Beschlussvorlage - 0623/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR)Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Beschluss des Verwaltungsrates vom 24.06.2009 über die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 und dem Gewinnverwendungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt
Hagen stimmt folgendem Beschluss des Verwaltungsrates der Stadtentwässerung
Hagen SEH (AöR) vom 24.06.2009 zu:
1.
Der Verwaltungsrat der AöR SEH stellt
den Jahresabschluss 2008 mit einer Bilanzsumme von 324.843.862,88 € fest.
2.
Der Gewinn des Jahres 2008 in Höhe von
2.361.962,96 € wird wie folgt verwendet:
§
ein Teilbetrag in Höhe von 867.800,00
€ wird an die Stadt Hagen ausgeschüttet,
§
der Restbetrag in Höhe von 1.494.162,96 € wird der
allgemeinen Rücklage zugeführt.
3.
Der Verwaltungsrat der SEH erteilt dem
Vorstand Entlastung für das Wirtschaftsjahr 2008.
Die Umsetzung des
Beschlusses erfolgt bis zum 14.09.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
Ziel
der Vorlage ist die Zustimmung des Rates der Stadt Hagen zum Beschluss des
Verwaltungsrates der Stadtentwässerung Hagen SEH (AöR) über den Jahresabschluss
2008 und der Ergebnisverwendung. Nach § 8 Abs. 2 der Satzung der SEH bedürfen
Entscheidungen der Organe des Kommunalunternehmens in den dort genannten Fällen
der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
Begründung
Nach
§ 7 Abs. 2 der Satzung der Stadtentwässerung Hagen -
Anstalt des öffentlichen Rechts
- stellt der Verwaltungsrat den
Jahresabschluss fest und entscheidet über die Ergebnisverwendung. Beide
Beschlüsse bedürfen der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen (§ 8 Abs. 2 der
Satzung).
Begründung
des Kommunalunternehmens:
Nach Abschluss des Wirtschaftsjahres 2008 ist für die
SEH AöR ein Jahresabschluss entsprechend den Regelungen der
Kommunalunternehmensverordnung (KUV NRW) aufzustellen. Der Jahresabschluss 2008
besteht aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang.
Gleichzeitig mit dem Jahresabschluss ist ein Lagebericht zu fertigen.
Den Geschäftsstellen der im Rat vertretenen
Fraktionen wurden Exemplare des Prüfberichtes der o.g.
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Verfügung gestellt.
Die Schlussbilanz zum
31.12.2008 weist eine Bilanzsumme in Höhe von 324.843.862,88 € aus
(Vorjahr: 320.191.573,98 €), die Gewinn- und Verlustrechnung schließt im
Ergebnis mit einem Jahresgewinn in Höhe von 2.361.962,96 € ab (Vorjahr
2.757.295,60 €).
Das im Erfolgsplan
2008 vorauskalkulierte Ergebnis i.H.v. 2.152 T€ wurde mit 2.362 T€
um 210 T€ übertroffen.
Erfreulich ist, dass
dieses Ergebnis erzielt werden konnte trotz der weiterhin extrem negativen
Entwicklung des Wasserverbrauchs. Obwohl in den vorausgegangenen Jahren
Verbrauchsanpassungen im Rahmen der Gebührenkalkulation vorgenommenen wurden,
liegt der Ist-Verbrauch nach einem weiteren Rückgang gegenüber dem Jahr 2007 um
ca. 600 Tm³ (-5,2 %) ca. 760 Tm³ unter dem in der Gebührenkalkulation für das
Jahr 2008 vorausgeplanten Verbrauch. Der Einnahmeausfall beläuft sich auf 1.261
T€. Damit liegt das Gebührenaufkommen des Jahres 2008 trotz einer
Erhöhung des Gebührensatzes um 4,2 % zum 01.01.2008 um rd. 255 T€ unter
dem Ergebnis des Vorjahres.
Die wesentlichen, vom
Wirtschaftsplan abweichenden Ertrags- und Aufwandspositionen werden im
Folgenden aufgelistet und erläutert:

Die Ursache für die
Mindereinnahmen Schmutzwassergebühren wurden bereits erläutert.
Die Einnahmen
Niederschlagwassergebühr entwickelten sich positiv, so dass der Planwert geringfügig (+ 0,9 %) überschritten
wurde.
Aus der bereits in
den Vorjahren geltend gemachten Verrechnung der Abwasserabgabe mit den Kosten
verschiedener Baumaßnahmen erfolgten die ersten Zahlungen, so dass die höhere
Auflösung der Ertragszuschüsse zu einer Ergebnisverbesserung beitrug.
Die Kosten für den
Gewässerausbau und die Gewässerunterhaltung werden in vollem Umfang von der
Stadt Hagen getragen, so dass die Mindereinnahmen mit geringerem Aufwand für
einzelne Maßnahmen korrespondieren. Allerdings wirkt sich diese
Kostenminimierung positiv auf das Ergebnis des städtischen Haushalts aus.
Das Gerichtsverfahren
wegen des CMS-Spread-Ladder-Swaps gegen die beteiligte Bank wurde durch einen
Vergleich abgeschlossen. Die in den Vorjahren gebildete Rückstellung für
Drohverluste und Prozesskosten musste nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden
und konnte daher erfolgswirksam aufgelöst werden.
Der
Ruhrverbandsbeitrag (-0,7 %) wurde ebenso wie die Personalkosten (-0,6 %)
geringfügig unterschritten. Zugänge im Anlagevermögen durch den Abschluss von
bereits im Vorjahr begonnenen Baumaßnahmen führen zu einem Mehraufwand bei den
Abschreibungen (+ 0,6 %).
Durch die günstige
Entwicklung der kurzfristigen Zinssätze und den Verzicht auf eine langfristige
Zinsbindung wurde der Zinsaufwand deutlich begrenzt. Darüber hinaus hat die
Bezirksregierung Arnsberg der Stadt Hagen untersagt, der SEH für neue Darlehen
Bürgschaften zu stellen. Dies führte im abgelaufenen Jahr zu einem deutlichen
Unterschreiten des Planansatzes (- 67,8 T€), wird auf Dauer aber zu einer
erhöhten Zinsbelastung der SEH führen.
Weitere Abweichungen
hatten lediglich einen geringen Umfang und glichen sich im Ergebnis nahezu aus.
Aus den hier nicht näher betrachteten Positionen resultiert noch eine weitere
Einsparung von 80 T€.
Als Bestandteil des „Gesamtstädtischen
Strategiekonzeptes zur langfristigen Wiederherstellung der kommunalen
Handlungsfähigkeit der Stadt Hagen“ hat die SEH sich verpflichtet, im
Jahr 2008 einen Konsolidierungsbeitrag in Höhe von 2,446 Mio. € zu
leisten. Eine Teilsumme von 1 Mio. € setzt sich zusammen aus den zu
zahlenden Bürgschaftsprovisionen für die Darlehen und einer
Stammkapitalverzinsung. Darüber hinaus werden sonstige Konsolidierungsbeiträge
in Höhe von ca. 1,5 Mio. € erbracht. Die im Jahr 2008 gezahlte
Bürgschaftsprovisionen betrugen rd. 132.200 €, so dass noch 867.800
€ als Konsolidierungsbeitrag aus dem Jahresgewinn 2008 zu zahlen sind.
Nach § 7 Abs. 2 der für den Jahresabschluss 2008
anzuwendenden Satzung der „Stadtentwässerung Hagen AöR“ entscheidet
der Verwaltungsrat über die Feststellung des Jahresabschlusses und die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Deckung eines Verlustes. Gem. § 8 Abs. 2
der Satzung bedarf diese Entscheidung der Zustimmung des Rates der Stadt Hagen.
Stellungnahme der Verwaltung:
1.
Vorbemerkungen
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS
AuditTeam AG hat dem Jahresabschluss der SEH den uneingeschränkten
Bestätigungsvermerk erteilt. Auch im Fragenkatalog nach § 53 HGrG gab es keine
Beanstandungen.
2.
