Beschlussvorlage - 0604/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Weiterleitung zweckgebundener Fördermittel des Landes für offene Kinder- und Jugendarbeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Reinhard Goldbach
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Entscheidung
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25.08.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die bisher nicht
gebundenen Fördermittel des Landesjugendförderplans für offene Kinder- und
Jugendarbeit werden dem CVJM gewährt. Eine Abstimmung in der AG 1 gem. § 78 SGB
VIII hat stattgefunden.
Begründung
Für das Jahr 2009 hat das
Land NRW 338.395 € Fördermittel für offene Kinder- und Jugendarbeit
bewilligt.
Gegenüber der geplanten
Einnahme Jugendförderplan in Höhe von 329.178 € ergibt sich eine
Mehreinnahme in Höhe von 9.217 €.
Der CVJM hat mit Schreiben
vom 12.06.2009 auf eine strukturelle Unterfinanzierung der Jugendeinrichtung in
Höhe von 10.800 € hingewiesen. Ursächlich hierfür sind Personalmehrkosten
(Familienstand / Kinderzahl), die in den zurückliegenden Jahren auf Grund von
Stellenvakanzen und tariflich günstigerer Einstufung von Vertretungen
kompensiert wurden.
Der CVJM bittet um
entsprechende Aufstockung des Betriebskostenzuschusses.
Da der CVJM auch künftig
einen hohen Eigenanteil für den Betrieb der Einrichtung aufbringt und das
Jugendzentrum des CVJM mit Einzugsbereich Remberg und Innenstadt auch künftig
nicht verzichtbar ist, soll nach Abstimmung mit der AG 1 der noch nicht
gebundene Zuschuss des Landes für die Arbeit des CVJM bewilligt werden.
Der CVJM hat erklärt, die
restliche Deckungslücke durch andere Drittmittel (Spenden) decken zu können.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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X |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
9.217 |
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a) Zuschüsse Dritter |
9.217 |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
1.36 |
Produktgrp. |
3620 |
Aufwandsart |
531800 |
Produkt: |
1.36.20.02 |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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