebseinstallung nach mehr als 10 Jahren, ist für jedes weitere Betriebsjahr ein Betrag von 1/20 des Förderbetrages von der Rückzahlungssumme abzuziehen.

 

h)   Will die Stadt den Betrieb des Tierheims einstellen oder in eine andere Trägerschaft überführen oder einem Dritten überlassen, wird sie dem Tierschutzverein vorher ein Angebot zur Betriebsübernahme machen. Der Tierschutzverein ist in diesem Fall zur Betriebsübernahme berechtigt, nicht aber verpflichtet.

 

i)     Die Stadt kann vom Vertrag zurücktreten, wenn die öffentliche Ausschreibung der Bauleistungen aufgrund unwirtschaftlicher Ausschreibungsergebnisse aufgehoben werden muss.

 

j)      Der Tierschutzverein kann bis zum Baubeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn das Finanzamt Hagen nicht schriftlich bestätigt, dass dem Verein durch den Vertragsabschluss keine steuerlichen Nachteile entstehen.

 

Im Falle des Vertragsabschlusses soll mit dem Neubau des Tierheims nach Erteilung der beantragten Baugenehmigung Ende 2009 begonnen werden. Die Fertigstellung ist für Ende 2010 vorgesehen, die Inbetriebnahme für Januar 2011.  Das für den Bau des Tierheims erforderliche Grundstück wurde bereits geräumt. Die weitere Aufbereitung des Grundstücks soll nach Erteilung der Baugenehmigung erfolgen. Die beiden noch bestehenden Pachtverhältnisse betreffen die vorgesehene Erweiterungsfläche. Die Pachtverhältnisse wurden vorsorglich zum 31.12.2009 gekündigt.

Reduzieren

Anlagen

Loading...

Beschlüsse

Reduzieren

10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

1.         Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Tierschutzverein Hagen und

Umgebung e.V. einen Vertrag über die finanzielle Beteiligung des

Vereins an den Baukosten des neuen Tierheims an der Hasselstraße in

Höhe von 2.025.000 € zu den in den weiteren Punkten des Beschlusses

und in der Begründung genannten Rahmenbedingungen zu schließen.

Die Beteiligung des Vereins beträgt 525.000 €. Der städtische Eigenanteil

in Höhe von 1,5 Mio €. entspricht der Summe, die der Rat im Rahmen

des Beschlusses zur Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket am

14.05.2009 festgeschrieben hat.

 

2.         Die Kosten für den zusätzlichen Lärmschutz sowie die vorgezogene

Herrichtung und Einzäunung der Tierheim-Erweiterungsfläche sowie

einer Teilfläche des Hundeplatzes werden finanziert mit 100.000 € aus

der Sparkassenspende sowie den Mitteln, die die Stadt im Rahmen ihrer

Verkehrssicherungspflicht ohnehin für die Sicherung eines

brachliegenden eigenen Geländes aufwenden müsste.

 

3.         Das am 14.06.2007 vom Rat beschlossene Raumprogramm wird um einen vom Tierschutzverein gewünschten, gemeinsam zu nutzenden Gruppenraum (40 m²) erweitert. Die bebaute Fläche erhöht sich gegenüber dem Stand vom 14.06.2007 (958 m²) auf jetzt rd. 1.000 m².

 

4.                  Der Ratsbeschluss vom 06.03.2008 bezüglich der Verrechnung möglicher Kosteneinsparungen wird aufgehoben (Vorlage 0144/2008). Gleiches gilt für die Festschreibung des städtischen Eigenanteils auf 1,2 Mio. € (Beschluss vom 14.06.2007, Vorlage 0551/2007). Der städtische Eigenanteil wird entsprechend dem Beschluss zur Mittelverwendung aus dem Konjunkturpaket vom 14.05.2009 auf 1, 5 Mio. Euro festgeschrieben.

 

5.         Das im Stadterneuerungskonzept ‚Stadtumbau West –

Oberhagen/Eilpe’ beschlossene Maßnahmenkonzept wird in dem Punkt

8 b „Volmepark Hasselstraße“ dahingehend modifiziert, dass die

geplanten Spielangebote für junge Menschen an dieser Stelle entfallen.

Ersatzangebote sind an anderer Stelle im Projektgebiet „Stadtumbau

West“ zu schaffen. Dies steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der

BV Eilpe/Dahl. Der endgültige Verzicht auf Lärm emittierende neue Nutzungen im unmittelbaren Tierheim-Umfeld ist im Vertrag mit dem Tierschutzverein festzuschreiben.“

 

6.         Der Beschluss ist umgehend umzusetzen. Sollte der unter Ziffer 1 genannte Vertrag bis zu diesem Termin nicht geschlossen sein, ist die Verwaltung gefordert, alternative Vorgehensweisen aufzuzeigen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen