Beschlussvorlage - 0663/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße–hier:a) Beschluss zur Einleitung des Verfahrens gemäß § 12 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung mit § 13a BauGBb) Beschluss über den Verzicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Thomas Schellhase
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.09.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
zu a) Dem Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB), in der zuletzt gültigen Fassung wird zugestimmt.
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich/Plangebiet:
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 545, 877 (tlw.) und 878 (tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 16 und 580, Flur 15, Gemarkung Boele.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1: 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
zu b) Der
Rat der Stadt Hagen beschließt den Verzicht auf die frühzeitige
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden gem. § 4
Abs. 1 BauGB in der zur Zeit gültigen Fassung.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach Vorliegen der konkreten Planungen soll die öffentliche Auslegung im 1. Halbjahr 2010 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das
Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll die Nachverdichtung
der Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße ermöglichen.
Begründung
Vorbemerkung:
Das
Plangebiet liegt zwischen der bestehenden Wohnbebauung westlich des Lönsweges
und der bestehenden Wohnbebauung östlich der Fritz–Reuter–Straße.
Der
Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke 545, 877
(tlw.) und 878 (tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 16 und
580, Flur 15, Gemarkung Boele.
Im
GEP (Gebietsentwicklungsplan) ist dieser Bereich als "allgemeiner
Siedlungsbereich (ASB)" dargestellt.
Im
gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist das vorgesehene Plangebiet als
”Grünfläche” dargestellt.
Der
Bereich liegt im Geltungsbereich des Landschaftsplans der Stadt Hagen. Festsetzungen
trifft der Landschaftsplan in diesem Bereich nicht.
Der
Bereich des einzuleitenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans liegt innerhalb der
Abgrenzung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 1/62 (037)
–Verkehrsfläche der verlängerten Alexanderstraße–.
Dieser
Bebauungsplan soll in einem parallel zu führenden Verfahren aufgehoben werden.
Anlass:
Der Bereich der früher geplanten Straßentrasse
(verlängerte Alexanderstraße), parallel zum Lönsweg, im Abschnitt zwischen der
Kapellenstraße und der Birkenstraße wird heute wegen der Baublockade durch den in
seinen Planungsaussagen überholten aber noch rechtsverbindlichen Bebauungsplan
gärtnerisch genutzt.
Mit dem Bau von Einfamilienhäusern soll das
Wohnungsangebot in Hagen um zielgruppen– und bedarfsgerechte Angebote
ergänzt werden, um dem Bevölkerungsrückgang und der Veränderung der
Altersstruktur (diskutiert unter dem Schlagwort demografischer Wandel) Rechnung
zu tragen.
Der Wohnungsneubau an dieser Stelle ist besonders
günstig, da durch diese Nachverdichtung einer gewachsenen Struktur weitere
Infrastrukturkosten vermieden und die vorhandenen öffentlichen und privaten
Infrastrukturen besser genutzt werden.
Planung:
Die planungsrechtliche Sicherung des Vorhabens soll
durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB
(Baugesetzbuch) im Rahmen eines
vereinfachten Verfahrens nach § 13a BauGB erfolgen.
Geplant ist der Bau von ca. 7 – 10
Einfamilienhäusern. Die Erschließung erfolgt über Privatstraßen von der Straße
Lönsweg und von der Fritz–Reuter–Straße aus. Die Erschließung von
der Fritz–Reuter–Straße aus ist mit den Erwerbern der in diesem Bereich
neu erstellten Gebäude und Erschließungsanlagen bereits vertraglich gesichert.
Die flächenmäßige Entwicklung des Vorhabens ist in dem als Anlage
beigefügten Lageplan zeichnerisch dargestellt.
Die Festsetzung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan soll "WR
– Reines Wohngebiet" lauten
Das Vorhaben sieht Wohngebäude in zweigeschossiger Bauweise mit
Sattel– und / oder Pultdächern vor.
Eine individuelle Grundriss– und Ansichtsgestaltung soll
möglich sein.
Vorhaben- und Erschließungsplan:
Mit
Schreiben vom 22.06.2009 (Schreiben gleichen Datums ergänzt/konkretisiert per
Mail vom 17.07.2009) beantragen die Architekten
Dipl.
Ing. Erwin Sommer, Walddorfstraße 10a, 58093 Hagen,
und
Dipl.
Ing. Wolfgang Schäfer, Haus Ruhreck, 58099 Hagen
gemeinsam
die
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für den Bereich Lönsweg
(zwischen der bestehenden Wohnbebauung westlich des Lönsweges und der bestehenden
Wohnbebauung östlich der Fritz–Reuter–Straße).
Die
o. a. Architekten sind Eigentümer der zu beplanenden Flächen und verfügen über
Rechte zur Anlage von Erschließungsanlagen über Fremdgrundstücke zu den zu bebauenden
Grundstücken.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und
Fritz–Reuter–Straße–soll nach § 13a
BauGB (in Verbindung mit § 12 Abs. 2) als Bebauungsplanverfahren für die
Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren aufgestellt werden.
Nach erfolgreicher Durchführung des Verfahrens soll
der Flächennutzungsplan, wenn notwendig, im Wege der Berichtigung (§ 13a, Abs.
2, Satz 2 BauGB) angepasst werden
Anlagen:
Übersichtsplan
Lage und Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Antrag zur Einleitung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2
BauGB
Lageplan flächenmäßige Entwicklung des Vorhabens
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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