Beschlussvorlage - 0634/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Lärmaktionsplan: Nachkartierung und Bürgerbeteiligung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Hans-Dieter Schumacher
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Haspe
|
Vorberatung
|
|
|
|
20.08.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
25.08.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hohenlimburg
|
Vorberatung
|
|
|
|
26.08.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Nord
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Umweltausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
02.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Stadtentwicklungsausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
|
08.09.2009
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
10.09.2009
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf der Grundlage einer
nunmehr vollständigen Lärmkartierung der verkehrsreichsten Straße in Hagen kann
jetzt die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.
Begründung
Mit
Beschluss vom 04.09.2008 hat der Rat den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen
der Lärmkartierung in Hagen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung
beauftragt, den für eine korrekte Bewertung des Verkehrslärms an den
Hauptstraßen unverzichtbaren aber nicht erfassten
„Autobahnzubringer“ nachzukartieren und danach einen
Lärmaktionsplan aufzustellen.
Mit
dem Ergebnisbericht zur Nachkartierung legt die Verwaltung einen Bericht zu
Form und Verfahren der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung vor. Unter Berücksichtigung
der Ergebnisse der Öffentlichkeits-Beteiligung wird der Lärmsaktionsplan der 1.
Stufe erarbeitet.
1. Nachkartierung
In Vorbereitung der Lärmaktionsplanung
für die Stadt Hagen ist im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der
Verkehrslärmsituation (an Bundes- und Landesstraßen) eine Nacherfassung des
Autobahnzubringers von der Eduard-Müller-Straße bis zum Autobahnkreuz Hagen
durchzuführen. Da es sich bei diesem Verkehrsnetzelement nicht um eine
klassifizierte Straße handelt, wurde diese im Rahmen der Kartierung durch das
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) nicht berücksichtigt.
Aufgrund der Verkehrsbelastung von ca. 30.000 Kfz/24h im Zuge des
Autobahnzubringers sind hohe Lärmbetroffenheiten zu erwarten, so dass zur Vorbereitung
einer Lärmaktionsplanung der Stufe I eine Nacherhebung dieses Straßenabschnitts
erforderlich war.
1.1
Methodik
Die Lärmkartierung erfolgt entsprechend
der Vorgaben der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie auf Grundlage der
vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS). Die
wesentliche Basis bilden dabei die Gelände- und Gebäudedaten des LANUV, welche
mit den aktuellen städtischen Verkehrszahlen entsprechend der Abstimmungen mit
der Stadt Hagen ergänzt wurden. Parallel wurden die berechnungsrelevanten
Eingangsgrößen des Gelände- und Gebäudemodells überprüft.
Die Schallimmissionsrechnung erfolgte auf
Grundlage eines digitalen Höhenmodells sowie von Gebäude- und Straßendateien
unter Berücksichtigung der Verkehrsstärke, des Lkw-Anteil, der zulässigen
Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Straßenlängsneigung. Weiterhin
wurden bestehende Schallschutzwände bzw. -wälle in die Berechnungen einbezogen.
1.2
Ergebnisse
Die
Kartierungsergebnisse für den Tag-Abend-Nacht-Pegel (Lden) sowie für
die Lärmsituation in der Nacht (Lnight) werden in den
Schallimmissionsplänen dargestellt. Darüber hinaus werden die Schallimmissionspegel
gebäudebezogen im Rahmen der digitalen Datenübergabe bereitgestellt (Statistik
für die Fassadenpegel).
Die Zahl der
Betroffenen bzw. betroffenen Wohnungen wurde aus den Gebäudedaten anhand
durchschnittlicher Einwohnerfaktoren (0,025562 EW / m² bzw. 1,914471 EW /
Wohnung) abgeleitet. Beide Faktoren basieren auf Daten des LANUV NRW und
beziehen sich speziell auf die Stadt Hagen.
In der
folgenden Tabelle werden die Betroffenheiten (Anzahl Personen) für den Autobahnzubringer
zwischen Eduard-Müller-Straße und Autobahnkreuz Hagen zusammengefasst.
|
Pegelklasse |
> 50 - 55 |
> 55 - 60 |
> 60 - 65 |
> 65 - 70 |
> 70 - 75 |
> 75 |
|
tags (Lden) |
- |
360 |
275 |
242 |
189 |
57 |
|
nachts (Lnight) |
306 |
287 |
185 |
94 |
0 |
0 |
1.3 Bewertung der Ergebnisse
Mit
der nachträglichen Kartierung des Autobahnzubringers sind nunmehr die verkehrsreichsten
Straßen in Hagen (> 6 Mio. Fz./Jahr) auf ihre Lärmbelastung für die
betroffenen Anwohner erfasst: Der komplette Innenstadtring und die auf ihn zulaufenden
Straßen, tangential verlaufende Straßen (Feithstraße / Hagener Straße), die
Ortsdurchfahrten in Hohenlimburg und Vorhalle sowie die Bundesautobahnen.
Die
Nachkartierung des Autobahnzubringers zeigt, dass hier 246 Menschen einem
gemittelten Jahres-Dauerschallpegel (Lden) von =>70 db(A) ausgesetzt sind.
Zum Vergleich: Die Anzahl der von gleich hohen Belastungen betroffenen Menschen
in der Innenstadt liegt nach den Ergebnissen der Erst-Kartierung bei nahezu
3.500 Menschen (Vorlage, Drucksachen-Nr.
0522/2008).
2. Bürgerbeteiligung und
Bürgermitwirkung
Nach
§ 47 d, Abs. 3 Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) ist die Öffentlichkeit
an der Ausarbeitung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen zu beteiligen und ihr
die Möglichkeit einzuräumen, rechtzeitig und effektiv im Verfahren mitzuwirken.
Bei
der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans für Hagen sollen bereits vorliegende
Ergebnisse und Erkenntnisse aus Beteiligungsprozessen zum Thema Lärm und insbesondere
Straßenverkehrslärm (hier: Befragungsergebnisse der Arbeitsgruppe
„Gesunde Stadtentwicklung“) und öffentlichkeitswirksame Aktionen
zum Thema wie Informationsstände anlässlich des „Tags gegen Lärm“
zur Mitwirkung der Öffentlichkeit genutzt werden. Schwerpunkt der
Bürgerbeteiligung und -mitwirkung bildet aber der Internetauftritt der Stadt
Hagen. Hier soll über einen Zeitraum von 3 Monaten – beginnend mit
September 2009 – über einen Link der Startseite eine breit angelegte
Informations- und Beteiligungskampagne durchgeführt werden.
2.1 Umfrage der AG „Gesunde Stadtentwicklung“
Die
Hagener Gesundheitskonferenz hat die Arbeitsgruppe „Gesunde
Stadtentwicklung“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich
turnusmäßig mit gesundheitsrelevanten Umweltthemen. Je nach Thema arbeiten dort
entsprechende Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen.
Zum
Zwecke einer bedarfsorientierten Schwerpunktsfindung bzgl. des Themas
„Lärm“ wurde von dieser Arbeitsgruppe eine nicht repräsentative
Umfrage bei der Verwaltung und einigen Arztpraxen durchgeführt (Sept. 2008).
Bei
dieser Umfrage konnte die Lärmart, Lärmquelle und die Dauer der Lärmbelästigung
beschrieben werden. Bei den ca. 200
Antworten machten etwa 18% die Angabe,
dass sie sich in ihrem Stadtteil nicht durch Lärm belästigt fühlen. Ungefähr 70% fühlen sich durch Verkehrslärm
(Straße, Schiene, Luft) belästigt. Hier wurden Lkw als häufigste
Hauptlärmquelle genannt. Auch der Einfluss des Dortmunder Flughafens ist in
Hagen zu spüren – Belästigungen durch Fluglärm wurden genau so häufig genannt
wie Belästigungen durch den Schienenverkehr.
2.2 „Tag gegen den Lärm“
Am
29.04.2009 fand der „Tag gegen den Lärm“ statt. Gemeinsam mit der
AG „Gesunde Stadtentwicklung“ hat der Fachbereich Stadtentwicklung
und Stadtplanung an diesem Tag auf dem Friedrich-Ebert-Platz verschiedene
Aktionen durchgeführt. Hörakustiker haben kostenlose Hörtest durchgeführt; die
Verbraucherzentrale hat die Lautstärke von MP3-Player gemessen und
Info-Material zum Thema „Lärm“ verteilt. Die Verwaltung hat in
diesem Rahmen die Ergebnisse der Lärmkartierung dargestellt und über die
Umgebungslärmrichtlinie informiert. Zusätzlich wurden die Hagener Bürger
befragt, wie weit sie sich in ihrem Wohnumfeld durch Verkehrslärm belästigt
fühlen.
Innerhalb
des Aktionszeitraumes (11:00 – 16:30 Uhr) wurden 32 Fragebögen abgegeben. Etwa 10%
fühlten sich durch Verkehrslärm nicht belästigt. Bei der Frage zur
Lärmquelle waren Mehrfachnennungen möglich (s. Tabelle).

Etwa
80% der Befragten gaben an, dass die
Lärmbelästigung für mehrere Stunden andauert. 25% fühlen sich auch in der Nacht durch Verkehrslärm belästigt.
Als
besondere Lärmursachen wurden Straßenzustand, Anfahrgeräusche, Sonderfahrzeuge
(Polizei, Feuerwehr, Straßenreinigung usw.), unnötiger Freizeitverkehr,
Anlieferung- und betriebsinterner Verkehr genannt.
Diese
Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, sie zeigt aber, dass viele Bürger durch
Lärmbelästigungen betroffen sind.
2.3 Internetauftritt
„Umgebungslärm / Lärmaktionsplanung
Die
über „Stadt Hagen“ zugängliche Seite zu
„Umgebungslärm“:
EU-Umgebungslärmrichtlinie
„Richtlinie 2002/49/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von
Umgebungslärm“
Ziele der EU-Richtlinie
Das Ziel dieser am 25. Juni 2002 erlassenen
EU-Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen und Belästigungen des
Umgebungslärms zu vermindern und zu verhindern, bzw. ihrer Entstehung vorzubeugen.
Dies soll schrittweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:
- Die Belastung durch Umgebungslärm ist nach
Bewertungsmethoden zu ermitteln und darzustellen, die für alle Mitgliedstaaten
gleichermaßen gelten („Lärmkartierung“).
- Die Öffentlichkeit muss über die Belastung
durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden
(„Information der Öffentlichkeit“).
- Auf Basis der Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne
aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufrieden
stellende Umweltqualität zu erhalten („Aktionsplanung“).
- Die Öffentlichkeit ist an der
Lärmaktionsplanung zu beteiligen („Beteiligung der Öffentlichkeit“).
- Die durch die Lärmkartierung und die
Lärmaktionsplanung (einschließlich der Informations- und Beteiligungsprozesse)
gewonnenen Informationen sind an die Europäische Kommission zu übermitteln
(„Berichterstattung an die EU“).
- „Ruhige Gebiete“ sind
festzulegen und zu bewahren.
Als Umgebungslärm wird der Lärm definiert,
der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie
Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am
Arbeitsplatz ist damit nicht gemeint.
Ergebnisse der Lärmkartierung
Für Hagen und für die anderen Gemeinden, die
außerhalb der Ballungsräume (> 250.000 Einwohner) liegen, wurde in der
vorgezogenen 1.Stufe die Lärmkartierung des Straßenverkehrs vom Landesamt für
Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgenommen. Das Eisenbahnbundesamt
hat für den Schienenverkehr die Lärmkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse der
Lärmkartierung "Straßenverkehr" und weitere umfangreiche
Informationen können über das Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein-
Westfalen www.umgebungslaerm.nrw.de
detailliert eingesehen werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung "Schienenverkehr"
sind im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de
abrufbar.
Nachkartierung Autobahnzubringer
Für die Berechnung des Straßenlärms wurden
in der 1.Stufe nur Hauptverkehrsstraßen (Bundesfernstraßen, Landstraßen und
grenzüberschreitende Straßen) mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6 Mio.
Fahrzeuge pro Jahr (entspricht ca. 16.500 Fahrzeuge pro Tag) berücksichtigt.
Ein wichtiger Straßenabschnitt in Hagen
– der Autobahnzubringer vom Landgericht bis zum Autobahnkreuz Hagen
– ist nicht als klassifizierte Straße (Bundesstraße oder Landstraße)
eingestuft, und wurde somit bei der Lärmkartierung vom LANUV nicht berücksichtigt.
Dieser Abschnitt wurde von einem von der Stadt beauftragten Gutachter
nachkartiert.
Nachkartierung
Autobahnzubringer -Lden- (1,9 Mbyte)
Nachkartierung
Autobahnzubringer -Lnight- (1,8 Mbyte)
Lärmaktionsplan
Auf Grundlage der Lärmkartierung erstellt
die Verwaltung ein Konzept für einen Lärmaktionsplan. Die Öffentlichkeit erhält
die Möglichkeit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.
Anregungen und Vorschläge zur Reduzierung
des Verkehrslärms können hier direkt
eingegeben werden.
Die Kartierungspläne
einschl. Nachkartierung werden ausgehängt.

26.08.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Nachkartierung wird zur Kenntnis genommen.
Die Bürgerbeteiligung wird beschlossen.