Beschlussvorlage - 0704/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 6/99 Teil 1 1. Änderung"Bereich ehemalige Elbersdrucke"(Bebauungsplan der Innenentwicklung n. § 13 a BauGB)hier: a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss nach § 10 BauGB - Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.08.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.09.2009
|
Beschlussvorschlag
a)
Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen entsprechend der Stellungnahmen in der Sitzungsvorlage zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der vorgenannten Stellungnahmen.
b)
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 6/99 (512) Teil 1 1. Änderung „Bereich ehemalige Elbersdrucke“ nebst der Begründung vom 14.08.2009 als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Die Begründung vom 14.08.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Nächster Verfahrensschritt:
Abschließend erfolgt die ortsübliche Bekanntmachung. Ab diesem Zeitpunkt ist dann die erste Änderung rechtsverbindlich.
Sachverhalt
Kurzfassung
Der Entwurf der ersten
Änderung des Bebauungsplanes hat im Juni / Juli 2009 für öffentlich ausgelegen.
Gleichzeitig erfolgte die Behördenbeteiligung.
Begründung
1.
Daten zum Verfahrensablauf
14.06.2007 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
Drucksachennummer:
0332/2007
Verzicht auf
Bürgeranhörung und frühzeitige Behördenbeteiligung / TöB
14.05.2009 Ratsbeschluss zur öffentlichen Auslegung
Drucksachennummer: 0315/2009
08.06.2009 Öffentliche Auslegung und
Behördenbeteiligung / TöB
bis
08.07.2009
2. Zum
Beschlussvorschlag a)
Im Rahmen der öffentlichen
Auslegung und Behördenbeteiligung sind folgende Stellungnahmen eingegangen:
1.
SEWAG AG
2.
Umweltamt der
Stadt Hagen / Untere Immissionsschutzbehörde
3.
Gemeinsame
Untere Umweltbehörde der Städte Bochum, Dortmund und Hagen
4.
Rechtsanwalt
Kruse als Vertreter für eine angrenzende Grundstückseigentümerin
3. Zum
Beschlussvorschlag b)
3.1 Änderungen / Ergänzungen im Bebauungsplan
Nach der öffentlichen
Auslegung ergab sich nur eine redaktionelle Ergänzung. Der textliche Hinweis zu
den Bodendenkmälern wurde durch eine aktuelle Version ersetzt.
3.2 Änderungen in der Begründung
An mehreren Stellen
war eine redaktionelle Ergänzung der Begründung notwendig. Die neue Begründung
vom 14.08.2009 ersetzt die bisherige Fassung vom 09.04.2009.
4. Bestandteile
der Vorlage
Stellungnahmen Nr. 1-4 der
Behörden und Bürger
Übersichtsplan mit
B-Planabgrenzung
B-Planbegründung vom
14.08.2009
Die folgenden Gutachten,
die als Anlage zur Begründung Bestandteil des Bebauungsplans sind, werden in
den Sitzungen der politischen Gremien bereitgehalten und sind zusätzlich über
das Bürgerinformationssystem abrufbar. Auf einen Versand der Gutachten wurde
verzichtet.
Anlage 1 Geräuschimmissionsprognose
vom 03.07.2008 für die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/99 Teil 1
Anlage 2 Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten vom
14.06.2007 zur Ballspielfläche
Anlage
3 Nachtrag vom 15.05.2009 zum Gutachten
vom 14.06.2007
1. SEWAG Netze
GMBH, Lennestraße 2, 58507 Lüdenscheid mit Schreiben vom 02.07.2009
Stellungnahme der Verwaltung
Zu 1)
Die Anregungen der
SEWAG berühren die Bauausführung. Das Schreiben wurde deshalb an das
entsprechende Fachamt weitergeleitet.
Zu 2)
Eine Änderung der
Belastungsfläche im Bebauungsplan ist nicht erforderlich.
Ein Beschluss des
Rates ist nicht notwendig.
2. Umweltamt der Stadt Hagen / Untere
Immissionsschutzbehörde (69/3) mit Schreiben vom 08.07.2009
Stellungnahme der Verwaltung
Bei der Überarbeitung des Luftreinhalteplanes Hagen sind zusätzliche Maßnahmen
zur Minimierung der Schadstoffbelastung zu berücksichtigen. Genaue Abgrenzungen
und Modalitäten für ein möglicherweise flächendeckendes Maßnahmenkonzept sind
im Bebauungsplan nicht vorzunehmen.
Die Anregung wird aufgenommen.
3. Gemeinsame Untere Umweltbehörde der
Städte Bochum, Dortmund und Hagen (69/5) mit Schreiben vom 23.06.2009
Stellungnahme der Verwaltung
Die
bereits für das Bebauungsplanverfahren Nr. 6/99 Teil 1 Bereich Elbersdrucke
vorgelegte schalltechnische Untersuchung (Mörgenthaler Ingenieure, 21.01.2003)
wurde für die 1. Änderung des Verfahrens um folgende Untersuchungen ergänzt:
·
Geräuschimmissionsprognose
im Einwirkbereich des Entertainment-Center Hagen
·
Geräusch-Immissionsschutz-Gutachten
über die Nutzung von geplanten Ballspielflächen (Ing.-Büro für Akustik und
Lärm-Immissionsschutz Buchholz, Hagen 14.06.2007) sowie Nachtrag zu diesem
Gutachten (Buchholz, Hagen, 15.05.2009).
Im
Ergebnis wird grundsätzlich dargestellt, dass der Betrieb des Entertainment-Centers
keine Richtwertüberschreitungen erwarten lässt. Berücksichtigt in dieser
Prognose sind sowohl die aktuellen Nutzungen im Entertainment-Center selbst,
als auch die möglichen Auswirkungen der Stellplatzanlage, des bereits
realisierten Lebensmittel-Discounters und des geplanten Bolzplatz- und Kleinfeldspielbetriebes.
Die
Genehmigungsfähigkeit neuer Nutzungen sowie die Veränderung und Erweiterung
bestehender Einrichtungen ist im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen.
Die
geplanten Ballspielflächen (Bolzplatz und Kleinfeldspielbetrieb) wurden konkret
in den Geräusch-Immissionsgutachten (Buchholz, Hagen 14.06.2007 und Nachtrag
vom 15.05.2009) untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass bei
Berücksichtigung der empfohlenen Festsetzungen im Bebauungsplan
-Beschränkung
der Nutzung auf den Tageszeitraum
-flächiger
Ausschluss von Wohnnutzungen
keine
Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte zu erwarten sind.
Diese
Empfehlungen sind in Bezug auf die Eingrenzung der Wohnnutzung im Bebauungsplan
aufgenommen worden. Die Einhaltung der Nacht- und Ruhezeiten sind ordnungsrechtlich
zu verfolgen.
Die
Hinweise zur technischen Ausführung der Anlage werden an das Fachamt weitergeleitet,
Die
mit der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen.
4.
Rechtsanwalt Kruse, Postfach 3825, 58038 Hagen als Vertreter für eine Grundstückseigentümerin
mit Schreiben vom 02.07.2009
Stellungnahme der Verwaltung
Die
geplanten Ballspielflächen (Bolzplatz und Kleinfeldspielbetrieb) wurden konkret
in den Geräusch-Immissionsgutachten (Buchholz, Hagen 14.06.2007 und Nachtrag
vom 15.05.2009) untersucht. Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass bei
Berücksichtigung der empfohlenen Festsetzungen im Bebauungsplan
-Beschränkung
der Nutzung auf den Tageszeitraum
-flächiger
Ausschluss von Wohnnutzungen
keine
Überschreitungen der zulässigen Immissionsrichtwerte zu erwarten sind.
Diese
Empfehlungen sind in Bezug auf die Eingrenzung der Wohnnutzung im Bebauungsplan
aufgenommen worden. Die Einhaltung der Nacht- und Ruhezeiten berühren nicht das
Planungsrecht und sind ordnungsrechtlich zu verfolgen.
Weil
der Bedarf für eine Ballspielanlage besteht, wird die Aufgabe der Planung nicht
befürwortet.
Die
mit der Stellungnahme vorgebrachten Bedenken werden zurückgewiesen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
67,2 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
36,1 kB
|
|||
|
3
|
(wie Dokument)
|
40,3 kB
|
|||
|
4
|
(wie Dokument)
|
113,1 kB
|
|||
|
5
|
(wie Dokument)
|
2,3 MB
|
|||
|
6
|
(wie Dokument)
|
87,2 kB
|
|||
|
7
|
(wie Dokument)
|
367,8 kB
|
|||
|
8
|
(wie Dokument)
|
3,8 MB
|
|||
|
9
|
(wie Dokument)
|
888,6 kB
|
|||
|
10
|
(wie Dokument)
|
1,2 MB
|
|||
|
11
|
(wie Dokument)
|
301,3 kB
|
|||
|
12
|
(wie Dokument)
|
590,6 kB
|
