Beschlussvorlage - 0646/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NRWhier: Öffentliche Anerkennung der "Katholischen Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH" als Träger der Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Beate Westermann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.08.2009
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Beschlussvorschlag
Die „Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem.
GmbH“ wird gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur
Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW) als Träger der
freien Jugendhilfe anerkannt.
Der Ausschuss genehmigt die im Wege der Dringlichkeit getroffene
Entscheidung vom 27.07.2009.
Sachverhalt
Begründung
Die
„Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH“, 58018
Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.
Nach
§ 75 Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur dann anerkannt
werden:
-
„wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des
§ 1 SGB VIII tätig sind,
-
gemeinnützige Ziele verfolgen,
-
aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen
erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der
Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und
-
die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche
Arbeit bieten.“
Einen
Anspruch auf Anerkennung hat derjenige Träger, der bereits mindestens drei
Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die zuvor genannten
Voraussetzungen erfüllt.
Die
am 30.04.2009 gegründete gemeinnützige Trägergesellschaft, die ihren Sitz in
Hagen hat, setzt sich aus den folgenden Gesellschaftern zusammen: Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden
Ruhr-Mark in Hagen (Mehrheitsgesell- schafter), der Diözesan-Caritasverband
Paderborn, der Christian-Bartels-Stiftung (kirchliche Stiftung des bürgerlichen
Rechts / Erzbistum Paderborn) und diejenigen Kath. Kirchengemeinden, die den
Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung (en) auf die Gesellschaft übertragen.
Aufgaben
und Ziele der Gesellschaft sind die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie
die Bildung und Erziehung durch den Betrieb von katholischen Kindertagesein-
richtungen
(§§ 22, 22 a SGB VIII).
Die
Gesellschaft wird ab 01.08.2009 im Bereich des Gemeindeverbandes, dazu ge-
hören
die Städte Hagen, Iserlohn, Hemer, Witten, Herdecke, Wetter, Unna, Kamen,
Bergkamen, Menden, Fröndenberg, Balve sowie die Gemeinden Bönen und Holz-
wickede,
zunächst 19 katholische Kindertageseinrichtungen aufnehmen.
In
Hagen wird der Betrieb folgender Kindertageseinrichtungen übertragen:
St. Marien, Bergstr. 61; St.
Petrus-Canisius, Schillerstr. 14; St. Michael, Lange Str. 70 b; Maria, Königin des
Friedens, Albrechtstr. 28.
Weitere Übernahmen in die Gesellschaft
sollen zum 01.08.2010 erfolgen.
Es
wird hiermit festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungen, die durch die
gem. GmbH sowohl in Hagen als auch in den weiteren genannten Städten betrieben
wer-
den,
ein verlässliches pädagogisches Angebot im Bereich der Erziehungshilfen und der
Jugendhilfe bieten.
Die
„Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH“, 58018
Hagen erfüllt die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung als
kirchlicher Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.
Die
Zuständigkeit des Jugendamtes für die öffentliche Anerkennung des o.g. Vereins
ergibt sich aus § 25 SGB VIII.
Die
Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, weil ein regulärer Beschluss des
Jugendhilfeausschusses erst zur nächsten Sitzung am 25.08.2009 wieder gefasst
werden kann. Deshalb wurde die Dringlichkeitsentscheidung am 24.07.2009 von
Herrn Dr. Schmidt und am 27.07.2009 von Frau Machatschek unterzeichnet.
