Beschlussvorlage - 0589/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss beschließt den Beitritt der Stadt Hagen zum ABA-Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadt Hagen tritt dem ABA Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen bei. Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 90,-- €. Die Abkürzung ABA bedeutet: Abenteuer-, Bau-, Aktivspielplätze. 

 

 

Begründung:

 

Konkret profitiert durch eine Mitgliedschaft das Kinder- und Jugendbüro des Fachbereiches Jugend und Soziales. Hier werden die Hagener Spielplatzpatenschaften koordiniert – durch den ABA-Fachverband gibt es konkrete Unterstützung beim Aufbau weiterer Patenschaften und bei der Pflege vorhandener. Durch den Einsatz von Spielplatzpaten werden u.a. erhöhte Unterhaltungs- und Reparaturkosten für die Spielplätze eingespart, auch die Einsätze durch die Ordnungspartner verringern sich erheblich.

 

Des Weiteren profitieren auch die Jugendzentren, der städtische Abenteuerspielplatz sowie das Spielmobil. Als konkrete Maßnahme einer 100%-Förderung durch den Fachverband (bei Abschließen einer Mitgliedschaft) wird das als Anlage beschriebene Seminar angeführt (ansonsten anfallende Seminarkosten 1000,-- €).

 

ABA-Mitglieder begreifen sich als Solidargemeinschaft. Sie setzen sich in besonderer Weise für die Belange der Offenen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen ein. Sie engagieren sich für die Rechte junger Menschen. Hierzu gehört auch ein besonderes Interesse an kind-, jugend- und familiengerechter Lebensweltgestaltung. Aus diesem Grund sind im ABA Fachverband nicht nur pädagogische Fachkräfte Mitglieder, sondern auch Stadt- und Raumplaner sowie andere Interessierte. Der ABA Fachverband tritt ferner ein für eine konsequente kinder- und familienfreundliche Fortentwicklung schulischer Konzepte. Auch hier steht Partizipation im Fokus des fachpolitischen Interesses. Im Verband können sich insofern auch engagierte Lehrer und Lehrerinnen organisieren. Der ABA Fachverband ist ferner Plattform für (ehrenamtliche) Spielplatzpaten.

 

Neben den genannten Einzelpersonen sind auch Organisationen wie z.B. freie und kommunale Träger der Kinder- und Jugendarbeit, Einrichtungen, Teams, Planungsbüros, Firmen usw. Mitglied des Verbandes. Beim ABA Fachverband handelt es sich um die einzige Organisation in NRW, die auch den Kommunen im genannten Sinne eine fachliche Vertretung bietet.

 

Weitere Infos gibt es auf der Internetseite http://www.aba-fachverband.org

 

Der Mitgliedsbeitrag beträgt rd. 90,-- €/ Jahr.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten, den Beitritt der Stadt Hagen, Fachbereich Jugend und Soziales, zum „ABA-Fachverband Offene Arbeit mit Kindern und Jugendlichen“ zu beschließen.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

90,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

90,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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27.08.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen