Beschlussvorlage - 0602/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung in der Wilhelmstraße von Ortstraße bis Zimmerbergstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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26.08.2009
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Beschlussvorschlag
Der Erneuerung der Fahrbahn und Straßenentwässerung wird zugestimmt. Der
Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung
ausgehängten Ausbaulageplan.
Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für
investive Maßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom
22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine
Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG
auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach
Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung beschließen zu lassen.
In der Wilhelmstraße zwischen
Ort- und Zimmerbergstraße plant die SEH die Erneuerung des Mischwasserkanals
und die SEWAG die Neuverlegung von Gas- und Wasserleitungen. Dadurch bedingt muss die gesamt Fahrbahnbefestigung
beseitigt werden. Die Fahrbahn ist auch verschlissen und somit
erneuerungsbedürftig. Die geplante Erneuerung
der Fahrbahn und der Straßenentwässerung
löst eine Beitragspflicht auch § 8 KAG aus.
Begründung
Bei der Wilhelmstraße
zwischen Ort- und Zimmerbergstraße handelt es sich um eine
Haupterschließungsstraße, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine
Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten wurde. Im Zusammenhang mit der erforderlichen
Kanalerneuerung und -erweiterung sowie der SEWAG-Maßnahmen muss der gesamte
Fahrbahnabschnitt einschl. Straßenentwässerung erneuert werden. Die
Wilhelmstraße wurde Anfang der 60iger Jahre erstmalig endgültig hergestellt und
1966 nach dem Bundesbaugesetz (heute BauGB) beitragsrechtlich abgerechnet. Die
Fahrbahn soll in den bisherigen Ausmaßen auf einer Länge von ca. 250 m
in einer durchschnittlichen
Breite von ca. 6,50 m wie folgt erneuert werden:
42 cm Frostschutzschicht
14 cm bituminöse
Tragschicht
4 cm Asphaltdecke.
Dieser Ausbau entspricht
den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine
erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit
bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine
Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt für die Anlieger auslöst.
Die geschätzten Kosten der
Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 326.800 €. Nach Abzug des
Anteils der SEH und SEWAG von je 1/3 verbleiben ca. 108.900,00 €, die zu
40% = 43.560,00 € von den
Anliegern zu zahlen sind.
Der in dem Abschnitt
vorhandene Mischwasserkanal DN 300 wurde im Jahre 1954 gebaut und weist
erhebliche Mängel auf. Der geplante Mischwasserkanal DN 400 soll auf einer
Länge von ca. 250 m erneuert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 408.900,00 €, wovon 28% = 114.500,00
€ als anteilige Straßenentwässerungskosten beitragsfähig sind und
zu 40% = 45.800,00 € auf die
Anliegern umzulegen sind.
Hinzu kommen Kosten für
Sinkkästen und Zuleitungen in Höhe von ca. 23.000,00 €, die zu 40% = 9.200,00 € ebenfalls von den
Anliegern erhoben werden.
Somit sind insgesamt 98.560,00 € auf die
Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu einer Belastung von ca. 8,50 €/qm
führt.
Entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in
einer Informationsveranstaltung am 30.06.2009 vorgestellt. Das Protokoll ist
als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
131.900,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
98.560,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
33.340,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
1.54.10 |
,
Teilfinanzstelle |
5000070 |
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Jahr |
lfd Jahr |
2010 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
131.900,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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131.900,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
1.500,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
2.640,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
2.200,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung
SoPo) |
-1.640,00 |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
4.700,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die getätigten
Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten
auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer
Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die
durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend
als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur
Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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18,7 kB
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