Beschlussvorlage - 0480/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Schulverwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Maßnahmen einzuleiten, damit die Baumaßnahmen an allen auf der Warteliste stehenden Schulen umgesetzt werden können. Die zusätzlich erforderlichen Mittel in Höhe von bis zu 600.460 € werden aus der Bildungspauschale finanziert.

 

Die Vorlage wird bis zum 31.12.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Begründung

Die Stadt Hagen hatte im Rahmen des Landesprogramms Ganztagsschulen im Sek.-I-Bereich für die erforderlichen Ausbaumaßnahmen mit einer Landesförderung i.H.v. rund 1,7 Mio. € geplant. Der seitens der Stadt Hagen zu erbringende und aus der Bildungspauschale zu finanzierende Eigenanteil wurde bei den bereits kostenmäßig optimierten Lösungen mit 2,3 Mio. € veranschlagt. Da das Investitionsprogramm aufgrund des starken Interesses am Ende überzeichnet war, erhielt die Stadt Hagen lediglich einen Förderbetrag i.H.v. 1,1 Mio. €. Im Grundsatz sollen jedoch alle Schulen mit einer Mensa für die Mittagsverpflegung ausgestattet werden.

 

Aus diesem Grund wurden zwei Listen mit allen umzusetzenden Maßnahmen erstellt. Die erste Liste (sh. Anlage I) beinhaltet jene neun Bauvorhaben, die unter Ausschöpfung des reduzierten Förderbetrages, sofort umzusetzen sind. Diese Liste wurde abschließend am 26. März 2009 vom Rat so beschlossen (siehe Vorlage 0156/2009). Neben den Fördermitteln werden für die Ausführung der dort festgelegten Baumaßnahmen auch 1,6 Mio. € an Eigenmitteln eingesetzt.   

 

Die zweite (Warte-)Liste (sh. Anlage II) beinhaltet jene Bauvorhaben, die dann noch gefördert werden könnten, wenn andere Kommunen nicht alle angemeldeten Investitionen tätigen sollten. Aus diesem Grund wurde mit der Warteliste eine Reihenfolge festgelegt, nach der eine eventuell spätere Landesförderung vorgenommen werden kann.

 

Nunmehr hat die Bezirksregierung Arnsberg den vorzeitigen Maßnahmenbeginn für alle seitens der Stadt Hagen beabsichtigten Bauvorhaben – auch für die auf der Warteliste – erklärt. Um sich die Chance auf eine eventuell weitere Förderung durch das Land (über die bereits bewilligten 1,1 Mio. € hinaus) erhalten zu können, müssen die Maßnahmen bis Ende 2010 abgeschlossen und abgerechnet worden sein.

 

Da für die Umsetzung der 1. Liste (Maßnahmen, die sofort umgesetzt werden sollen) ein städtischer Eigenanteil von 1.638.660 € benötigt wird, stehen von dem politisch beschlossenen Eigenanteil von 2,3 Mio. € noch 661.340 € zur Verfügung. Der Gesamtfinanzbedarf für die Warteliste beläuft sich auf insgesamt 1.261.800 €. Darin enthalten ist auch die aktuelle Kostenfortschreibung für die Realschule Haspe (sh. Einzelvorlage 0360/2009).

 

Somit müssten zur zeitnahen Umsetzung aller Maßnahmen innerhalb des Bewilligungszeitraumes (bis 31.12.2010) nach derzeitigem Stand über die bisher vorgesehenen Eigenmittel von 2,3 Mio. € hinaus weitere 600.460 € zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel stehen nach Abbau der Vorfinanzierung OGS in der Bildungspauschale zur Verfügung.

 

Sollte eine anteilige Landesförderung erfolgen, reduziert sich der städtische Anteil aus der Bildungspauschale entsprechend. Die max. Förderung liegt bei 538.850 €, wobei nach Einschätzung der Verwaltung davon ausgegangen wird, dass ggf. nur ein Teil der Förderung ausgeschöpft werden kann. Auch bei maximaler Förderung würde sich der beschlossene Eigenanteil um 61.610 € erhöhen.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

X

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

1.261.800 €

a)  Zuschüsse Dritter sind eventuell möglich, sind aber noch nicht gesichert

538.850 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil (Bildungspauschale)

722.950 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

261.800 €

1.000.000 €

0,00 €

0,00 €

 

1.261.800 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr – bereits bei Vorl. 0156/09 berücksichtigt

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr – bereits bei Vorl. 0156/2009 berücksichtigt

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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04.06.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - vertagt

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09.06.2009 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

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27.08.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen