Beschlussvorlage - 0492/2004

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.      Die 1999 beschlossenen Maßnahmen zur Busbeschleunigung zwischen Dieckstraße und Schwanenstraße werden nicht umgesetzt.

 

2.      Die Maßnahmen zwischen Dieckstraße und Preußerstraße werden zurückgestellt. Nach Fertigstellung der Bahnhofshinterfahrung, Ortsumgehung Wehringhausen, wird eine erneute Überprüfung der Erfordernisse dieser Maßnahmen durchgeführt.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, die frei werdenden Mittel in Abstimmung mit der Hagener Straßenbahn AG für andere Maßnahmen der Busbevorzugung vorzusehen und entsprechende Förderantrage zu stellen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Vorlauf

 

Die Busbeschleunigung B 7 wurde vor ca. 7 Jahren als dringende Maßnahme angesehen, da sich insbesondere in den Nachmittagsstunden ein Rückstau von der Kreuzung Wehringhauser Straße/Bergischer Ring bis zur Minervastraße, zeitweise sogar bis zur Dieckstraße einstellte. Dies führte regelmäßig auch zu deutlichen Verlustzeiten im ÖPNV.

Auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage 600050/97 wurde die Verwaltung im Frühjahr 1997 beauftragt, entsprechende Planungen zu erarbeiten.

Eine ursprüngliche Planung zur Einrichtung separater Busspuren wurde verworfen, weil dies zu Verkehrsverlagerungen auf vorgelagerte und benachbarte Straßen geführt hätte. So wurde u.a. befürchtet, dass es zu Staus auf der Nordumgehung Haspe kommt (Beschluss der Bezirksvertretung Haspe vom 03.02.1999).

 

Es wurde ein Prüfauftrag für den gesamten Straßenabschnitt der B 7 zwischen Hördenstraße und Altenhagener Brücke erteilt mit dem Ziel, durch verkehrsabhängig gesteuerte Signalprogramme und eine Vorrangbeeinflussung für den Bus den Verkehrsfluss für den Individualverkehr und den ÖPNV zu optimieren.

Die Ergebnisse des Planungsauftrages wurden mit Verwaltungsvorlage 600252/98 im Februar 1999 vorgestellt. Als Ergebnis wurde festgestellt, dass Busbevorzugungsmaßnahmen auf der Wehringhauser Straße ab Preußerstraße sinnvoll sind.

Die Umsetzung der Maßnahme nach positivem Zuwendungsbescheid wurde beschlossen. Auf dieser Grundlage wurden sodann Zuschüsse nach GVFG-ÖV für die Gesamtmaßnahme mit Kosten von 982.500,-- € beantragt und auch – zuletzt mit Zuwendungsbescheid vom 12.12.2003 – zumindest teilweise bewilligt.

 

Die Maßnahmen auf der Wehringhauser Straße allein würden aber nicht zu einer gewünschten Verbesserung führen, da der Verkehrsabfluss im Bereich Bergischer Ring und Graf-von-Galen-Ring ebenfalls dringend verbessert werden musste. Aus diesem Grund wurde die laufende Baumaßnahme “Graf-von-Galen-Ring/Bahnhofsvorplatz/ZOB” um die Busbevorzugung in diesem Bereich bis einschließlich Altenhagener Brücke erweitert. Dieser für den gesamten Verkehrsablauf auf der B 7 zentrale Straßenabschnitt wurde zwischenzeitlich mit Busbevorzugungstechnik ausgestattet.

 

Nach Beendigung der Baumaßnahme Graf-von-Galen-Ring einschließlich der Busbevorzugung kann festgestellt werden, dass der Verkehrsfluss auf der B 7 – Wehringhauser Straße wesentlich verbessert wurde. Rückstau tritt nur noch selten auf und wenn, dann in dem Bereich vom Bergischen Ring bis zur Schwanenstraße. Durch diese Maßnahmen wurde ein deutlicher Fahrzeitgewinn für den ÖPNV erzielt, so dass bei Durchführung weiterer Maßnahmen in der Wehringhauser Straße mit einem zusätzlichen Fahrzeitgewinn für den ÖPNV von deutlich unter den seinerzeit angestrebten 7% zu rechnen ist (s. Vorlage Drucksachen-Nr. 600252/98).

 

 

 

 

Bahnhofshinterfahrung

 

In einem Abstimmungsgespräch beim Ministerium für Verkehr, Energie und Landesplanung am 29.04.2004 in Düsseldorf wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit der Bahnhofshinterfahrung erörtert. Im Ergebnis wurde von den Ministeriumsvertretern der erste Teilabschnitt zwischen Dieckstraße und Weidestraße als Ortsumfahrung Wehringhausen als Teil der Gesamtmaßnahme “Bahnhofshinterfahrung” mit einem hohen Verkehrswert und damit als förderwürdig eingestuft. Die Anmeldung dieser Maßnahme für eine Förderung nach dem GVFG ist bereits erfolgt.

 

Durch die geplante Bahnhofshinterfahrung im Bereich Wehringhausen wird die heutige B 7 Wehringhauser Straße im Bereich Minervastraße um bis zu 90% entlastet werden. Ein großer Teil der für die Busbevorzugung umzurüstenden Signalanlagen liegt in diesem Bereich Wehringhauser Straße, der durch die Bahnhofshinterfahrung entlastet wird. Es ist nicht zulässig, jetzt die Signalanlagen mit Zuschussmitteln umzurüsten, wenn diese Anlagen in einem überschaubaren Zeitraum wieder umgebaut oder sogar ganz demontiert werden müssen. In dem Abstimmungsgespräch in Düsseldorf wurde daher seitens der Stadt ein Verzicht auf die Förderung der Maßnahme “Busbeschleunigung

B 7” angeboten; stattdessen sollen in einem späteren Förderantrag geeignete Maßnahmen zur Bevorrechtigung des ÖPNV an anderer Stelle vorgeschlagen werden.

 

 

Fazit und Empfehlung

 

Dieses Verfahren ist mit der Hagener Straßenbahn AG abgestimmt. Es wirkt sich nicht zuschussschädlich auf die von der Hagener Straßenbahn  inzwischen realisierten Ausrüstungen mit einem zentralen rechnergestützten Betriebsleitsystem und der dezentralen Technik in den Fahrzeugen (Signalbeeinflussung) aus. Die Hagener Straßenbahn hat inzwischen einen Katalog von wünschenswerten kleinteiligen Maßnahmen zur Busbevorrechtigung an verschiedenen Stellen des Streckennetzes vorgelegt.

 

Im Facharbeitskreis ÖPNV/SPNV am 25.052004 wurde diese Vorgehensweise ebenfalls erörtert und ihr im Grundsatz zugestimmt.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird vorgeschlagen, die Busbevorzugung B 7 zurückzustellen. Die Maßnahmen zwischen Dieckstraße und Schwanenstraße sollen entfallen. Der Bereich von der Preußerstraße bis zur Rehstraße wird ggf. zu einem späteren Zeitpunkt, eventuell zeitgleich mit der Bahnhofshinterfahrung, realisiert.

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Beschlüsse

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29.06.2004 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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07.07.2004 - Bezirksvertretung Haspe

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13.07.2004 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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01.09.2004 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen