Beschlussvorlage - 0749/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

I.          Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

1.         der Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2008,

 

2.         der Beschlussfassung über die vorgeschlagene Verwendung des        Jahresergebnisses 2008,

 

3.         der Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie

 

4.         der Bestellung des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers für den            Jahresabschluss 2009 der G.I.V. mbH zuzustimmen und

 

5.         den Jahresabschluss 2008 der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH zur        Kenntnis zu nehmen.

 

 

II.          Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen       Beschluss der Gesellschafterversammlung der G.I.V. mbH im Rahmen eines   schriftlichen Beschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.

 

 

 

Der Beschluss ist bis zum 18.09.2009 umzusetzen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH), an der die Stadt Hagen die Alleingesellschafterstellung besitzt, beabsichtigt verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2008 mit einem schriftlichen Gesellschafterbeschluss einzuholen.

 

 

Dabei geht es um folgende Beschlüsse:

 

1.         Feststellung des Jahresabschlusses 2008

 

2.         Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses

 

3.         Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates

 

4.         Bestellung des Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2009

 

5.         nur zur Kenntnisnahme: Jahresabschluss 2008 der GIS mbH

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen. Vorgestellt werden die Beschlussvorschläge der Geschäftsführung, über die der Aufsichtsrat am 03.09.2009 entschieden hat.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahme der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

 

Begründung

 

1.         Jahresabschluss 2008 der G.I.V. mbH

 

Gemäß § 13 des Gesellschaftsvertrages der G.I.V. mbH erfolgt die Feststellung des Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie die Bestellung des Jahresabschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung.

 

 

 

Der Aufsichtsrat empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgende Beschlüsse zum Jahresabschluss 2008 zu fassen:

 

1.         Der vorgelegte Jahresabschluss 2008 wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von      121.456.835,72 € und einem Jahresfehlbetrag von 1.901.135,16 € festgestellt.

 

2.         Der in der Bilanz der G.I.V. mbH zum 31.12.2008 ausgewiesene Jahresfehlbetrag            in Höhe von 1.901.135,16 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

3.         Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2008           Entlastung erteilt.

 

4.         Der Wirtschaftsprüfer Dr. rer. pol. Reiner Deussen/DHE Revision wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss per 31.12.2009 der Gesellschaft        beauftragt. Die Geschäftsführung soll den Prüfungsauftrag mit den in der       Erläuterung genannten Prüfungsinhalten vergeben. Die Schwerpunkte legt der      Wirtschaftsprüfer fest.

 

5.         Der Bericht der Geschäftsführung und der Jahresabschluss per 31.12.2008 der     GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Erläuterungen der Gesellschaft zur Bestellung des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2009:

 

Der Jahresabschlussprüfer Dr. rer. pol. Reiner Deussen bzw. DHE Revision hat die Jahresabschlüsse der Gesellschaft seit 2007 geprüft. Das Geschäftsjahr 2009 wird das dritte Prüfungsjahr in Folge. Gemäß Beteiligungsrichtlinie soll der Prüfer/die Prüfungsgesellschaft alle fünf Jahre gewechselt werden. Die Auftragsinhalte sind:

 

1.         Buchführung

2.         Jahresabschluss zum 31.12.2009

3.         Lagebericht

4.         Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung

5.         Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung

6.         Einhaltung der Zielsetzung gemäß § 2 des Gesellschaftsvertrages

7.         Prüfung der sonstigen Bereiche gemäß § 53 Abs. 1     Haushaltsgrundsätzegesetz.

 

 

Bei der Berichtsgesellschaft handelt es sich gemäß Handelsgesetz um eine kleine Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzes aufzustellen und dem Abschlussprüfer vorzulegen.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung zu den Beschlüssen:

 

Die weiteren Details zum Jahresabschluss 2008 der G.I.V. mbH können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0750/2009 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses, die vorgeschlagene Ergebnisverwendung, gegen die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für das Geschäftsjahr 2009 keine Bedenken.

 

 

 

2.         Jahresabschluss der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH per          31.12.2008

 

Für die GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH sind vom Rat der Stadt Hagen keine Beschlüsse zum Jahresabschluss erforderlich, da die Stadt Hagen keine unmittelbare Eigentümerin ist. Die GIS mbH ist eine 100 %-ige Tochtergesellschaft der G.I.V. mbH.

 

Der Jahresabschluss der GIS mbH für das Geschäftsjahr 2008 sowie einige Erläuterungen sind der oben bereits genannten nichtöffentlichen Ratsvorlage Nr.: 0750/2009 zur Information beigefügt.

 

 

 

Regelmäßig werden Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung der G.I.V. mbH gemäß § 48 GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen