Beschlussvorlage - 0749/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Jahresabschluss der Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH) per 31.12.2008
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.09.2009
|
Beschlussvorschlag
I. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt,
1. der
Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses 2008,
2. der
Beschlussfassung über die vorgeschlagene Verwendung des Jahresergebnisses 2008,
3. der
Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates sowie
4. der
Bestellung des vorgeschlagenen Wirtschaftsprüfers für den Jahresabschluss 2009 der G.I.V. mbH
zuzustimmen und
5. den
Jahresabschluss 2008 der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH zur Kenntnis zu nehmen.
II. Der
Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen Beschluss der Gesellschafterversammlung der
G.I.V. mbH im Rahmen eines schriftlichen
Beschlusses nach § 48 Abs. 2 GmbH-Gesetz zu fassen.
Der Beschluss ist bis zum 18.09.2009 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Gesellschaft für
Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt Hagen mbH (G.I.V. mbH), an der
die Stadt Hagen die Alleingesellschafterstellung besitzt, beabsichtigt
verschiedene Beschlüsse zum Jahresabschluss 2008 mit einem schriftlichen
Gesellschafterbeschluss einzuholen.
Dabei geht es um folgende
Beschlüsse:
1. Feststellung des Jahresabschlusses 2008
2. Beschlussfassung über die Verwendung
des Jahresergebnisses
3. Entlastung der Geschäftsführung und des
Aufsichtsrates
4. Bestellung des Wirtschaftsprüfers für
den Jahresabschluss 2009
5. nur zur Kenntnisnahme: Jahresabschluss
2008 der GIS mbH
Seitens der
Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.
Vorgestellt werden die Beschlussvorschläge der Geschäftsführung, über die der
Aufsichtsrat am 03.09.2009 entschieden hat.
Details zu den
einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahme der Verwaltung dazu können
der Begründung entnommen werden.
Begründung
1. Jahresabschluss
2008 der G.I.V. mbH
Gemäß § 13 des
Gesellschaftsvertrages der G.I.V. mbH erfolgt die Feststellung des
Jahresabschlusses, die Beschlussfassung über die Verwendung des
Jahresergebnisses, die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates
sowie die Bestellung des Jahresabschlussprüfers durch die
Gesellschafterversammlung.
Der Aufsichtsrat
empfiehlt der Gesellschafterversammlung, folgende Beschlüsse zum
Jahresabschluss 2008 zu fassen:
1. Der vorgelegte Jahresabschluss 2008
wird mit einer Bilanzsumme in Höhe von 121.456.835,72
€ und einem Jahresfehlbetrag von 1.901.135,16 € festgestellt.
2. Der in der Bilanz der G.I.V. mbH zum
31.12.2008 ausgewiesene Jahresfehlbetrag in
Höhe von 1.901.135,16 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Der Geschäftsführung und dem
Aufsichtsrat wird für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung
erteilt.
4. Der Wirtschaftsprüfer Dr. rer. pol.
Reiner Deussen/DHE Revision wird zum Abschlussprüfer
für den Jahresabschluss per 31.12.2009 der Gesellschaft beauftragt. Die Geschäftsführung soll den Prüfungsauftrag mit
den in der Erläuterung genannten
Prüfungsinhalten vergeben. Die Schwerpunkte legt der Wirtschaftsprüfer fest.
5. Der Bericht der Geschäftsführung und
der Jahresabschluss per 31.12.2008 der GIS
Gesellschaft für Immobilienservice mbH werden zur Kenntnis genommen.
Erläuterungen der
Gesellschaft zur Bestellung des Jahresabschlussprüfers für das Geschäftsjahr
2009:
Der
Jahresabschlussprüfer Dr. rer. pol. Reiner Deussen bzw. DHE Revision hat die
Jahresabschlüsse der Gesellschaft seit 2007 geprüft. Das Geschäftsjahr 2009
wird das dritte Prüfungsjahr in Folge. Gemäß Beteiligungsrichtlinie soll der
Prüfer/die Prüfungsgesellschaft alle fünf Jahre gewechselt werden. Die
Auftragsinhalte sind:
1. Buchführung
2. Jahresabschluss zum 31.12.2009
3. Lagebericht
4. Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung
5. Einhaltung der öffentlichen
Zwecksetzung
6. Einhaltung der Zielsetzung gemäß § 2
des Gesellschaftsvertrages
7. Prüfung der sonstigen Bereiche gemäß §
53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz.
Bei der
Berichtsgesellschaft handelt es sich gemäß Handelsgesetz um eine kleine
Kapitalgesellschaft. Die Gesellschaft hat gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages
den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzes aufzustellen und dem
Abschlussprüfer vorzulegen.
Stellungnahme der
Verwaltung zu den Beschlüssen:
Die weiteren Details
zum Jahresabschluss 2008 der G.I.V. mbH können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0750/2009
entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Aus Sicht der
Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses, die
vorgeschlagene Ergebnisverwendung, gegen die Entlastung der Geschäftsführung
und des Aufsichtsrates sowie gegen die Bestellung des Wirtschaftsprüfers für
das Geschäftsjahr 2009 keine Bedenken.
2. Jahresabschluss
der GIS Gesellschaft für Immobilienservice mbH per 31.12.2008
Für die GIS
Gesellschaft für Immobilienservice mbH sind vom Rat der Stadt Hagen keine
Beschlüsse zum Jahresabschluss erforderlich, da die Stadt Hagen keine
unmittelbare Eigentümerin ist. Die GIS mbH ist eine 100 %-ige
Tochtergesellschaft der G.I.V. mbH.
Der Jahresabschluss
der GIS mbH für das Geschäftsjahr 2008 sowie einige Erläuterungen sind der oben
bereits genannten nichtöffentlichen Ratsvorlage Nr.: 0750/2009 zur Information
beigefügt.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Verfahrenseffizienz wird dem Rat der Stadt Hagen
entsprechend der Bitte der Geschäftsführung der G.I.V. mbH gemäß § 48
GmbH-Gesetz ein schriftlicher Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne
Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
