Beschlussvorlage - 0645/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Den Bauunterhaltungsmaßnahmen 2010 im Bereich Schulen und Sportstätten gemäß Anlagen wird zugestimmt.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Am 15.06.09 hat die Gebäudewirtschaft Hagen im Auftrag der Stadt Hagen mit Vertretern der Bezirksvertretung Haspe die Schul- und Sportstättenbereisung für das Wirtschaftsjahr 2010 im Zuständigkeitsbereich der Bezirksvertretung durchgeführt.

 

Ziel dieser Bereisung war es, für die einzelnen Objekte Maßnahmen der Instandhaltung für das Wirtschaftsjahr 2010 zu besprechen und abzustimmen.

 

Bedarfe und nutzerspezifische Wünsche der Schulleitungen wurden im Vorfeld schriftlich abgefragt und in aufbereiteter Form anlässlich der Bereisung zur Verfügung gestellt.

 

Das Ergebnis der Bereisung ist in einem objektbezogenen Protokoll zusammengefasst. Soweit erforderlich, sind die entsprechenden Beschlussvorschläge der Verwaltung eingearbeitet.

 


 

Begründung

 

Die Zuordnung der Mittel der „Allgemeinen Bauunterhaltung“ erfolgt unter der Voraussetzung, dass die für den Wirtschaftsplan 2010 der GWH vorgesehenen städtischen Haushaltsmittel zumindest in der Höhe zur Verfügung stehen, wie es für 2009 der Fall war.

 

  1. Mittel zur laufenden Instandhaltung aller städtischen Immobilien in Höhe von rd. 5 Mio. Euro

  2. Mittel für alle nutzerspezifischen baulichen Maßnahmen in Höhe von 0,5 Mio. Euro.

 

Insofern stehen Mittelzuordnung und geplante Terminleiste unter dem Vorbehalt des Ratsbeschlusses zum Wirtschaftsplan der GWH für 2010.

 

Um eine nachvollziehbare Verwendung dieser Mittel sicherzustellen, wird für jedes Objekt ein bestimmter Betrag eingeplant, der sich nach der Größe des Objektes, seinem Alter und allgemein baulichen Zustand sowie seiner Nutzung aufgrund von Erfahrungswerten bemisst.

 

Da die Mittelbereitstellung bereits seit Jahren nicht den tatsächlichen Bedarf abdeckt, muss die Zuordnung der Mittel konkret so erfolgen, dass die jeweils dringendsten Maßnahmen zur Instandhaltung erledigt werden können.

 

Von diesem Betrag werden wiederum vorab Mittel geblockt, die notwendig sind, um alle gesetzlichen und sonstigen rechtlichen Verpflichtungen zur Inspektion und Wartung der Immobilie abzudecken, wie z. B. die vorgeschriebenen Prüfungen von Aufzügen, Feuerlöschern und kraftbetätigten Türen.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Bezirksvertretung Haspe - vertagt

Erweitern

01.10.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen