Beschlussvorlage - 0661/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstr.a) Änderung des Plangebietes und Anpassung des Titelsb) Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs.2 BauGBc) Umlegungsanordnung gem. § 46 Abs.1 BauGB für den Bebauungsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beteiligt:
- FB62 - Geoinformation und Liegenschaftskataster; FB69 - Umweltamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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01.09.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.09.2009
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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02.09.2009
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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08.09.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt beschließt die Änderung des Plangebietes und eine entsprechende Anpassung des Bebauungsplantitels.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße nebst der Begründung vom 14.08.2009 nach § 3 Abs. 2 BauGB in der z.Zt. gültigen Fassung. Die Begründung ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
c) Der Rat der Stadt Hagen ordnet die Umlegung gem. § 46 (1) BauGB für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße an und überträgt sie zur selbständigen Durchführung auf den Umlegungsausschuss.
Die Umsetzung erfolgt mit der Beschlussfassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße liegt im Ortsteil Hagen-Fley und wird begrenzt
§ im Norden und Nordosten durch die hinteren Grenzen der bebauten Grundstücke an den Straßen Angerpfad und Schmittewinkel
§ im Osten und Südosten durch die hintere Grenze der bebauten Grundstücke am Heigarenweg
§ im Süden durch den Kreuzungsbereich Sauerlandstraße, Knippschildstraße und Heigarenweg
§ im Westen durch die Flurstücksgrenze der Flurstücke 7 und 347 und
§ im Nordwesten durch den Geschützten Landschaftsbestandteil Nr. 1.4.2.13 „Knippschildbach“.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die erforderlichen Fachgutachten und Fachplanungen
als Grundlage für den Bebauungsplanentwurf liegen vor, so dass mit dieser
Vorlage die Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes beschlossen werden
kann.
Zur Realisierung des Bebauungsplanes Nr. 7/02 (548)
sind bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Es liegen Grundstücks- und
Eigentümerstrukturen vor, die der beabsichtigten Planung entgegenstehen.
Durch die Umlegung werden sowohl die privaten als
auch die städtischen Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage,
Form und Größe für eine bauliche Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke
entstehen. Zudem werden die für öffentliche Zwecke erforderlichen Flächen
bereitgestellt, wodurch enteignende Maßnahmen vermieden werden.
Begründung
Zu
a)
Mit Beschluss des Rates vom 08.10.2002 wurde das
Bebauungsplanverfahren Nr. 7/02 (548) Schmittewinkel eingeleitet.
Schon damals war im Anschluss des geplanten
Baugebietes in Richtung Südwesten eine weitere Wohnbebauung vorgesehen. Dieser
Bereich sollte in einem eigenständigen Bebauungsplanverfahren bearbeitet
werden.
Im Rahmen der einzelnen Fachplanungen speziell der
Verkehrsplanung hat sich herauskristallisiert, dass für ein größeres Baugebiet
die Verkehrsanbindung in Richtung Angerpfad / Schmittewinkel als einzige
Erschließung über eine Einbahnstraße als nicht ausreichend angesehen wird. Eine
zweite Anbindung ans Straßennetz ist bei der Größe dieses Baugebietes und der
Anzahl der dringend erforderlich.
Weiterhin ist die Entsorgung der Oberflächen- und
Schmutzwässer auch großflächiger zu planen, so dass der südwestlich
angrenzende Teil bis zur Sauerlandstraße mit in das bestehende
Bebauungsplanverfahren einbezogen werden soll.
Das Plangebiet des Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/02
Wohnbebauung Schmittewinkel/ Knippschildstraße wird deshalb erweitert und
erstreckt sich jetzt bis zur Kreuzung Heigarenweg / Sauerlandstraße. Die
vorhandene Kreuzung, deren unübersichtliche Verkehrssituation nicht durch den
Anschluss einer weiteren Straße verschärft werden soll, wird als Kreisel ausgebaut.
Die Flächen der vorhandenen Wohnbebauung sind jetzt
nicht mehr im Plangebiet enthalten. Die unterschiedliche Verdichtung auf den
schon genutzten Grundstücken und teilweise schwierigen Erschließungssituationen
würde das Bebauungsplanverfahren unnötig belasten und sicher auch verzögern.
Durch die Erweiterung des Plangebietes verdoppelt
sich die Fläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes fast, so dass zur
deutlichen Unterscheidung mit dem eingeleiteten Verfahren der Titel des Planes
ergänzt werden soll.
Er heißt jetzt, Bebauungsplan Nr. 7/02 (548) Wohnbebauung
Schmittewinkel / Knippschildstraße.
Zu
b)
Verfahrensablauf
Nach der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat
am 10.04.2003 die erst Bürgeranhörung zum Städtebaulichen Entwurf
stattgefunden.
Nachdem die Entscheidung gefallen ist, das Plangebiet
zu erweitern, wurde am 29.04.2005 der Scopingtermin durchgeführt. Hier hatten
die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange die Gelegenheit,
den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung festzulegen.
Als Ergebnis dieses Termines wurde festgehalten, dass folgende Kartierungen
und Untersuchungen durchzuführen waren:
§
Lärmgutachten
§
Biotoptypenkartierung
§
Brutvogelkartierung
§
Kartierung der
Amphibien
§
Hydrogeologisches
Gutachten, Baugrundgutachten
Diese Gutachten wurden erarbeitet und die Inhalte in
der Begründung und im Umweltbericht zusammengefasst.
Der überarbeitete Entwurf wurde auf Grund der gravierenden
Änderungen in einer zweiten Bürgeranhörung am 11.05.2005 den Bürgern
vorgestellt.
Eine zweite Beteiligung der Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange hat im Sommer 2006 stattgefunden.
Als Voraussetzung für die Entwässerung des Gebietes und
Vorflut für das Regenrückhaltebecken wurden die Planungen zum Anschluss an den
Knippschildbach und der Renaturierung des Baches von einem Fachbüro vorgelegt
und die Ergebnisse in den Bebauungsplan eingearbeitet.
Die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen können zum
Teil innerhalb des Plangebietes umgesetzt werden. Als externe
Kompensationsflächen wird die Umwandlung von Waldflächen vorgesehen. Die
Inhalte sind im Landschaftspflegerischen Beitrag ausführlich beschrieben.
Die Straßenplanung mit den beiden Anschlüssen an das
Straßennetz konnte erst in Auftrag gegeben werden, nachdem die
Grundstücksverhandlungen so weit gediehen waren, dass mit einem positiven
Ergebnis zu rechnen war, da es sich bei den Flächen um Schlüsselgrundstücke
gehandelt hat.
Inhaltliche Rahmenbedingungen der bisherigen
Verfahrensschritte
Zu diesem Zeitpunkt
findet eine kurze Aufzählung der gestellten Fragen und Anregungen statt, die
endgültige Abwägung der eingebrachten Stellungnahmen findet im Rahmen der
Vorlage zum Satzungsbeschluss statt. Die Anregungen sind größtenteils in die
Planung eingeflossen. Die Protokolle der Bürgeranhörungen liegen dieser Vorlage
als Anlage bei:
Bürgeranhörungen
(10.04.2003 und 11.05.2005)
§
Grundsätzliche
Diskussion zur Erschließung und Anbindung an das Straßennetz
§
Zeitraum der
Bebauung und Größe der Grundstücke
§
Erläuterungen
zur Umlegung
§
Verbesserung der
verkehrlichen Situation am Heigarenweg und Neuerrichtung eines Kreisverkehrs
§
Unterbringung
des Reitplatzes
§
Vermarktung der
Grundstücke
§
Gestaltung des
Regenrückhaltebeckens
§
Ablauf und Dauer
eines Umlegungsverfahrens
Beteiligungen der
Träger öffentlicher Belange (Juli 2004, 29.04.2005 und August 2008)
§
Hinweise zu
entwässerungstechnischen Rahmenbedingungen
§
Nachfragen zum
Immissionsschutz
§
Allgemeine
Hinweise zum Wasserhaushalt und Bodenschutz
§
Anregungen zum
Erschließungssystem
§
Anregungen zum
geplanten Kinderspielplatz und zur vorhandenen Kita am Heigarenweg
Weitere
planerische Details sind der Begründung zum Bebauungsplan, dem landschaftspflegerischen
Begleitplan und den erstellten Gutachten zu entnehmen.
Mit diesem Beschluss
wird der Bebauungsplan inkl. Begründung als Entwurf beschlossen und für die
Dauer von einem Monat öffentlich ausgelegt.
Zu c)
Nach § 46 (1) BauGB ist die Umlegung von der Gemeinde
in eigener Verantwortung anzuordnen und durchzuführen, wenn und sobald sie zur
Verwirklichung eines Bebauungsplanes erforderlich ist. Die Umlegung ist wie
die Planung bei gegebener Sachlage eine Pflichtaufgabe der Gemeinde.
Im vorliegenden Plangebiet sind zur Realisierung der
städtebaulichen Planung weitgehende bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Im
Wesentlichen gilt es hierbei,
·
die Bauflächen
den Umlegungsbeteiligten und der Gemeinde entsprechend ihres Einwurfanteils
zuzuteilen,
·
die
Gemeinbedarfs- und Gemeingebrauchsflächen der Gemeinde bzw. dem Erschließungsträger zur Verfügung
zu stellen,
·
die Flächen für
die Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft bereitzustellen und diese den Einwurfsgrundstücken entsprechend
ihres Eingriffsanteils zuzuteilen,
·
die Durchführung
der Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und
Landschaft sicherzustellen bzw. zu refinanzieren,
um für die bauliche und sonstige Nutzung gem. § 45
(1) BauGB zweckmäßig gestaltete Grundstücke zu schaffen.
Die bei der Realisierung des Bebauungsplanes
unweigerlich auftretenden konkurrierenden Interessen können durch die
Umlegungsprinzipien weitestgehend ausgeglichen werden. Die Erschließungslast
(Bereitstellung der Erschließungsflächen durch die Grundstückseigentümer) wird
auf alle Beteiligten gleichmäßig verteilt, wodurch enteignende Maßnahmen
vermieden werden. Die Ausgleichsflächen können den Beteiligten anteilig
zugewiesen oder durch entsprechende Vereinbarungen abgelöst werden. Aufgrund
des Solidarprinzips der Umlegung haben ggf. noch erforderliche Änderungen der
städtebaulichen Planung keinen Einfluss auf die Vermögungssituation der
Beteiligten; hierdurch werden die Verhandlungen wesentlich vereinfacht.
Die Verwirklichung des Bebauungsplanes hilft, der
bestehenden Nachfrage nach geeigneten Wohnbaugrundstücken gerecht zu werden.
Da auf Grund des hohen Einwurfs von Flächen der Stadt Hagen ein großer Teil der
Bauflächen der Stadt zugewiesen wird, können weitere Flächen, die unter dem
Begriff „100 Einfamilienhausgrundstücke“ in der Vorlage 1082/2005
zusammengefasst wurden, bereitgestellt werden.
Gem. § 47 (2) BauGB kann das Umlegungsverfahren auch
dann eingeleitet werden, wenn der Bebauungsplan noch nicht aufgestellt ist. Die
Einleitung und Abgrenzung des Umlegungsgebiets erfolgt nach Anhörung der
Eigentümer durch Beschluss des Umlegungsausschusses, der auch das gesamte
Verfahren durchzuführen hat.
Die Notwendigkeit der Bodenordnung ist bereits in der
Begründung zum Bebauungsplan dargelegt.
Bestandteile der Vorlage
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 7/02
(548) – Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße – Teil A und Teil B, 14.08.2009
Übersichtsplan des Geltungsbereiches
Anlage der Vorlage
Protokolle der
Bürgeranhörungen vom 10.04.2003 und
11.05.2005
ERLÄUTERUNGSBERICHT ZUM
LANDSCHAFTSPFLEGERISCHEN BEGLEITPLAN
als Anlage zum Bebauungsplan Nr. 7/02 Wohnbebauung Schmittewinkel / Knippschildstraße
Aufgestellt durch: Stadt Hagen, Der Oberbürgermeister,
Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung, Bearbeitung Dipl. Ing. Jürgen
Weiß, Hagen, August 2009
Folgende Unterlagen
wurden zur Erstellung der Begründung ausgewertet und können im
Verwaltungsinformationssystem ALLRIS und im Original in der jeweiligen Sitzung
eingesehen werden:
Artenschutzrechtliche
Prüfung zum Bebauungsplan Nr. 7/02 (548)
Schmittewinkel / Knippschildstraße, Mai 2009, ökoplan. Savignystraße 59,
45147 Essen
Schalltechnische
Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 7/02 „Schmittewinkel / Knippschildstraße“
vom 04.06.2008, Ingenieurbüro Stöcker , Technische Akustik und Beratung im
Umweltschutz, Kölner Straße 16, 51399 Burscheid,
Naturnaher Gewässerausbau
des Knippschildbaches, Genehmigungsplanung nach
§ 31 WHG inkl Erläuterungsbericht und Landschaftspflegerischer Begleitplan,
2007, Dr. Pecher AG, Klinkerweg
5, 40699
Erkrath
Baugrundgutachten vom
02.06.2204, Fülling Kühn Baugrund Beratung GmbH, Birker Weg 5, 42899 Remscheid
Bodenuntersuchung zur
Möglichkeit der Versickerung von Regenwasser, Gutachten vom 09.06.2004, Fülling
– Beratende Geologen GmbH, In der Krim 42, 42369 Wuppertal
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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251,3 kB
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148,5 kB
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3
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456,7 kB
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4
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(wie Dokument)
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440,2 kB
|
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5
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(wie Dokument)
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238,2 kB
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6
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(wie Dokument)
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2,2 MB
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7
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(wie Dokument)
|
9,4 MB
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8
|
(wie Dokument)
|
332,7 kB
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|
9
|
(wie Dokument)
|
407 kB
|
|||
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10
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(wie Dokument)
|
426,1 kB
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|
11
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(wie Dokument)
|
211,2 kB
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12
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(wie Dokument)
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132,4 kB
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