Beschlussvorlage - 0480/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Programm zum Ausbau des Ganztagsbetriebes in der Sekundarstufe Ihier: Ausbau der auf der Warteliste stehenden Schulen - Ergänzungsvorlage zur Drucksache 0156/2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Dietmar Bock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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Entscheidung
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09.06.2009
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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04.06.2009
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27.08.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Die Schulverwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen
einzuleiten, damit die Baumaßnahmen an allen auf der Warteliste stehenden
Schulen umgesetzt werden können. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe
von bis zu 600.460 € werden aus der Bildungspauschale finanziert.
Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.
Sachverhalt
Begründung
Die Stadt Hagen hatte im
Rahmen des Landesprogramms Ganztagsschulen im Sek.-I-Bereich für die
erforderlichen Ausbaumaßnahmen mit einer Landesförderung i.H.v. rund 1,7 Mio.
€ geplant. Der seitens der Stadt Hagen zu erbringende und aus der
Bildungspauschale zu finanzierende Eigenanteil wurde bei den bereits
kostenmäßig optimierten Lösungen mit 2,3 Mio. € veranschlagt. Da das
Investitionsprogramm aufgrund des starken Interesses am Ende überzeichnet war, erhielt
die Stadt Hagen lediglich einen Förderbetrag i.H.v. 1,1 Mio. €. Im
Grundsatz sollen jedoch alle Schulen mit einer Mensa für die Mittagsverpflegung
ausgestattet werden.
Aus diesem Grund wurden
zwei Listen mit allen umzusetzenden Maßnahmen erstellt. Die erste Liste (sh.
Anlage I) beinhaltet jene neun Bauvorhaben, die unter Ausschöpfung des
reduzierten Förderbetrages, sofort umzusetzen sind. Diese Liste wurde
abschließend am 26. März 2009 vom Rat so beschlossen (siehe Vorlage 0156/2009).
Neben den Fördermitteln werden für die Ausführung der dort festgelegten
Baumaßnahmen auch 1,6 Mio. € an Eigenmitteln eingesetzt.
Die zweite (Warte-)Liste (sh.
Anlage II) beinhaltet jene Bauvorhaben, die dann noch gefördert werden könnten,
wenn andere Kommunen nicht alle angemeldeten Investitionen tätigen sollten. Aus
diesem Grund wurde mit der Warteliste eine Reihenfolge festgelegt, nach der eine
eventuell spätere Landesförderung vorgenommen werden kann.
Nunmehr hat die
Bezirksregierung Arnsberg den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für alle seitens der
Stadt Hagen beabsichtigten Bauvorhaben – auch für die auf der Warteliste
– erklärt. Um sich die Chance auf eine eventuell weitere Förderung durch
das Land (über die bereits bewilligten 1,1 Mio. € hinaus) erhalten zu
können, müssen die Maßnahmen bis Ende 2010 abgeschlossen und abgerechnet worden
sein.
Da für die Umsetzung der 1.
Liste (Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden sollen) ein städtischer
Eigenanteil von 1.638.660 € benötigt wird, stehen von dem politisch
beschlossenen Eigenanteil von 2,3 Mio. € noch 661.340 € zur
Verfügung. Der Gesamtfinanzbedarf für die Warteliste beläuft sich auf insgesamt
1.261.800 €. Darin enthalten ist auch die aktuelle Kostenfortschreibung
für die Realschule Haspe (sh. Einzelvorlage 0360/2009).
Somit müssten zur zeitnahen
Umsetzung aller Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (bis 31.12.2010)
nach derzeitigem Stand über die bisher vorgesehenen Eigenmittel von 2,3 Mio.
€ hinaus weitere 600.460 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel
stehen nach Abbau der Vorfinanzierung OGS in der Bildungspauschale zur
Verfügung.
Sollte eine anteilige
Landesförderung erfolgen, reduziert sich der städtische Anteil aus der
Bildungspauschale entsprechend. Die max. Förderung liegt bei 538.850 €,
wobei nach Einschätzung der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass ggf. nur
ein Teil der Förderung ausgeschöpft werden kann. Auch bei maximaler Förderung
würde sich der beschlossene Eigenanteil um 61.610 € erhöhen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
1.261.800 € |
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a) Zuschüsse Dritter sind eventuell möglich, sind aber noch nicht gesichert |
538.850 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale) |
722.950 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
261.800 € |
1.000.000 € |
0,00 € |
0,00 € |
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1.261.800 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr – bereits
bei Vorl. 0156/09 berücksichtigt |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr –
bereits bei Vorl. 0156/2009 berücksichtigt |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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328,6 kB
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