Beschlussvorlage - 0599/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat beauftragt die Verwaltung, als Übergangsregelung für den Jugendförderplan 2010 – 2014 im Jahr 2010 die Auszahlung der Förderbeträge auf Basis der im Jahre 2009 geltenden Zuschussbeträge vorzunehmen.

Die Realisierung der Einsparvorgabe aus dem 1. Sparpaket des Mentors ist hiervon unberührt, das Gesamtbudget wird entsprechend vermindert.

 

Der Beschluss wird zum 15.02.2010 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Für den Jugendförderplan 2010 – 2014 wird eine Übergangsregelung für das Jahr 2010 erforderlich.

Die Zuschussbeträge für das Jahr 2009 werden  im Jahr 2010 gemindert um die beschlossene Kürzung in Höhe  von 30.000 € an Jugendorganisationen übernommen.

 

 

Begründung

 

Die finanzielle Förderung der Leistungen gem. §§ 11 – 14 SGB VIII sowie des Jugendförderungsgesetzes (3.AG-KJHG) wird rechtlich normiert für jeweils eine Wahlperiode in einem Jugendförderplan festgelegt.

Nach Auslaufen des jetzigen Jugendförderplans zum 31.12. 2009 besteht keine Grundlage für die Auszahlung von Fördermitteln mehr, da mit Hinweis auf den Jugendförderplan die seinerzeitigen Budgetverträge gekündigt wurden.

Zuschussrichtlinien alter Prägung hingegen wurden bereits bei der Einführung der Budgetverträge aufgehoben.

 

Damit dem künftigen Jugendhilfeausschuss sowie dem künftigen Rat ausreichend Gelegenheit zur Beratung eingeräumt werden kann und gleichzeitig die notwendige Planungssicherheit für die Träger gewährleistet bleibt, ist eine Übergangsregelung für das Jahr 2010 erforderlich.

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderbeträge des Jahres 2009 für das Jahr 2010 zu übernehmen. Hiervon unberührt ist die Realisierung der Einsparung von 30.000 € bei der Förderung der Jugendverbände aus dem 1. Sparpaket des Mentors. Das Gesamtbudget ist entsprechend gemindert. Zu der Realisierung dieser Einsparung werden derzeit noch Gespräche geführt. Die Verwaltung wird hierzu in einer gesonderten Vorlage berichten.

 

Weitere Änderungen mit finanziellen Auswirkungen werden in dem neuen Jugendförderplan daher erst ab dem Jahr 2011 wirksam werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

X

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

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Beschlüsse

Erweitern

25.08.2009 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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27.08.2009 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

10.09.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen