Beschlussvorlage - 0674/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung zum schalltechnischen Gutachten für die geplante Wohnbebauung auf dem städtischen Grundstück an der Gumprechtstraße wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung entfällt

 

 

 

Begründung

 

 

Mit Beschluss des Rates der Stadt Hagen  vom 12. 2. 2009 wurde die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der aufgezeigten Planungsvarianten A, B und C eine Ausschreibung des städtischen Grundstückes ehem. Kaufmannsschule II – Außenstelle Hohenlimburg – vorzubereiten (Drucksachennummer: 1096/2008).

 

Bei der Variante A handelt es sich um zehn freistehende Einfamilienhäuser, bei Variante B um drei Reihenhauszeilen mit insgesamt 14 Eigenheimen und bei Variante  C um eine kammförmige Bebauung mit Eigentumswohnungen.

 

Das Ing.-Büro für Akustik und Lärm-Immissionsschutz Dipl.-Ing. Buchholz wurde damit beauftragt, für die geplante Bebauung ein schalltechnisches Gutachten zu erstellen. Der Untersuchung wurden die drei genannten Planungsvarianten zugrundegelegt. Außerdem sollte untersucht werden, ob eine Ausdehnung der geplanten Wohnbebauung bis an die nördliche Grundstücksgrenze unter Berücksichtigung der Lärmbelastung vertretbar ist.

Das Ergebnis hat gezeigt, dass die rechnerisch ermittelte Geräuschbelastung durch den Schienen- und Straßenverkehr im Bereich des Plangrundstückes sowohl tagsüber als auch nachts in z. T. weiten Bereichen über den für allgemeine Wohngebiete heranzuziehenden Schalltechnischen Orientierungswerten liegt. Deshalb sind bei allen Varianten für die geplante Bebauung passive Lärmschutzmaßnahmen erforderlich.

Aufgrund der Anordnung der Baukörper kann sich der Lärm bei den Planungsvarianten B und C weniger stark als bei Variante A auf dem Grundstück nach Süden ausbreiten. Bei Variante C ist auf der Nordseite eine völlige Schließung der Bebauung vorgesehen, bei Variante B sind auf der Nordseite zwar Öffnungen, die L-förmige Anordnung der Bebauung trägt jedoch dazu bei, dass die Gartenseiten der Eigenheime durch die abgewinkelten Baukörper am nördlichen Ende jeder der drei Reihenhauszeilen geschützt werden.

Der Abstand zu der verlegten Isenbergstraße beträgt bei Planungsvarianten A, B und C etwa 20 bis 25 m. Ein Verrücken der Bebauung an die Nordgrenze des Grundstückes würde für die dort liegenden Wohneinheiten eine unverhältnismäßig hohe Lärmbelastung darstellen.

 

Das vorliegende schalltechnische Gutachten soll der Ausschreibung zugrundegelegt werden. Im Ausschreibungstext wird darauf verwiesen, dass die Anordnung der Baukörper wie in den Planungsvarianten B und C zu einer Abschirmung der südlichen Grundstücksbereiche beitragen soll. Außerdem ist ein entsprechender Abstand zur verlegten Isenbergstraße einzuhalten.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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26.08.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - ungeändert beschlossen