Beschlussvorlage - 0598/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Erneuerung der Fahrbahn, Gehwege, Straßenentwässerung und Beleuchtung wird zugestimmt.  Der Ausbauumfang ergibt sich aus der Vorlagenbegründung und dem in der Sitzung ausgehängten Ausbaulageplan.

Die Realisierung kann erst nach Genehmigung der Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen durch die Bezirksregierung Arnsberg erfolgen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Nach dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 sind reine Straßenwiederherstellungsmaßnahmen, die eine Anliegerbeitragspflicht nach § 8  KAG auslösen, mit den beteiligten Trägern der Maßnahme abzustimmen und nach Durchführung einer Anliegerinformation in der jeweils zuständigen Bezirksvertretung beschließen zu lassen.

In der Lenaustraße zwischen Eckeseyer Straße und Schillerstraße plant die SEH umfangreiche Kanalerneuerungs- und Erweiterungsmaßnahmen, wodurch die gesamte vorhandene Fahrbahn- und Gehwegbefestigung beseitigt werden muss. Die Fahrbahn und Gehwege sind auch erneuerungsbedürftig, da in der Vergangenheit nur reine Unterhaltungsmaßnahmen durchgeführt wurden. Außerdem ist die vorhandene Beleuchtungsanlage erneuerungsbedürftig und durch drei neue Mastaufsatzleuchten zu ersetzen. Die jetzige Kompletterneuerung löst eine Beitragspflicht nach § 8 KAG für die Anlieger aus.

 

Begründung

 

Bei der Lenaustraße zwischen Eckeseyer Straße und Schillerstraße handelt es sich um eine Haupterschließungsstraße, die in den letzten Jahrzehnten nur durch reine Unterhaltungsmaßnahmen verkehrssicher und funktionsfähig gehalten wurde. Im Zusammenhang mit der erforderlichen Kanalerneuerung und -erweiterung muss der gesamte Straßenabschnitt erneuert werden. Dies betrifft sowohl die Fahrbahn und die Gehwege als auch die Straßenentwässerung und Beleuchtung.

 

Die Wiederherstellung der öffentlichen Verkehrsfläche in den bisherigen Ausmaßen ist wie folgt vorgesehen:

 

 

a)     Fahrbahn auf einer Länge von ca. 150 m in durchschnittlicher Breite von ca. 6,50 m mit einem Aufbau von 42 cm Frostschutzschicht, 10 cm bituminöser Tragschicht und 4 cm Asphaltdeckschicht.

 

b)     Beidseitige Gehwege in Breiten zwischen 1,80 und 2,80 m zzgl. eines 1,2 m breiten Pflasterstreifens für aufgeschultertes Parken. Im Bereich des Pflasterstreifens erfolgt der Aufbau mit einer neuen 29 cm starken Frostschutzschicht, 3 cm Pflasterbett und 8 cm Betonpflaster. Die Gehwege erhalten eine 22 cm Frostschutzschicht, 3 cm Pflasterbett und 5 cm Plattenbelag.

 

Dieser Ausbau entspricht den aktuellen technischen Straßenbaurichtlinien und stellt gleichzeitig eine erhebliche Verbesserung zum jetzigen Ausbauzustand dar. Es handelt sich somit bei dieser Maßnahme um eine nachmalige Herstellung und Verbesserung, die eine Beitragspflicht nach § 8 KAG in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt für die Anlieger auslöst.

Die  geschätzten Kosten für die Wiederherstellung der Fahrbahn und Gehwege belaufen sich auf ca. 210.000,00 €. Nach Abzugs des Anteils der SEH und des städtischen Eigenanteils von durchschnittlich 50% verbleibt ein Anteil von ca. 37.500,00 €, der von den Anliegern zu tragen ist.

 

Der in dem Abschnitt vorhandene Mischwasserkanal DN 500 wurde im Jahre 1912 gebaut und weist erhebliche Schäden auf. Er soll daher durch zwei aus technischen Gründen parallel verlaufende Mischwasserkanäle DN 300 auf einer Länge von ca. 130 m ersetzt werden, die in einem Mischwasserkanal DN 1000 zusammengeführt werden.

Die Erneuerung dieser Mischwasserkanalisation verursacht Kosten in Höhe von ca. 290.000 €, wovon 28% = 81.200,00 € als anteilige Straßenentwässerungskosten beitragsfähig sind und zu 40% =  32.480,00 € auf die Anlieger umzulegen sind.

 

Die vorhandene 40 Jahre alte Straßenbeleuchtung ist ebenfalls erneuerungsbedürftig, weil die Pilzleuchten verblichen und spröde sind. In dem Ausbauabschnitt sollen daher drei neue Mastaufsatzleuchten, die den heutigen technischen Anforderungen entsprechen, angebracht werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 2.505,00 € und werden  40% = ca. 1.000,00 € auf die Anlieger umgelegt.

 

Somit sind insgesamt ca. 70.980,00 € auf die Anliegergrundstücke zu verteilen, was zu einer Belastung von ca. 6,00 €/qm führt.

 

Entsprechend dem Ratsbeschluss vom 22.06.2006 wurde die Maßnahme den  Eigentümern der betroffenen Grundstücke in einer Informationsveranstaltung am 23.06.2009 vorgestellt. Das Protokoll ist als Anlage beigefügt.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

77.500,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

71.000,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

6.500,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

1.54.10

, Teilfinanzstelle

5000070

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

2011

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

77.500,00 €

0,00 €

 

77.500,00

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

293,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

1.550,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

1.292,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung SoPo)

-1.183,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

1.952,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die getätigten Investitionen sind entsprechend ihrer Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite der Bilanz zu aktivieren. Dies führt in der Regel zu einer Verlängerung der Nutzungsdauer der Anlagen in der Anlagenbuchhaltung. Die durch die Anlieger anteilig gezahlten Beiträge nach § 8 KAG sind entsprechend als Sonderposten auf der Passivseite zu bilanzieren und parallel zur Abschreibung ertragswirksam aufzulösen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.09.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen