Beschlussvorlage - 0579/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Handlungsrahmen für ein aktives SchuldenmanagementVergabe eines Beratungsauftrages für eine Schuldenportfolioanalyse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat ändert seinen Beschluss vom 16.10.2008 (Drucksachennummer 0870/2008, hier Ziffer 3, i.V.m. Beschluss vom 14.06.2007 / Drucksachennummer 0440/2007) dahingehend, dass die Vergabe eines Beratungsauftrages für eine einmalige Schuldenportfolioanalyse bis zu dem Zeitpunkt ausgesetzt wird, in dem der Handlungsrahmen neu gefasst wird.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Verwaltung hat auf Grundlage der gültigen Beschlusslage eine Ausschreibung für
eine einmalige Schuldenportfolioanalyse erstellt. Die Präsentation der nach
einem Auswahlverfahren noch in Frage kommenden zwei Finanzdienstleister fand am
30.04.2009 im Haupt- und Finanzausschuss
statt. Im Haupt- und Finanzausschuss besteht Einvernehmen darüber, dass zum
gegenwärtigen Zeitpunkt kein Beratungsmandat vergeben werden soll.
Begründung
Der zwischen der Arbeitsgruppe
und der Verwaltung abgestimmte Handlungsrahmen wurde dem Rat der Stadt mit der
Verwaltungsvorlage 0870/2008 am 16.10.2008 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der
ursprüngliche Beschlussvorschlag wurde am Sitzungstag noch um zwei Punkte
erweitert. Unter Ziffer 3 wird ausgeführt:
„Der Rat bestätigt seinen
Beschluss zur einmaligen Beratung im Aufgabenbereich des Schuldenmanagements
durch einen externen Berater vom 14.06.2007, um schriftliche Empfehlungen zu
erhalten, wie die Stadt ihr Kreditportfolio unter Einschätzung künftiger
Marktgegebenheiten ausrichten soll.“
Im Januar 2009 informierte sich
die Verwaltung darüber, welche Unternehmen für die gewünschte Beratung in Frage
kommen könnten. Anschließend wurde eine
Ausschreibung gefertigt. Die Angebote
wurden von der Verwaltung für ein Vorauswahlverfahren im Verwaltungsvorstand
aufbereitet. Der Verwaltungsvorstand favorisierte zwei Finanzdienstleister. Die
Vertreter der Unternehmen präsentierten ihr Konzept am 30.04.2009 im Haupt- und
Finanzausschuss. Vor einer Vergabeempfehlung an die Verwaltung wollten die
Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses die Angebote in den Fraktionen
diskutieren.
In der Sitzung des Haupt- und
Finanzausschusses vom 04.06.2009 bestand nach einer erneuten Erörterung
Einvernehmen darüber, dass aufgrund des im Oktober 2008 beschlossenen
Handlungsrahmens sowie nach Beendigung aller Derivatgeschäfte derzeit keine
Notwendigkeit für die Hinzuziehung externen Sachverstandes gesehen wird. Unter
diesen Voraussetzungen soll der Ratsbeschluss vom 16.10.2008 (Beschlussvorschlag
Ziffer 3) geändert werden. Die Vergabe eines Beratungsauftrages soll bis zu dem
Zeitpunkt ausgesetzt werden, in dem der Handlungsrahmen neu gefasst wird.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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