Beschlussvorlage - 0632/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB mit der Investorengemeinschaft Marion Stach und Charlotte Derichs  zum Umbau der ehemaligen Hofanlage Oberste Hülsberg 1 wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand dieser Vorlage ist.

 

Realisierungszeitpunkt: Oktober 2009

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) - Oberste Hülsberg 1 - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden für den Einbau von Wohnungen für kinderreiche Familien in den Baubestand und die für die Umgestaltung der ehemaligen Hofanlage zu einer ökologisch wertvollen sowie kinder- und familienfreundlichen Anlage mit Vorbildwirkung.

 

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, innerhalb 60 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung auf Ihre Kosten

1.      zum Umbau und Umnutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem Wohnhof für kinderreiche Familien,

2.      zur Umsetzung der Grünordnungsmaßnahmen gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan und

3.      zur Durchführung der Schallschutzmaßnahmen gemäß den Festsetzungen und der Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.

 

 

Um den Umbau der ehemaligen Hofanlage zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten Vertragstextes zuzustimmen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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08.09.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen