Beschlussvorlage - 0646/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die „Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH“ wird gem. § 75 SGB VIII in Verbindung mit § 25 des 1. Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (1. AG-KJHG NRW) als Träger der freien Jugendhilfe anerkannt.

 

Der Ausschuss genehmigt die im Wege der Dringlichkeit getroffene Entscheidung vom 27.07.2009.

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Sachverhalt

 

 

 

Begründung

 

Die „Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH“, 58018 Hagen beantragt die öffentliche Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII.

 

Nach § 75 Abs. 1 SGB VIII dürfen Träger der freien Jugendhilfe nur dann anerkannt werden:

 

-                     „wenn sie auf dem Gebiet der Jugendhilfe im Sinne des § 1 SGB VIII tätig sind,

 

-                     gemeinnützige Ziele verfolgen,

 

-                     aufgrund der fachlichen und personellen Voraussetzungen erwarten lassen, dass sie einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Erfüllung der Aufgaben der Jugendhilfe zu leisten imstande sind und

 

-                     die Gewähr für eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit bieten.“

 

Einen Anspruch auf Anerkennung hat derjenige Träger, der bereits mindestens drei Jahre auf dem Gebiet der Jugendhilfe tätig gewesen ist und die zuvor genannten Voraussetzungen erfüllt.

 

Die am 30.04.2009 gegründete gemeinnützige Trägergesellschaft, die ihren Sitz in Hagen hat, setzt sich aus den folgenden Gesellschaftern zusammen:  Gemeindeverband Kath. Kirchengemeinden Ruhr-Mark in Hagen (Mehrheitsgesell- schafter), der Diözesan-Caritasverband Paderborn, der Christian-Bartels-Stiftung (kirchliche Stiftung des bürgerlichen Rechts / Erzbistum Paderborn) und diejenigen Kath. Kirchengemeinden, die den Betrieb ihrer Kindertageseinrichtung (en) auf die Gesellschaft übertragen.

 

Aufgaben und Ziele der Gesellschaft sind die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe sowie die Bildung und Erziehung durch den Betrieb von katholischen Kindertagesein-

richtungen (§§ 22, 22 a SGB VIII).

Die Gesellschaft wird ab 01.08.2009 im Bereich des Gemeindeverbandes, dazu ge-

hören die Städte Hagen, Iserlohn, Hemer, Witten, Herdecke, Wetter, Unna, Kamen, Bergkamen, Menden, Fröndenberg, Balve sowie die Gemeinden Bönen und Holz-

wickede, zunächst 19 katholische Kindertageseinrichtungen aufnehmen.

 

In Hagen wird der Betrieb folgender Kindertageseinrichtungen übertragen:

St. Marien, Bergstr. 61; St. Petrus-Canisius, Schillerstr. 14; St. Michael, Lange Str. 70 b; Maria, Königin des Friedens, Albrechtstr. 28.

 

Weitere Übernahmen in die Gesellschaft sollen zum 01.08.2010 erfolgen.

 

Es wird hiermit festgestellt, dass die Kindertageseinrichtungen, die durch die gem. GmbH sowohl in Hagen als auch in den weiteren genannten Städten betrieben wer-

den, ein verlässliches pädagogisches Angebot im Bereich der Erziehungshilfen und der Jugendhilfe bieten.

 

Die „Katholische Kindertageseinrichtungen Ruhr-Mark gem. GmbH“, 58018 Hagen erfüllt die Voraussetzungen für die öffentliche Anerkennung als kirchlicher Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

 

Die Zuständigkeit des Jugendamtes für die öffentliche Anerkennung des o.g. Vereins ergibt sich aus § 25 SGB VIII.

 

Die Dringlichkeitsentscheidung war erforderlich, weil ein regulärer Beschluss des Jugendhilfeausschusses erst zur nächsten Sitzung am 25.08.2009 wieder gefasst werden kann. Deshalb wurde die Dringlichkeitsentscheidung am 24.07.2009 von Herrn Dr. Schmidt und am 27.07.2009 von Frau Machatschek unterzeichnet.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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25.08.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen