Beschlussvorlage - 0579/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat ändert seinen Beschluss vom 16.10.2008 (Drucksachennummer 0870/2008, hier Ziffer 3, i.V.m. Beschluss  vom 14.06.2007 / Drucksachennummer 0440/2007) dahingehend, dass die Vergabe eines Beratungsauftrages für eine einmalige Schuldenportfolioanalyse bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt wird, in dem der Handlungsrahmen neu gefasst wird.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Verwaltung hat auf Grundlage der gültigen Beschlusslage eine Ausschreibung für eine einmalige Schuldenportfolioanalyse erstellt. Die Präsentation der nach einem Auswahlverfahren noch in Frage kommenden zwei Finanzdienstleister fand am 30.04.2009  im Haupt- und Finanzausschuss statt. Im Haupt- und Finanzausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass zum gegenwärtigen Zeitpunkt kein Beratungsmandat vergeben werden soll.

 

 

 

 

Begründung

 

Der zwischen der Arbeitsgruppe und der Verwaltung abgestimmte Handlungsrahmen wurde dem Rat der Stadt mit der Verwaltungsvorlage 0870/2008 am 16.10.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der ursprüngliche Beschlussvorschlag wurde am Sitzungstag noch um zwei Punkte erweitert. Unter Ziffer 3 wird ausgeführt:

 

„Der Rat bestätigt seinen Beschluss zur einmaligen Beratung im Aufgabenbereich des Schuldenmanagements durch einen externen Berater vom 14.06.2007, um schriftliche Empfehlungen zu erhalten, wie die Stadt ihr Kreditportfolio unter Einschätzung künftiger Marktgegebenheiten ausrichten soll.“

 

Im Januar 2009 informierte sich die Verwaltung darüber, welche Unternehmen für die gewünschte Beratung in Frage kommen könnten. Anschließend  wurde eine Ausschreibung gefertigt.  Die Angebote wurden von der Verwaltung für ein Vorauswahlverfahren im Verwaltungsvorstand aufbereitet. Der Verwaltungsvorstand favorisierte zwei Finanzdienstleister. Die Vertreter der Unternehmen präsentierten ihr Konzept am 30.04.2009 im Haupt- und Finanzausschuss. Vor einer Vergabeempfehlung an die Verwaltung wollten die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses die Angebote in den Fraktionen diskutieren.

 

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.06.2009 bestand nach einer erneuten Erörterung Einvernehmen darüber, dass aufgrund des im Oktober 2008 beschlossenen Handlungsrahmens sowie nach Beendigung aller Derivatgeschäfte derzeit keine Notwendigkeit für die Hinzuziehung externen Sachverstandes gesehen wird. Unter diesen Voraussetzungen soll der Ratsbeschluss vom 16.10.2008 (Beschlussvorschlag Ziffer 3) geändert werden. Die Vergabe eines Beratungsauftrages soll bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt werden, in dem der Handlungsrahmen neu gefasst wird.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen