Beschlussvorlage - 0594/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung des Berichts zum Arbeitsfeld "Offene Kinder- und Jugendarbeit in Hagen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Renate Haack
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Entscheidung
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20.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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25.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
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Entscheidung
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26.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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26.08.2009
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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02.09.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Im Berichtsjahr
2008 gab es an 22 Standorten offene Kinder – und Jugendangebote, davon an
12 Standorten durch Einrichtungen der freien Jugendhilfe. Des Weiteren das
städtische Spielmobil und die Jugendkultureinrichtung „
Begründung
Im Berichtsjahr 2008 gab es an 22 Standorten offene
Kinder – und Jugendangebote, davon an 12 Standorten durch Einrichtungen
der freien Jugendhilfe. Des Weiteren das städtische Spielmobil und die
Jugendkultureinrichtung „
Im letzten Bericht
zur offenen Kinder –und Jugendarbeit wurden bereits Auswirkungen bei der
Programmgestaltung der Jugendeinrichtungen durch die Einführung der offenen
Ganztagsgrundschule erörtert. Weitere Veränderungen wird es durch die
Ganztagsoffensive im Sek I- Bereich, bei dem das Programm „Geld oder
Stelle“ die bisherige 13 plus –Betreuung ablöst, geben. Ab
Auf die
Neuorientierung in der Bildungs- und Betreuungslandschaft und die sich dadurch
verändernden Bedarfe der Zielgruppen in der offenen Kinder –und
Jugendarbeit, wird der neue Jugendförderplan (2010 – 2014) Antworten
geben.
Die
Moderatorengruppe (Arbeitskreis der Einrichtungsleitungen der kommunalen und
freien Träger von Jugendeinrichtungen in Hagen) hat sich in den letzten Monaten
mehrmals zu Fachtagen und Workshops getroffen und unter dem besonderen
Augenmerk der demografischen Entwicklung bezüglich der Zielgruppen in den
Stadtteilen und den daraus resultierenden notwendigen Veränderungen bei den
Öffnungszeiten der Jugendeinrichtungen insgesamt 7 Handlungsfelder
identifiziert. Mit Priorität wurden hierbei die Handlungsfelder
Ø Aufsuchende Arbeit, Cliquenarbeit,
mobile Arbeit
Ø Vernetzung offene Kinder –und
Jugendarbeit – Erziehungshilfe
Ø Gender
Ø Partizipation von Kindern und
Jugendlichen bei der Erstellung des Jugendförderplans in Bezug auf die offene
Kinder –und Jugendarbeit
versehen.
Zu diesen
Handlungsfeldern wurden kleine Arbeitsgruppen gebildet, die für die weiteren
Beratungen in der Moderatorengruppe Definitionen, Bearbeitungswege und
Ergebnisvorschläge vorbereitet haben. Als weitere Handlungsfelder, die aktuell
noch zu bearbeiten sind, wurden festgelegt:
Ø Einrichtungsübergreifende Projekte /
Events – Ferienangebote
Ø Jugendarbeit – Schule (OGGS,
Geld statt Stelle)
Ø Übergang Schule – Beruf
Um den grundsätzlichen Entscheidungen des neuen
Jugendförderplans und den daraus resultierenden Veränderungen in Bezug auf die
inhaltliche und strukturelle Ausrichtung der einzelnen Jugendeinrichtungen und
der geförderten Maßnahmen nicht vorzugreifen, wurde in diesem Jahr auf einen
perspektivischen Ausblick aus Sicht der Jugendhilfeplanung am Ende jedes
Kapitals (Stadtbezirks) verzichtet. Daher findet sich an genannter Stelle
lediglich eine Reflektion in Bezug auf die Anregungen und Kritikpunkte aus dem
Vorjahresbericht.
Wie im letzten Jahr
angeregt sind die Qualitätsberichte der Einrichtungen für die Veröffentlichung
im Berichtsteil „Programmqualität“ gekürzt worden. Die
detaillierten Ausführungen zu den zeitlich begrenzten Angeboten und Projekten
sind zwar im Gesamtbericht entfallen, können aber jederzeit bei den Trägern bzw.
im Fachbereich eingesehen werden.
Die im Anhang
aufgeführten Sozialraumdaten orientieren sich erstmals an den 23 Sozialräumen.
Nur in den Arbeitsfeldern der erzieherischen Hilfen und der Jugendgerichtshilfe
war eine Umstellung noch nicht möglich.
Die Fortschreibung
des Berichts zum Arbeitsfeld „Offene Kinder- und Jugendarbeit“ ist
von der AG 1 nach § 78 SGB VIII am
Wie in den
vergangenen Jahren liegt jeder Bezirksvertretung nur der Teil des Berichts vor,
welcher der jeweiligen Zuständigkeit entspricht.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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26.08.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung nimmt den Bericht zur „Offenen Kinder- und
Jugendarbeit in Hagen“ zur Kenntnis.
Darüber hinaus bittet die
Bezirksvertretung Eilpe/Dahl die Verwaltung um Informationen darüber, welche anerkannten
Träger der Jugendhilfe im Stadtgebiet ansässig und tätig sind.