Beschlussvorlage - 0630/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Nutzungs- und Entgeltordnung vom 17.07.2009 wird beschlossen, wie sie als Anlage Gegenstand der Verwaltungsvorlage (Drucksachen-Nr. 0630/2009) vom 23.07.2009 ist.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die am 16. Dezember 2004 vom Rat der Stadt Hagen beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtteilhaus Vorhalle, Vorhaller Str. 36, ist aufgrund veränderter Konstellationen in Bezug auf Hausmanagement und Vermietungsgeschäft durch eine neue Nutzungs- und Entgeltordnung zu ersetzen.

 

 

 

Begründung

Die Leitung des Hausmanagements und das Vermietungsgeschäft wurden bis September 2008 durch eine sozialpädagogische Fachkraft der AWO für das Stadtteilhaus Vorhalle wahrgenommen.

Die Finanzierung der zusätzlichen Fachkraft wurde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung im Stadtteilhaus (Koordinationsleistung als Teil der Gemeinwesenarbeit) und der Stellung im Programmgebiet „Soziale Stadt“ landesseitig im Rahmen der Finanzierungsmöglichkeiten des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil der AWO in Höhe von 10% wurde darüber hinaus aufgrund eines besonderen Ratsbeschlusses bzgl. der AWO Kindertageseinrichtungen in Hagen zu 90% von der Stadt Hagen übernommen.

Zum 01.08.2008 wurde das GTK durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ersetzt. Damit entfiel gleichzeitig die Finanzierung der sozialpädagogischen Fachkraft durch Landeszuschüsse, so dass sich die AWO seit September 2008 aufgrund der fehlenden Finanzierung nicht mehr in der Lage sieht, das Hausmanagement weiter zu betreiben.

Da die im Dezember 2004 beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung speziell auf dieses Konstrukt „Management und Vermietung durch AWO im Namen der Stadt“ abgestellt war, ist die Entgeltordnung für kommende Lösungen in Bezug auf das Vermietungsgeschäft rechtlich gesehen unwirksam. Sie kann weder später mit einem neuen Manager/einer neuen Managerin noch während der Übergangphase weiter ausgegeben bzw. genutzt werden, so dass zz. ohne rechtliche Absicherung beider Seiten keine Vermietungen stattfinden können.

 

Die neue Fassung stellt deshalb nicht auf einen namentlich genannten Vertreter der Stadt ab, der im Namen und Auftrag der Stadt Hagen als Eigentümerin des Gebäudes die Vermietungen übernimmt, sondern ist abstrakt gehalten, um zukünftig schneller auf evtl. Wechsel im Bereich des Vermietungsgeschäfts in Vorhalle reagieren zu können.

 

Die geänderte Nutzungs- und Entgeltordnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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27.08.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen