Beschlussvorlage - 0576/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorlage des Haushaltsplanes 2010
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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27.08.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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10.09.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die Einführung des Neuen
Kommunalen Finanzmanagements bei gleichzeitiger Einführung der Software SAP hat
in den letzten Jahren in erheblichem Maße personelle und zeitliche Ressourcen
gebunden. Durch die Einarbeitung des 1. Sparpakets in den Haushaltsplan 2008,
die zu einer Verschiebung der Verabschiedung auf den 04.09.2008 geführt hat,
wurde auch die langfristige Terminplanung beeinflusst. Der Haushaltsplanentwurf
2010 soll daher nach der augenblicklichen Planung im Januar 2010 in den Rat der
Stadt eingebracht werden. Die Verabschiedung ist für den April 2010 vorgesehen.
Begründung
Aufgrund eines gemeinsamen
Vorschlags der SPD und CDU Fraktion wurde am 11.10.2007 im Rat der Stadt Hagen
folgender Beschluss gefasst:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Haushalt für das
Jahr 2010 rechtzeitig zum Anfang November 2009 vorzulegen, um diesen in der
Ratssitzung im Dezember verabschieden zu können.
2. Zwischen der Einbringung und der Verabschiedung der
Haushalte durch den Rat sind mindestens zwei Sitzungen des Haupt- und
Finanzausschusses und jeweils eine Sitzung aller den Haushalt beratenden
Gremien anzusetzen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Jahre 2008
und 2010 einen Ablaufplan zu erstellen, der die zeitnahe Einbringung des
Haushaltes 2009 und die im Antrag vorgesehene Einbringung des Haushaltes 2010
unter Einbeziehung der angestrebten Verbesserungen bei Zielen und Kennzahlen
berücksichtigt .
Daneben hat die
Bezirksregierung Arnsberg mit Schreiben vom 30.01.2009 die Stadt Hagen
aufgefordert, entsprechend der gültigen Rechtslage, die vom Rat beschlossene
Haushaltssatzung mit ihren Anlagen der Aufsichtsbehörde ab dem Haushaltsjahr
2010 spätestens zum 30.11.2009 anzuzeigen.
Im Juni 2005 hat der Rat
der Stadt Hagen den Beschluss gefasst, das Neue Kommunale Finanzmanagement
(NKF) auf Basis der SAP-Finanzsoftware zum Haushalt 2008 einzuführen. Dieser
Einführung ging eine 2-jährige Projektphase voraus, in der nicht nur die
Grundlagen für die Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements erarbeitet
wurde, sondern auch die Geschäftsprozesse in der Software SAP eingerichtet
werden mussten.
Dieser Umstellungsprozess
war mit gewaltigen Anstrengungen verbunden. Die Zeitplanung für die Aufstellung
des Haushaltsplanes 2008 orientierte sich zwangsläufig auch am Projektverlauf,
konnte dann aber termingerecht im September 2007 begonnen werden. Die neue,
recht komplexe Struktur des NKF-Haushaltes mit ihren zahlreichen Planungs- und
Kontierungsobjekten führt zu einem erhöhten Zeitbedarf für die internen Arbeitsabläufe.
Der Haushaltsplanentwurf
2008 konnte dann am 06.03.2008 in den Rat der Stadt eingebracht werden. Die
Verabschiedung war für die Ratssitzung am 19.06.2008 geplant, verzögerte sich
dann aber durch die Einarbeitung des 1. Sparpakets, die mit Zustimmung der
Bezirksregierung erfolgte, auf den 04.09.2008.
Dadurch verzögerte sich
gleichermaßen die bereits geplante und terminierte Aufstellung des
Haushaltsplanentwurfs 2009. Der Einbringungstermin musste von Januar 2009 auf
März 2009 verschoben werden, womit das geplante schrittweise Vorziehen der
Einbringung künftiger Haushalte zur Umsetzung des Ratsbeschlusses und zur
Einhaltung der gesetzlichen Regelungen bereits im ersten Jahr nicht realisiert
werden konnte.
Zur Verdeutlichung werden
nachfolgend kurz die Abläufe des Aufstellungsverfahrens von der ersten Planung
durch die Fachbereiche bis zur Verabschiedung durch den Rat der Stadt
skizziert:
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Vorgang
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Zeitbedarf |
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Planung durch die
Fachbereiche |
3 Wochen |
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Auswertung dieser
Planung durch die Kämmerei zur Vorbereitung der
Gespräche mit den Fachbereichen |
3 Wochen |
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Haushaltsgespräche mit
den Fachbereichen |
2 Wochen |
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Einarbeitung aller
erforderlichen Veränderungen einschl. Abstimmung der
mittelfristigen Finanzplanung, der Abschreibungen, der
Sonderposten, der internen Leistungsverrechnungen, der
Kreditbedarfsberechnung |
4 Wochen |
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Druckaufbereitung der
Ergebnis- und Finanzpläne ein- schließlich aller
Anlagen und Qualitätssicherung |
4 Wochen |
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Druck des
Haushaltsplanes und Zustellung |
4 Wochen |
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Somit Zeitbedarf bis zur Einbringung in den Rat |
5 Monate |
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Beratungen in den
Bezirksvertretungen und Fachausschüssen je nach Sitzungsterminen |
8 bis 10 Wochen |
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Endberatung im Haupt-
und Finanzausschuss und Rat der Stadt |
1 Woche |
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Somit Zeitbedarf von der ersten Aufstellung bis zum
abschließenden Ratsbeschluss |
7 bis 8 Monate |
Unter Berücksichtigung der
Sommerferien verbleibt somit nur ein Zeitraum von 2 Monaten pro Jahr, der
genutzt werden kann, um die Einbringungstermine schrittweise vorzuziehen.
Der Haushaltsplanentwurf
2010 soll daher nach der augenblicklichen Planung im Januar 2010 in den Rat der
Stadt eingebracht werden. Die Verabschiedung ist für den April 2010 vorgesehen.
Diese Zeitplanung trägt
außerdem dem Umstand Rechnung, dass durch die Kommunalwahlen in diesem Jahr der
Haushaltsplan 2010 durch den im November neu konstituierten Rat politisch
beraten werden kann.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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