Beschlussvorlage - 0604/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der noch nicht gebundene Förderanteil des Landes für offene Kinder- und Jugendarbeit in Höhe von 9.217 € wird zusätzlich für die offene Jugendarbeit des CVJM bewilligt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die bisher nicht gebundenen Fördermittel des Landesjugendförderplans für offene Kinder- und Jugendarbeit werden dem CVJM gewährt. Eine Abstimmung in der AG 1 gem. § 78 SGB VIII hat stattgefunden.

 

Begründung

 

Für das Jahr 2009 hat das Land NRW 338.395 € Fördermittel für offene Kinder- und Jugendarbeit bewilligt.

Gegenüber der geplanten Einnahme Jugendförderplan in Höhe von 329.178 € ergibt sich eine Mehreinnahme in Höhe von 9.217 €.

 

Der CVJM hat mit Schreiben vom 12.06.2009 auf eine strukturelle Unterfinanzierung der Jugendeinrichtung in Höhe von 10.800 € hingewiesen. Ursächlich hierfür sind Personalmehrkosten (Familienstand / Kinderzahl), die in den zurückliegenden Jahren auf Grund von Stellenvakanzen und tariflich günstigerer Einstufung von Vertretungen kompensiert wurden.

Der CVJM bittet um entsprechende Aufstockung des Betriebskostenzuschusses.

 

Da der CVJM auch künftig einen hohen Eigenanteil für den Betrieb der Einrichtung aufbringt und das Jugendzentrum des CVJM mit Einzugsbereich Remberg und Innenstadt auch künftig nicht verzichtbar ist, soll nach Abstimmung mit der AG 1 der noch nicht gebundene Zuschuss des Landes für die Arbeit des CVJM bewilligt werden.

 

Der CVJM hat erklärt, die restliche Deckungslücke durch andere Drittmittel (Spenden) decken zu können.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

9.217

a)  Zuschüsse Dritter

9.217

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

1.36

Produktgrp.

3620

Aufwandsart

531800

Produkt:

1.36.20.02

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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25.08.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen