Beschlussvorlage - 0605/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 2. Änderung, 1. Nachtrag, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr. Vereinfachte Änderung gemäß § 13 Baugesetzbuch (BauGB)hier:Beschluss gemäß § 10 BauGB (Satzungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Annette Hölmer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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20.08.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/89 (451) 2. Änderung, 1. Nachtrag, Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr., Änderung nach § 13 BauGB und die Begründung vom 21.01.2009 gemäß § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.
Die Begründung vom 21.01.2009 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Geltungsbereich:
Die Änderung umfasst den Geltungsbereich der rechtskräftigen 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet Eugen-Richter-Str./Rehstr.. Die Fläche liegt nördlich des Konrad-Adenauer-Ringes und westlich der Rehstraße.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt.
Voraussichtlicher Ablauf des Verfahrens:
Rechtskraft mit der Veröffentlichung des Ratsbeschlusses zur Satzung soll im zweiten Halbjahr 2009 erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Str./Rehstr. wurde durchgeführt, um die Fläche des nicht mehr
genutzten Eisenbahnersportplatzes einer gewerblichen Nutzung zuzuführen.
Seinerzeit war nicht vorgesehen, für den Bereich des ehemaligen Vereinsheimes
des Eisenbahnersportclubs, ebenfalls eine gewerbliche Baufläche auszuweisen. Da
sich nun in diesem ehemaligen Vereinsheim ein Motorsportclub eingerichtet hat,
soll für das bestehende Gebäude ein Nutzungsrecht festgesetzt werden.
Das
Verfahren zur Einleitung der vereinfachten Änderung nach § 13 BauGB und auch
die Durchführung der Offenlegung des
Bebauungsplanes Nr. 2/89 (451) 2. Änderung, 1. Nachtrag, Gewerbegebiet
Eugen-Richter-Str./Rehstr. wurde am 12.02.2009 vom Rat der Stadt Hagen
beschlossen.
Die
öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange fanden in der Zeit vom 02.03.2009 bis 02.04-2009 statt.
Weder
von Bürgern noch von Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden
Anregungen zur Planung vorgebracht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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61,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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624,3 kB
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