Beschlussvorlage - 0632/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) - Oberste Hülsberg 1 -hier: Abschluss eines Durchführungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.09.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Dem Abschluss des Durchführungsvertrages nach § 12 Abs.
1 BauGB mit der Investorengemeinschaft Marion Stach und Charlotte Derichs zum Umbau der ehemaligen Hofanlage Oberste Hülsberg
1 wird in der Form zugestimmt, wie der Vertragstext als Anlage Gegenstand
dieser Vorlage ist.
Realisierungszeitpunkt: Oktober 2009
Sachverhalt
Begründung
Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 3/04 (564) -
Oberste Hülsberg 1 - sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen
werden für den Einbau von Wohnungen für kinderreiche Familien in den Baubestand
und die für die Umgestaltung der ehemaligen Hofanlage zu einer ökologisch
wertvollen sowie kinder- und familienfreundlichen Anlage mit Vorbildwirkung.
Die Vorhabenträgerin verpflichtet
sich, innerhalb 60 Monaten nach Inkrafttreten der Satzung auf Ihre Kosten
1.
zum
Umbau und Umnutzung der ehemaligen landwirtschaftlichen Hofstelle zu einem Wohnhof
für kinderreiche Familien,
2.
zur
Umsetzung der Grünordnungsmaßnahmen gemäß dem Landschaftspflegerischen Begleitplan
und
3.
zur
Durchführung der Schallschutzmaßnahmen gemäß den Festsetzungen und der Begründung
zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan.
Um
den Umbau der ehemaligen Hofanlage zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung daher
vor, dem Vertragsabschluss in der Fassung des als Anlage beigefügten
Vertragstextes zuzustimmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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