Beschlussvorlage - 0674/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Städtisches Grundstück ehem. Kaufmannsschule II -Außenstelle Hohenlimburg-, Gumprechtstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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26.08.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
Mit Beschluss des Rates der
Stadt Hagen vom 12. 2. 2009 wurde die Verwaltung
beauftragt, auf der Grundlage der aufgezeigten Planungsvarianten A, B und C
eine Ausschreibung des städtischen Grundstückes ehem. Kaufmannsschule II
– Außenstelle Hohenlimburg – vorzubereiten (Drucksachennummer:
1096/2008).
Bei der Variante A handelt
es sich um zehn freistehende Einfamilienhäuser, bei Variante B um drei
Reihenhauszeilen mit insgesamt 14 Eigenheimen und bei Variante C um eine kammförmige Bebauung mit
Eigentumswohnungen.
Das Ing.-Büro für Akustik
und Lärm-Immissionsschutz Dipl.-Ing. Buchholz wurde damit beauftragt, für die
geplante Bebauung ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Der
Untersuchung wurden die drei genannten Planungsvarianten zugrundegelegt.
Außerdem sollte untersucht werden, ob eine Ausdehnung der geplanten Wohnbebauung
bis an die nördliche Grundstücksgrenze unter Berücksichtigung der Lärmbelastung
vertretbar ist.
Das Ergebnis hat gezeigt,
dass die rechnerisch ermittelte Geräuschbelastung durch den Schienen- und
Straßenverkehr im Bereich des Plangrundstückes sowohl tagsüber als auch nachts
in z. T. weiten Bereichen über den für allgemeine Wohngebiete heranzuziehenden
Schalltechnischen Orientierungswerten liegt. Deshalb sind bei allen Varianten
für die geplante Bebauung passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.
Aufgrund der Anordnung der
Baukörper kann sich der Lärm bei den Planungsvarianten B und C weniger stark
als bei Variante A auf dem Grundstück nach Süden ausbreiten. Bei Variante C ist
auf der Nordseite eine völlige Schließung der Bebauung vorgesehen, bei Variante
B sind auf der Nordseite zwar Öffnungen, die L-förmige Anordnung der Bebauung
trägt jedoch dazu bei, dass die Gartenseiten der Eigenheime durch die
abgewinkelten Baukörper am nördlichen Ende jeder der drei Reihenhauszeilen
geschützt werden.
Der Abstand zu der verlegten
Isenbergstraße beträgt bei Planungsvarianten A, B und C etwa 20 bis 25 m. Ein
Verrücken der Bebauung an die Nordgrenze des Grundstückes würde für die dort
liegenden Wohneinheiten eine unverhältnismäßig hohe Lärmbelastung darstellen.
Das vorliegende
schalltechnische Gutachten soll der Ausschreibung zugrundegelegt werden. Im
Ausschreibungstext wird darauf verwiesen, dass die Anordnung der Baukörper wie
in den Planungsvarianten B und C zu einer Abschirmung der südlichen
Grundstücksbereiche beitragen soll. Außerdem ist ein entsprechender Abstand zur
verlegten Isenbergstraße einzuhalten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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705,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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681,8 kB
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3
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(wie Dokument)
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687,1 kB
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