Beschlussvorlage - 0603/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Fahrbahn und Beleuchtungsanlage wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan.

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen durch die Bezirkregierung Arnsberg erfolgen.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8  KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

In der Lenaustraße zwischen Schillerstraße und Bahngelände plant die SEH den Bau eines Regenwasserkanals zur Weiterleitung des Regenwassers aus dem Hameckepark, wodurch ein Teil der Fahrbahnbefestigung beseitigt werden muss. Die vorhandene Fahrbahn ist verschlissen und demzufolge erneuerungsbedürftig. Auch die vorhandene Beleuchtungsanlage ist erneuerungsbedürftig und durch 6 neue  Mastaufsatzleuchten zu ersetzen. Die .Fahrbahn- und Beleuchtungserneuerung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG aus. 

 

Begründung

 

Bei der Lenaustraße zwischen Schillerstraße und Eisenbahngelände handelt es sich um eine Anliegerstraße (Sackgasse), die seit Jahrzehnten von der Stadt zwar unterhalten aber nicht von Grund auf erneuert wurde. Die Fahrbahn ist verschlissen und  soll auf einer Länge von ca. 120 m in einer durchschnittlichen Breite von 6,50 m wie folgt erneuert werden:

 

42 cm Frostschutzschicht

10 cm bituminöse Tragschicht

4 cm Asphaltdeckschicht.

 

 

Dieser Ausbau entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

Die  geschätzten Kosten der Fahrbahnerneuerung belaufen sich auf ca. 135.00,00 €. Nach Abzug des Anteils der SEH für die Kanalverlegung in Höhe von 27.000,00 € verbleiben 108.000,00 €, die zu 60% = 64.800,00 € von den Anliegern zu zahlen sind.

 

Die vorhandene 40 Jahre alte Straßenbeleuchtung ist ebenfalls erneuerungsbedürftig, weil die Pilzleuchten verblichen und spröde sind.  In dem Ausbauabschnitt sollen daher 6 neue Mastaufsatzleuchten, die den heutigen technischen Anforderungen entsprechen, angebracht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 5.000,00 €  und werden zu 60% = ca. 3.000,00 € auf die Anlieger umgelegt. 

 

Somit sind  insgesamt ca. 67.800,00 € auf die Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu einer Belastung von ca. 6,00 €/qm führt.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 23.06.2009 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

108.000,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

67.800,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

40.200,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

1.54.10

, Teilfinanzstelle

5000070

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

108.000,00€

0,00 €

 

108.000,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

1.810,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

2.160,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.800,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-1.130,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

4.640,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die getätigten Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen