Beschlussvorlage - 0649/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 91 - Westerbauer/Nachtigal - zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagenhier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB (Entwurfs- und Offenlegungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.09.2009
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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20.08.2009
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.09.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
a). Der Rat der Stadt beschließt den
im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 91 – Westerbauer/Nachtigall – zum
Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie der dazugehörigen Begründung vom 30.06.2009
nach § 3(2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b). Der Rat der Stadt beschließt den
dazugehörigen Umweltbericht vom 21.07.2009 nach § 3(2) BauGB in der zuletzt
gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 91 –
Westerbauer/Nachtigall – mit der Begründung und dem Umweltbericht
öffentlich auszulegen.
Die Begründung vom 30.06.2009 und der Umweltbericht vom 21.07.2009 werden
Bestandteil des Beschlusses und sind als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst den Bereich Westerbauer/Nachtigall nördlich der
Wohnbebauung an der Klagenfurtstraße bis in Höhe der verlängerten
Twittingstraße, zwischen „Distelstück“ und Ferlacher Straße.
Nächster Verfahrensschritt:
Der Verfahrensabschluss wird im 4. Quartal 2009 angestrebt. Danach wird
der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Mit der
Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung des FNP rechtswirksam.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach § 3(2) Baugesetzbuch
(BauGB) wird die Planung zur Teiländerung Nr. 91 – Westerbauer/Nachtigall
– des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen sowie die dazu gehörige
Begründung inkl. Umweltbericht für 4 Wochen öffentlich ausgelegt und damit der
Öffentlichkeit und den Behörden zur Stellungnahme vorgestellt.
Begründung
Inhalt und Ziele der FNP-Teiländerung
Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist dieser Bereich als Wohnbaufläche dargestellt.
Die Bezirksregierung
Arnsberg stimmt einer Wohnbauflächenneudarstellung im Bereich Haus Harkorten
(FNP-Änderungsverfahren Nr. 59) nur unter der Auflage zu, dass eine geeignete
Tauschfläche als Kompensation für diese neue Wohnbaufläche von Seiten der Stadt
Hagen vorgeschlagen wird und im Rahmen eines FNP-Änderungsverfahrens die
Rücknahme der bisherigen Wohnbauflächendarstellung planerisch nachvollzogen
wird.
Da eine Realisierung der
im gültigen Flächennutzungsplan dargestellten Wohnbaufläche
Westerbauer/Nachtigall aus verschiedenen Gründen längerfristig ausscheidet,
soll diese Flächen entsprechend der tatsächlichen Nutzung im
Flächennutzungsplan dargestellt werden.
Mit
dieser Regelung hat sich die Bezirksregierung einverstanden erklärt und ist nunmehr
bereit im Rahmen des landesplanerischen Anpassungsverfahrens ihre Bedenken
gegen die erweiterte Wohnbauflächendarstellung an der Harkortstraße zurückzustellen.
Weitere Einzelheiten
entnehmen Sie bitte der beigefügten Begründung vom 30.06.2009, dem
Umweltbericht vom 21.07.2009 sowie dem Protokoll zur Bürgeranhörung vom
8.07.2009.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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179,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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82,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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67,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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77,5 kB
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