Beschlussvorlage - 0629/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bezirksvertretung Haspe nimmt den im Betreff genannten Abbruch eines Wohn- und Geschäftshauses und Garagen und den Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 5 Wohneinheiten, 2 Einzelhandelsgeschäften und Garagen auf dem Grundstück Kölner Straße 31 zur Kenntnis.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Verwaltung liegen für das Grundstück Kölner Straße 31

Gemarkung Haspe, Flur 23, Flurstück 378 folgende Anträge vor:

-          Abbruch eines Wohn- und Geschäftshauses und Garagen und

-          Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses mit 5 Wohneinheiten,

      2 Einzelhandelsgeschäften und Garagen.

 

AZ.: 2/63/D/0016/09 und 2/63/BG/0259/09

Baugesuchskonferenz vom 16.7.2009

 

Auf dem Grundstück befindet sich ein Wohn- und Geschäftshaus.

 

Zum Planungsrecht:

Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als W-Fläche (Wohnbaufläche) dargestellt.

Es liegt im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 23/77 (329) Sanierung Haspe –Ortskern zwischen Haenelstraße und Corbacher Straße u.a. mit der Festsetzung:

WB (Gebiet zur Erhaltung und Entwicklung der Wohnnutzung – besonderes Wohngebiet)

 

In der o.g. Baugesuchskonferenz wurde beiden Vorhaben planungsrechtlich zugestimmt.

 

-Das auf dem Grundstück befindliche Gebäude wird als nicht erhaltenswert eingestuft.

-Es ist nicht in der Denkmalliste der Stadt Hagen eingetragen.

 

-Das geplante Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplanes.

-Durch die gelungene Architektur „fügt sich das Bauvorhaben gut in

 die Eigenart der näheren Umgebung ein“. Das Gebäude Kölner Straße 29 ist im Be-

  bauungsplan als erhaltenswert festgesetzt. Das Gebäude Kölner Straße 33 ist im Ent-

  wurf der Denkmalliste eingetragen. 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen