Beschlussvorlage - 0630/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzungs- und Entgeltordnung für das Stadtteilhaus Vorhalle
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
- Bearbeitung:
- Kerstin Bühren
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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02.09.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die am 16. Dezember 2004 vom
Rat der Stadt Hagen beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung für das
Stadtteilhaus Vorhalle, Vorhaller Str. 36, ist aufgrund veränderter
Konstellationen in Bezug auf Hausmanagement und Vermietungsgeschäft durch eine
neue Nutzungs- und Entgeltordnung zu ersetzen.
Begründung
Die
Leitung des Hausmanagements und das Vermietungsgeschäft wurden bis September
2008 durch eine sozialpädagogische Fachkraft der AWO für das Stadtteilhaus
Vorhalle wahrgenommen.
Die
Finanzierung der zusätzlichen Fachkraft wurde aufgrund der besonderen Aufgabenstellung
im Stadtteilhaus (Koordinationsleistung als Teil der Gemeinwesenarbeit) und der
Stellung im Programmgebiet „Soziale Stadt“ landesseitig im Rahmen
der Finanzierungsmöglichkeiten des Gesetzes für Tageseinrichtungen für Kinder
(GTK) bezuschusst. Der verbleibende Eigenanteil der AWO in Höhe von 10% wurde
darüber hinaus aufgrund eines besonderen Ratsbeschlusses bzgl. der AWO
Kindertageseinrichtungen in Hagen zu 90% von der Stadt Hagen übernommen.
Zum
01.08.2008 wurde das GTK durch das neue Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ersetzt.
Damit entfiel gleichzeitig die Finanzierung der sozialpädagogischen Fachkraft
durch Landeszuschüsse, so dass sich die AWO seit September 2008 aufgrund der
fehlenden Finanzierung nicht mehr in der Lage sieht, das Hausmanagement weiter
zu betreiben.
Da die im Dezember 2004
beschlossene Nutzungs- und Entgeltordnung speziell auf dieses Konstrukt
„Management und Vermietung durch AWO im Namen der Stadt“ abgestellt
war, ist die Entgeltordnung für kommende Lösungen in Bezug auf das
Vermietungsgeschäft rechtlich gesehen unwirksam. Sie kann weder später mit
einem neuen Manager/einer neuen Managerin noch während der Übergangphase weiter
ausgegeben bzw. genutzt werden, so dass zz. ohne rechtliche Absicherung beider
Seiten keine Vermietungen stattfinden können.
Die neue Fassung stellt
deshalb nicht auf einen namentlich genannten Vertreter der Stadt ab, der im
Namen und Auftrag der Stadt Hagen als Eigentümerin des Gebäudes die
Vermietungen übernimmt, sondern ist abstrakt gehalten, um zukünftig schneller
auf evtl. Wechsel im Bereich des Vermietungsgeschäfts in Vorhalle reagieren zu
können.
Die geänderte Nutzungs-
und Entgeltordnung ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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29,4 kB
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