Beschlussvorlage - 0603/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Lenaustraße von Schillerstraße bis Bahngelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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02.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Erneuerung der Fahrbahn und Beleuchtungsanlage wird zugestimmt. Der Ausbauumfang
ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan.
Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für
investive Maßnahmen durch die Bezirkregierung Arnsberg erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom
22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine
Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG
auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach
Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen
Bezirksvertretung beschließen zu lassen.
In der Lenaustraße zwischen
Schillerstraße und Bahngelände plant die SEH den Bau eines Regenwasserkanals
zur Weiterleitung des Regenwassers aus dem Hameckepark, wodurch ein Teil der
Fahrbahnbefestigung beseitigt werden muss. Die vorhandene Fahrbahn ist
verschlissen und demzufolge erneuerungsbedürftig. Auch die vorhandene
Beleuchtungsanlage ist erneuerungsbedürftig und durch 6 neue Mastaufsatzleuchten zu ersetzen. Die .Fahrbahn-
und Beleuchtungserneuerung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus.
Begründung
Bei der Lenaustraße
zwischen Schillerstraße und Eisenbahngelände handelt es sich um eine
Anliegerstraße (Sackgasse), die seit Jahrzehnten von der Stadt zwar unterhalten
aber nicht von Grund auf erneuert wurde. Die Fahrbahn ist verschlissen und soll auf einer Länge von ca. 120 m in einer
durchschnittlichen Breite von 6,50 m wie folgt erneuert werden:
42 cm Frostschutzschicht
10 cm bituminöse
Tragschicht
4 cm Asphaltdeckschicht.
Dieser Ausbau entspricht
den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine
erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit
bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine
Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt für die Anlieger auslöst.
Die geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung
belaufen sich auf ca. 135.00,00 €. Nach Abzug des Anteils der SEH für die
Kanalverlegung in Höhe von 27.000,00 € verbleiben 108.000,00 €, die
zu 60% = 64.800,00 € von den Anliegern
zu zahlen sind.
Die vorhandene 40 Jahre
alte Straßenbeleuchtung ist ebenfalls erneuerungsbedürftig, weil die
Pilzleuchten verblichen und spröde sind.
In dem Ausbauabschnitt sollen daher 6 neue Mastaufsatzleuchten, die den
heutigen technischen Anforderungen entsprechen, angebracht werden. Die Kosten
hierfür belaufen sich auf ca. 5.000,00 €
und werden zu 60% = ca. 3.000,00
€ auf die Anlieger umgelegt.
Somit sind insgesamt ca. 67.800,00 € auf die Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu
einer Belastung von ca. 6,00 €/qm führt.
Entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen
Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 23.06.2009 vorgestellt. Das
Protokoll ist als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
108.000,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
67.800,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
40.200,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
1.54.10 |
,
Teilfinanzstelle |
5000070 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
108.000,00€ |
0,00 € |
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108.000,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
1.810,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
2.160,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
1.800,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung
SoPo) |
-1.130,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
4.640,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die getätigten
Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten
auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer
Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die
durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend
als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur
Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
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(wie Dokument)
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38,3 kB
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