Beschlussvorlage - 0635/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 GO NW vom 21.07.2009:

 

„Die Stadt Hagen beantragt Restmittel aus dem Programm „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen (IZBB)“. Der städtische Anteil in Höhe von 35.750 € wird aus Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2009 umgesetzt.“

 

wird genehmigt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 GO NW.

 

 

Begründung

 

Am 21.07.2009 wurde im Wege der Dringlichkeit gemäß § 61 Absatz 1 Satz 2 GO NW beschlossen:

„Die Stadt Hagen beantragt Restmittel aus dem Programm „Zuwendungen für Investitionen und Ausstattungen in Ganztagsschulen (IZBB)“. Der städtische Anteil in Höhe von 35.750 € wird aus Mitteln der Bildungspauschale zur Verfügung gestellt.

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2009 umgesetzt.“

 

Die Entscheidung wird gemäß § 61 Absatz 1 Satz 3 GO NW dem Rat zur Entscheidung vorlegt. In Übrigen wird auf die Begründung der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsvorlage (Drucksachennummer 0620/2009) verwiesen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

357.500,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

321.750,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

35.750,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

35.750,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Investitionen, die im Rahmen des Investitionsprogramms „1.000 Schulen“ getätigt werden, sind, sofern es sich um Vermögensgegenstände des Anlagevermögens handelt (Wertgrenzen beachten), mit den jeweiligen Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Die Finanzierung der getätigten Investitionen ist entsprechend auf der Passivseite der Bilanz als Sonderposten auszuweisen. Die angeschafften Vermögensgegenstände werden in diesem Fall zu 90% aus den Fördermitteln des Investitionsprogramms „1.000 Schulen“ finanziert. Die verbleibenden 10% werden aus der Bildungspauschale finanziert. Somit liegt eine 100%-Förderung vor, die die Bildung eines 100%-Sonderpostens bedeutet. Der Abschreibungsaufwand ist somit in voller Höhe durch die ertragswirksame Auflösung eines entsprechenden Sonderpostens gedeckt.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen