Beschlussvorlage - 0599/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Jugendförderplan 2010 - 2014hier: Übergangsregelung für das Haushaltsjahr 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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25.08.2009
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Übergangsregelung für den
Jugendförderplan 2010 – 2014 im Jahr 2010 die Auszahlung der Förderbeträge
auf Basis der im Jahre 2009 geltenden Zuschussbeträge vorzunehmen.
Die Realisierung der Einsparvorgabe aus dem 1. Sparpaket des Mentors ist
hiervon unberührt, das Gesamtbudget wird entsprechend vermindert.
Der Beschluss wird zum 15.02.2010 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Für den Jugendförderplan
2010 – 2014 wird eine Übergangsregelung für das Jahr 2010 erforderlich.
Die Zuschussbeträge für
das Jahr 2009 werden im Jahr 2010
gemindert um die beschlossene Kürzung in Höhe
von 30.000 € an Jugendorganisationen übernommen.
Begründung
Die finanzielle Förderung
der Leistungen gem. §§ 11 – 14 SGB VIII sowie des
Jugendförderungsgesetzes (3.AG-KJHG) wird rechtlich normiert für jeweils eine
Wahlperiode in einem Jugendförderplan festgelegt.
Nach Auslaufen des
jetzigen Jugendförderplans zum 31.12. 2009 besteht keine Grundlage für die
Auszahlung von Fördermitteln mehr, da mit Hinweis auf den Jugendförderplan die
seinerzeitigen Budgetverträge gekündigt wurden.
Zuschussrichtlinien alter
Prägung hingegen wurden bereits bei der Einführung der Budgetverträge
aufgehoben.
Damit dem künftigen
Jugendhilfeausschuss sowie dem künftigen Rat ausreichend Gelegenheit zur
Beratung eingeräumt werden kann und gleichzeitig die notwendige
Planungssicherheit für die Träger gewährleistet bleibt, ist eine Übergangsregelung
für das Jahr 2010 erforderlich.
Die Verwaltung schlägt
vor, die Förderbeträge des Jahres 2009 für das Jahr 2010 zu übernehmen. Hiervon
unberührt ist die Realisierung der Einsparung von 30.000 € bei der
Förderung der Jugendverbände aus dem 1. Sparpaket des Mentors. Das Gesamtbudget
ist entsprechend gemindert. Zu der Realisierung dieser Einsparung werden
derzeit noch Gespräche geführt. Die Verwaltung wird hierzu in einer gesonderten
Vorlage berichten.
Weitere Änderungen mit
finanziellen Auswirkungen werden in dem neuen Jugendförderplan daher erst ab
dem Jahr 2011 wirksam werden.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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