Auswertung
Jahresabschluss 2008
Rechtliche und wirtschaftliche Besonderheiten des Geschäftsjahres
o
Höhere Einnahmen im
Bereich der Niederschlagswasser aufgrund vorgenommener Tariferhöhungen.
o
Niedrigere Einnahmen
im Bereich des Schmutzwassers trotz vorgenommener Gebührenerhöhungen aufgrund
des gesunkenen Frischwasserverbrauchs.
o
Als Ergebnis der
Klage gegen die Deutsche Bank wegen des Swap-Geschäftes wurde im Dezember 2008
der Swap aufgelöst. Die Bank muss entsprechend dem Vergleich vor dem
Landgericht Frankfurt 33% des Gesamtschadens tragen.
o
Als Mitunternehmer an
der C.C. Reststoff-Aufbereitung GmbH & Co. KG sowie mit der Beteiligung an
der Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH begründet die SEH
einen Betrieb gewerblicher Art. Die steuerliche Veranlagung für die Jahre
2006-2007 wurde im Jahr 2008 durchgeführt.
Bilanz
Die Bilanz zum
31.12.2008 schließt mit einer Summe in Höhe von 324.843.862,88 € ab und
liegt damit um 4.652.288,90 € bzw. 1,43 % über der Bilanzsumme zum
31.12.2007, die 320.191.573,98 € betrug.
Das
Anlagevermögen ist von rd. 316.364. T€ (2007) um rd. 3.743 T€ bzw.
1,17 % auf rd. 320.107 T€ gestiegen. Das Anlagevermögen wurde durch
weitere Investitionen in das Kanalanlagevermögen ausgebaut.
Die
Investitionen in die Sachanlagen (T€ 11.278) übersteigen die
Abschreibungen (T€ 7.374) und die Abgänge (T€ 235). Die Zugänge bei
den im Bau befindlichen Abwasseranlagen betreffen hauptsächlich den
Bahnübergang Herrenstraße, die Kanalerneuerung Im Spieck sowie die
Regenwasserüberlaufbauwerke Bachstraße und Hellweg.
Die Erhöhung
des Umlaufvermögens in Höhe von rd. 872 T€ resultiert aus einer Erhöhung
der Forderungen gegenüber der Stadt um rd. 2.008 T€ und einer
Verringerung des übrigen Umlaufvermögens um rd. 1.136 T€.
Der Anstieg
der Forderungen an die Stadt Hagen um 2.008 T€ resultiert überwiegend zum
einen aus dem Anstieg der Forderungen für Schmutzwasser- und
Niederschlagswassergebühren um 1.174 T€. Zum anderen sind die Forderungen
gegenüber dem Fachbereich Grünanlagen und Straßenbetrieb um 402 T€ gestiegen.
Das
Eigenkapital erhöhte sich von rd. 65.671 T€ um rd. 1.556 T€ bzw.
2,31 % auf rd. 67.227 T€. Das Eigenkapital wurde im Wesentlichen durch
den erzielten Jahresüberschuss gestärkt.
Bei den
Verbindlichkeiten haben sich
insbesondere die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt durch die Erhöhung der
Darlehen gegenüber der Stadt um rd. 4.050 T€ zur Finanzierung der
Kanalanlageinvestitionen erhöht.
Ertragsrechnung
Bei Erträgen
in Gesamthöhe von 41.775.746,45 € und Aufwendungen in Gesamthöhe von 39.413.783,49
€ schließt das Jahr 2008 mit eine Jahresüberschuss in Höhe von
2.361.962,96 € ab.
Die
Umsatzerlöse erhöhten sich im Jahresvergleich um rd. 1.565 T€. Der
Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Erträge
„Gewässerausbau fremd“ um 892
T€, der Erträge aus „Gewässerunterhaltung fremd“ um 58
T€ sowie der Niederschlagswassergebühren um 738 T€. Hingegen haben
sich die Entwässerungsgebühren aus der Veranlagung der Mark-E AG um 148
T€ und den Erträgen aus der Selbstveranlagung um 115 T€ vermindert.
Trotz
gestiegener Umsatzerlöse hat sich der Rohertrag nur geringfügig erhöht, da der
Materialaufwand ebenfalls stieg. Der gestiegene Rohertrag, die erhöhten
sonstigen betrieblichen Erträge, das verbesserte Neutrale Ergebnis sowie die
verminderten sonstigen betrieblichen Aufwendungen wurden jedoch von dem
schlechteren Finanzergebnis übertroffen, so dass sich der Jahresüberschuss um
395 T€ auf 2.362 T€ vermindert hat.
Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken,
dass der Rat der Stadt Hagen dem Beschluss des Verwaltungsrates der SEH
zustimmt.
Der Jahresabschluss 2008 ist als Anlage dieser
Vorlage beigefügt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden
Beschluss gebeten.
Anlagen
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