Beschlussvorlage - 0598/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Beleuchtung in der Lenaustraße von Eckeseyer Straße bis Schillerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Entscheidung
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02.09.2009
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Beschlussvorschlag
Der Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Beleuchtung
wird zugestimmt. Der Ausbauumfang ergibt
sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan.
Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für
investive Maßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Nach dem Ratsbeschluss vom
22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine
Anliegerbeitragspflicht nach § 8 KAG auslösen,
mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung
einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung
beschließen zu lassen.
In der Lenaustraße
zwischen Eckeseyer Straße und Schillerstraße plant die SEH umfangreiche
Kanalerneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen, wodurch die gesamte vorhandene
Fahrbahn- und Gehwegbefestigung beseitigt werden muss. Die Fahrbahn und Gehwege
sind auch erneuerungsbedürftig, da in der Vergangenheit nur reine
Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Außerdem ist die vorhandene
Beleuchtungsanlage erneuerungsbedürftig und durch drei neue Mastaufsatzleuchten
zu ersetzen. Die jetzige Kompletterneuerung löst eine Beitragspflicht nach § 8
KAG für die Anlieger aus.
Begründung
Bei der Lenaustraße
zwischen Eckeseyer Straße und Schillerstraße handelt es sich um eine
Haupterschließungsstraße, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine
Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten wurde. Im
Zusammenhang mit der erforderlichen Kanalerneuerung und -erweiterung muss der
gesamte Straßenabschnitt erneuert werden. Dies betrifft sowohl die Fahrbahn und
die Gehwege als auch die Straßenentwässerung und Beleuchtung.
Die Wiederherstellung der
öffentlichen Verkehrsfläche in den bisherigen Ausmaßen ist wie folgt
vorgesehen:
a) Fahrbahn auf einer Länge von ca. 150 m in
durchschnittlicher Breite von ca. 6,50 m mit einem Aufbau von 42 cm
Frostschutzschicht, 10 cm bituminöser Tragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht.
b) Beidseitige Gehwege in Breiten zwischen 1,80 und 2,80
m zzgl. eines 1,2 m breiten Pflasterstreifens für aufgeschultertes Parken. Im
Bereich des Pflasterstreifens erfolgt der Aufbau mit einer neuen 29 cm starken
Frostschutzschicht, 3 cm Pflasterbett und 8 cm Betonpflaster. Die Gehwege
erhalten eine 22 cm Frostschutzschicht, 3 cm Pflasterbett und 5 cm
Plattenbelag.
Dieser Ausbau entspricht
den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine
erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit
bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine
Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung
der Stadt für die Anlieger auslöst.
Die geschätzten Kosten für die Wiederherstellung
der Fahrbahn und Gehwege belaufen sich auf ca. 210.000,00 €. Nach Abzugs
des Anteils der SEH und des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 50%
verbleibt ein Anteil von ca. 37.500,00
€, der von den Anliegern zu tragen ist.
Der in dem Abschnitt
vorhandene Mischwasserkanal DN 500 wurde im Jahre 1912 gebaut und weist
erhebliche Schäden auf. Er soll daher durch zwei aus technischen Gründen
parallel verlaufende Mischwasserkanäle DN 300 auf einer Länge von ca. 130 m
ersetzt werden, die in einem Mischwasserkanal DN 1000 zusammengeführt werden.
Die Erneuerung dieser
Mischwasserkanalisation verursacht Kosten in Höhe von ca. 290.000 €,
wovon 28% = 81.200,00 € als anteilige Straßenentwässerungskosten
beitragsfähig sind und zu 40% = 32.480,00 € auf die Anlieger
umzulegen sind.
Die vorhandene 40 Jahre
alte Straßenbeleuchtung ist ebenfalls erneuerungsbedürftig, weil die
Pilzleuchten verblichen und spröde sind. In dem Ausbauabschnitt sollen daher
drei neue Mastaufsatzleuchten, die den heutigen technischen Anforderungen
entsprechen, angebracht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca.
2.505,00 € und werden 40% = ca. 1.000,00 € auf die Anlieger
umgelegt.
Somit sind insgesamt ca. 70.980,00 € auf die
Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu einer Belastung von ca. 6,00
€/qm führt.
Entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den Eigentümern der betroffenen Grundstücke in
einer Informationsveranstaltung am 23.06.2009 vorgestellt. Das Protokoll ist
als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
77.500,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
71.000,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
6.500,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
1.54.10 |
,
Teilfinanzstelle |
5000070 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
2011 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
77.500,00 € |
0,00 € |
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77.500,00 |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
293,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
1.550,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
1.292,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung
SoPo) |
-1.183,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
1.952,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die getätigten
Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten
auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer
Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die
durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend
als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur
Abschreibung ertragswirksam aufzulösen. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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38,3 kB
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