Beschlussvorlage - 0634/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung zum Stand der Lärmaktionsplanung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Auf der Grundlage einer nunmehr vollständigen Lärmkartierung der verkehrsreichsten Straße in Hagen kann jetzt die vorgeschriebene Bürgerbeteiligung durchgeführt werden.

 

 

Begründung

 

 

Mit Beschluss vom 04.09.2008 hat der Rat den Bericht der Verwaltung zu den Ergebnissen der Lärmkartierung in Hagen zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, den für eine korrekte Bewertung des Verkehrslärms an den Hauptstraßen unverzichtbaren aber nicht erfassten „Autobahnzubringer“ nachzukartieren und danach einen Lärmaktionsplan aufzustellen.

 

Mit dem Ergebnisbericht zur Nachkartierung legt die Verwaltung einen Bericht zu Form und Verfahren der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung vor. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeits-Beteiligung wird der Lärmsaktionsplan der 1. Stufe erarbeitet.

 

 

1. Nachkartierung

 

In Vorbereitung der Lärmaktionsplanung für die Stadt Hagen ist im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung der Verkehrslärmsituation (an Bundes- und Landesstraßen) eine Nacherfassung des Autobahnzubringers von der Eduard-Müller-Straße bis zum Autobahnkreuz Hagen durchzuführen. Da es sich bei diesem Verkehrsnetzelement nicht um eine klassifizierte Straße handelt, wurde diese im Rahmen der Kartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV NRW) nicht berücksichtigt. Aufgrund der Verkehrsbelastung von ca. 30.000 Kfz/24h im Zuge des Autobahnzubringers sind hohe Lärmbetroffenheiten zu erwarten, so dass zur Vorbereitung einer Lärmaktionsplanung der Stufe I eine Nacherhebung dieses Straßenabschnitts erforderlich war.

 

1.1 Methodik

 

Die Lärmkartierung erfolgt entsprechend der Vorgaben der 34. Bundesimmissionsschutzverordnung sowie auf Grundlage der vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Straßen (VBUS). Die wesentliche Basis bilden dabei die Gelände- und Gebäudedaten des LANUV, welche mit den aktuellen städtischen Verkehrszahlen entsprechend der Abstimmungen mit der Stadt Hagen ergänzt wurden. Parallel wurden die berechnungsrelevanten Eingangsgrößen des Gelände- und Gebäudemodells überprüft.

 

Die Schallimmissionsrechnung erfolgte auf Grundlage eines digitalen Höhenmodells sowie von Gebäude- und Straßendateien unter Berücksichtigung der Verkehrsstärke, des Lkw-Anteil, der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, der Straßenoberfläche und der Straßenlängsneigung. Weiterhin wurden bestehende Schallschutzwände bzw. -wälle in die Berechnungen einbezogen.

 

1.2 Ergebnisse

 

Die Kartierungsergebnisse für den Tag-Abend-Nacht-Pegel (Lden) sowie für die Lärmsituation in der Nacht (Lnight) werden in den Schallimmissionsplänen dargestellt. Darüber hinaus werden die Schallimmissionspegel gebäudebezogen im Rahmen der digitalen Datenübergabe bereitgestellt (Statistik für die Fassadenpegel).

 

Die Zahl der Betroffenen bzw. betroffenen Wohnungen wurde aus den Gebäudedaten anhand durchschnittlicher Einwohnerfaktoren (0,025562 EW / m² bzw. 1,914471 EW / Wohnung) abgeleitet. Beide Faktoren basieren auf Daten des LANUV NRW und beziehen sich speziell auf die Stadt Hagen.

In der folgenden Tabelle werden die Betroffenheiten (Anzahl Personen) für den Autobahnzubringer zwischen Eduard-Müller-Straße und Autobahnkreuz Hagen zusammengefasst.

 

 

Pegelklasse

> 50 - 55

> 55 - 60

> 60 - 65

> 65 - 70

> 70 - 75

> 75

tags

(Lden)

-

360

275

242

189

57

nachts (Lnight)

306

287

185

94

0

0

 

 

1.3 Bewertung der Ergebnisse

 

Mit der nachträglichen Kartierung des Autobahnzubringers sind nunmehr die verkehrsreichsten Straßen in Hagen (> 6 Mio. Fz./Jahr) auf ihre Lärmbelastung für die betroffenen Anwohner erfasst: Der komplette Innenstadtring und die auf ihn zulaufenden Straßen, tangential verlaufende Straßen (Feithstraße / Hagener Straße), die Ortsdurchfahrten in Hohenlimburg und Vorhalle sowie die Bundesautobahnen.

 

Die Nachkartierung des Autobahnzubringers zeigt, dass hier 246 Menschen einem gemittelten Jahres-Dauerschallpegel (Lden) von =>70 db(A) ausgesetzt sind. Zum Vergleich: Die Anzahl der von gleich hohen Belastungen betroffenen Menschen in der Innenstadt liegt nach den Ergebnissen der Erst-Kartierung bei nahezu 3.500 Menschen (Vorlage, Drucksachen-Nr. 0522/2008).

 

 

2. Bürgerbeteiligung und Bürgermitwirkung

 

Nach § 47 d, Abs. 3 Bundesimmissionsschutz-Gesetz (BImSchG) ist die Öffentlichkeit an der Ausarbeitung und Überprüfung von Lärmaktionsplänen zu beteiligen und ihr die Möglichkeit einzuräumen, rechtzeitig und effektiv im Verfahren mitzuwirken.

 

Bei der Aufstellung des ersten Lärmaktionsplans für Hagen sollen bereits vorliegende Ergebnisse und Erkenntnisse aus Beteiligungsprozessen zum Thema Lärm und insbesondere Straßenverkehrslärm (hier: Befragungsergebnisse der Arbeitsgruppe „Gesunde Stadtentwicklung“) und öffentlichkeitswirksame Aktionen zum Thema wie Informationsstände anlässlich des „Tags gegen Lärm“ zur Mitwirkung der Öffentlichkeit genutzt werden. Schwerpunkt der Bürgerbeteiligung und -mitwirkung bildet aber der Internetauftritt der Stadt Hagen. Hier soll über einen Zeitraum von 3 Monaten – beginnend mit September 2009 – über einen Link der Startseite eine breit angelegte Informations- und Beteiligungskampagne durchgeführt werden.

 

2.1 Umfrage der AG „Gesunde Stadtentwicklung“

 

Die Hagener Gesundheitskonferenz hat die Arbeitsgruppe „Gesunde Stadtentwicklung“ eingesetzt. Diese Arbeitsgruppe beschäftigt sich turnusmäßig mit gesundheitsrelevanten Umweltthemen. Je nach Thema arbeiten dort entsprechende Fachleute aus verschiedenen Bereichen zusammen.

 

Zum Zwecke einer bedarfsorientierten Schwerpunktsfindung bzgl. des Themas „Lärm“ wurde von dieser Arbeitsgruppe eine nicht repräsentative Umfrage bei der Verwaltung und einigen Arztpraxen durchgeführt (Sept. 2008).

Bei dieser Umfrage konnte die Lärmart, Lärmquelle und die Dauer der Lärmbelästigung beschrieben werden. Bei den ca. 200 Antworten machten etwa 18% die Angabe, dass sie sich in ihrem Stadtteil nicht durch Lärm belästigt fühlen. Ungefähr 70% fühlen sich durch Verkehrslärm (Straße, Schiene, Luft) belästigt. Hier wurden Lkw als häufigste Hauptlärmquelle genannt. Auch der Einfluss des Dortmunder Flughafens ist in Hagen zu spüren – Belästigungen durch Fluglärm wurden genau so häufig genannt wie Belästigungen durch den Schienenverkehr.

 

2.2 „Tag gegen den Lärm“

 

Am 29.04.2009 fand der „Tag gegen den Lärm“ statt. Gemeinsam mit der AG „Gesunde Stadtentwicklung“ hat der Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung an diesem Tag auf dem Friedrich-Ebert-Platz verschiedene Aktionen durchgeführt. Hörakustiker haben kostenlose Hörtest durchgeführt; die Verbraucherzentrale hat die Lautstärke von MP3-Player gemessen und Info-Material zum Thema „Lärm“ verteilt. Die Verwaltung hat in diesem Rahmen die Ergebnisse der Lärmkartierung dargestellt und über die Umgebungslärmrichtlinie informiert. Zusätzlich wurden die Hagener Bürger befragt, wie weit sie sich in ihrem Wohnumfeld durch Verkehrslärm belästigt fühlen.

Innerhalb des Aktionszeitraumes (11:00 – 16:30 Uhr) wurden 32 Fragebögen abgegeben. Etwa 10% fühlten sich durch Verkehrslärm nicht belästigt. Bei der Frage zur Lärmquelle waren Mehrfachnennungen möglich (s. Tabelle).

 

 

 

 

Etwa 80% der Befragten gaben an, dass die Lärmbelästigung für mehrere Stunden andauert. 25% fühlen sich auch in der Nacht durch Verkehrslärm belästigt.

Als besondere Lärmursachen wurden Straßenzustand, Anfahrgeräusche, Sonderfahrzeuge (Polizei, Feuerwehr, Straßenreinigung usw.), unnötiger Freizeitverkehr, Anlieferung- und betriebsinterner Verkehr genannt.

Diese Umfrage ist zwar nicht repräsentativ, sie zeigt aber, dass viele Bürger durch Lärmbelästigungen betroffen sind.

 

 

2.3 Internetauftritt „Umgebungslärm / Lärmaktionsplanung

Die über „Stadt Hagen“ zugängliche Seite zu „Umgebungslärm“:

 

EU-Umgebungslärmrichtlinie

 

„Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm“

 

Ziele der EU-Richtlinie

 

Das Ziel dieser am 25. Juni 2002 erlassenen EU-Richtlinie ist es, die schädlichen Auswirkungen und Belästigungen des Umgebungslärms zu vermindern und zu verhindern, bzw. ihrer Entstehung vorzubeugen. Dies soll schrittweise durch folgende Maßnahmen erreicht werden:

 

- Die Belastung durch Umgebungslärm ist nach Bewertungsmethoden zu ermitteln und darzustellen, die für alle Mitgliedstaaten gleichermaßen gelten („Lärmkartierung“).

- Die Öffentlichkeit muss über die Belastung durch Umgebungslärm und seine Auswirkungen informiert werden („Information der Öffentlichkeit“).

- Auf Basis der Lärmkartierung sind Lärmaktionspläne aufzustellen, um Lärmprobleme und Lärmauswirkungen zu regeln und eine zufrieden stellende Umweltqualität zu erhalten („Aktionsplanung“).

- Die Öffentlichkeit ist an der Lärmaktionsplanung zu beteiligen („Beteiligung der Öffentlichkeit“).

- Die durch die Lärmkartierung und die Lärmaktionsplanung (einschließlich der Informations- und Beteiligungsprozesse) gewonnenen Informationen sind an die Europäische Kommission zu übermitteln („Berichterstattung an die EU“).

- „Ruhige Gebiete“ sind festzulegen und zu bewahren.

 

Als Umgebungslärm wird der Lärm definiert, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten ausgeht. Nachbarschaftslärm oder Lärm am Arbeitsplatz ist damit nicht gemeint.

 

Ergebnisse der Lärmkartierung

 

Für Hagen und für die anderen Gemeinden, die außerhalb der Ballungsräume (> 250.000 Einwohner) liegen, wurde in der vorgezogenen 1.Stufe die Lärmkartierung des Straßenverkehrs vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) vorgenommen. Das Eisenbahnbundesamt hat für den Schienenverkehr die Lärmkartierung durchgeführt. Die Ergebnisse der Lärmkartierung "Straßenverkehr" und weitere umfangreiche Informationen können über das Umgebungslärmportal des Landes Nordrhein- Westfalen www.umgebungslaerm.nrw.de detailliert eingesehen werden. Die Ergebnisse der Lärmkartierung "Schienenverkehr" sind im Internet unter http://laermkartierung.eisenbahn-bundesamt.de abrufbar.

 

Nachkartierung Autobahnzubringer

 

Für die Berechnung des Straßenlärms wurden in der 1.Stufe nur Hauptverkehrsstraßen (Bundesfernstraßen, Landstraßen und grenzüberschreitende Straßen) mit einer Verkehrsbelastung von mehr als 6 Mio. Fahrzeuge pro Jahr (entspricht ca. 16.500 Fahrzeuge pro Tag) berücksichtigt.

Ein wichtiger Straßenabschnitt in Hagen – der Autobahnzubringer vom Landgericht bis zum Autobahnkreuz Hagen – ist nicht als klassifizierte Straße (Bundesstraße oder Landstraße) eingestuft, und wurde somit bei der Lärmkartierung vom LANUV nicht berücksichtigt. Dieser Abschnitt wurde von einem von der Stadt beauftragten Gutachter nachkartiert.

 

Nachkartierung Autobahnzubringer -Lden- (1,9 Mbyte)

Nachkartierung Autobahnzubringer -Lnight- (1,8 Mbyte)

 

Lärmaktionsplan

 

Auf Grundlage der Lärmkartierung erstellt die Verwaltung ein Konzept für einen Lärmaktionsplan. Die Öffentlichkeit erhält die Möglichkeit, an der Ausarbeitung der Lärmaktionsplanung mitzuwirken.

 

Anregungen und Vorschläge zur Reduzierung des Verkehrslärms können hier direkt eingegeben werden.

 

Die Kartierungspläne einschl. Nachkartierung werden ausgehängt.

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Beschlüsse

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20.08.2009 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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25.08.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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26.08.2009 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Bericht der Verwaltung zur Nachkartierung wird zur Kenntnis genommen.

Die Bürgerbeteiligung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

Dafür:

 8

Dagegen:

 7

Enthaltungen:

      

 

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26.08.2009 - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl - ungeändert beschlossen

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02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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02.09.2009 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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08.09.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen