Beschlussvorlage - 0439/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Personalkostenziele der Zukunftskommission / Neuausrichtung des Projektes MoVe
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 19 Zentrale Steuerung
- Bearbeitung:
- Susanne Tschiesche
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.06.2009
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Vorlage stellt die Neuausrichtung des Projektes Moderne Verwaltung (MoVe) der
Zentralen Steuerung, 19, dar. Durch den Bereicht der Zukunftskommission besteht
hier u. a. die Notwendigkeit, die Einsparziele des Themenfeldes Personal mit
konkreten Maßnahmenplänen zu hinterlegen. Es wird deshalb erforderlich, neue
Prioritäten zu setzen. Darüber hinaus soll skizziert werden, welche
Aufgabenstellungen demnächst bei MoVe im Vordergrund stehen. Dies sind u. a.:
·
Reduzierung
des Personalkostenbudgets im Sinne der Auftragslage der Zukunftskommission,
hier insbesondere der Bereich der zusätzlich durch Anreizsysteme zu schaffenden
Fluktuation
·
Bildung
von Fachbereichen bei gleichzeitiger Reduzierung der Fachamtsstrukturen mit dem
Ziel der Verschlankung der Verwaltung und des Abbaus von Hierarchieebenen
·
Definition
aller Aufgaben nach ihrem Status (freiwillig, pflichtig), Erhebung und
Bewertung aller Standards, Erfassung aller refinanzierten Bereiche und
Erstellung einer Brutto-/Nettoliste
·
Erfassung
und Optimierung von Verwaltungsprozessen und Auswertung interkommunaler
Vergleichszahlen begleitend zu den vorgenannten Maßnahmen
Letztlich
wird begründet, warum die Ergebnisse durch externe Beratungsleistungen
abgesichert werden müssen.
Begründung
1. Grundlagen
Durch den Bericht der Zukunftskommission wird ein Betrag von insgesamt
32.995.200 € (Personalkosten und personalbedingte Sachkosten) als
Konsolidierungspotential identifiziert. Die Beträge setzen sich zusammen aus
etwa ¾ einzusparender Personalkosten aus der planmäßigen Fluktuation und etwa ¼
aus außerordentlicher Fluktuation über Anreizsysteme.
Um dieses Potential zu heben, sind Konzepte zu entwickeln,
um einerseits die Einstellung neuen Personals zu verhindern und andererseits
Teilen des Personal ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Dienst der Stadt Hagen
zu ermöglichen. Planmäßige Fluktuation entsteht sowohl über den Eintritt in den
Ruhestand als auch durch das Auslaufen befristeter Arbeitsverträge. Dabei
handelt es sich jedoch nicht ausschließlich um Vollzeitkräfte.
Es ist bereits heute bekannt, dass MitarbeiterInnen einiger
Berufsgruppen ersetzt werden müssen und sich Nachfolgen auch nicht in jedem
Fall aus dem vorhandenen Personalstamm qualifizieren lassen werden. Deshalb ist
die dauerhafte Einsparung der vollen Zahl aller in Rede stehenden ausscheidenden
Kräfte ein sehr hochgestecktes Ziel und eine Herausforderung. Einzelkonzepte müssen
dafür sorgen, dass externe Besetzungen möglichst unterbleiben bzw. auf andere
Weise kompensiert werden können.
Ähnliches gilt für den zusätzlichen Personalabbau über
Anreizsysteme. Die Möglichkeiten von Anreizsystemen sind durch gesetzliche bzw.
tarifliche Vorgaben stark eingeschränkt und werden überwiegend bei der Stadt
Hagen bereits angewandt. Auch hier gilt es, über erhebliche Anstrengungen das
Potential zu erhöhen, um das vorgegebene Ziel zu erreichen.
2. Handlungsfelder des Projektes
Moderne Verwaltung (MoVe)
Nach derzeitigem
Stand sind, ausgehend von den Arbeitsergebnissen der Zukunftskommission und
vorbehaltlich des entsprechenden Ratsbeschlusses, ausschließlich vor dem
Hintergrund der Konsolidierung des städtischen Haushaltes folgende
Handlungsfelder durch das Projekt MoVe der Zentralen Steuerung, 19, abzuarbeiten:
·
Reduzierung
des Personalkostenbudgets im Sinne der Auftragslage der Zukunftskommission,
hier insbesondere der Bereich der zusätzlich durch Anreizsysteme zu schaffenden
Fluktuation
·
Bildung
von Fachbereichen bei gleichzeitiger Reduzierung der Fachamtsstrukturen mit dem
Ziel der Verschlankung der Verwaltung und des Abbaus von Hierarchieebenen
·
Definition
aller Aufgaben nach ihrem Status (freiwillig, pflichtig), Erhebung und
Bewertung aller Standards, Erfassung aller refinanzierten Bereiche und
Erstellung einer Brutto-/Nettoliste
·
Erfassung
und Optimierung von Verwaltungsprozessen und Auswertung interkommunaler
Vergleichszahlen begleitend zu den vorgenannten Maßnahmen
Im Einzelnen bedeutet dies:
Das Projekt MoVe stellt eine umfassende Reformstrategie der
Verwaltung mit dem Ziel sicher, eine weitgehend IT-unterstützte,
leistungsstarke und wirtschaftlich optimierte Verwaltung aufzubauen.
Vornehmliche Aufgabenstellung des Projektes MoVe ist dabei unter
Berücksichtigung des enormen Konsolidierungsdrucks die Identifizierung,
Untersuchung und Optimierung der Geschäftsprozesse der Verwaltung unter
Einbeziehung interkommunaler Vergleiche.
Zwingend besteht hier die Notwendigkeit, durch eine allumfassende
Datenerhebung die Personalsituation festzustellen. Insbesondere muss auch lokalisiert
werden, wie viele BeamtInnen und Beschäftigte in welchem Status über die unmittelbare
Verwaltung hinaus in städtischen Gesellschaften und Beteiligungen beschäftigt
sind. Hier sind auch alle beurlaubten BeamtInnen und Beschäftigte jeglicher Art
(Arbeitszeitreduzierungen, Elternzeit, Sonderurlaub etc.) zu erfassen.
Des Weiteren sind alle Aufgaben der Stadtverwaltung zu
ermitteln und zu klassifizieren. Hier ist eine Unterscheidung nach freiwilligen
oder pflichtigen Aufgaben vorzunehmen. Ebenso sind in allen
Verwaltungsbereichen Standards zu hinterfragen. Dazu gehört auch eine
Untersuchung und Optimierung der Strukturen der Stadtverwaltung im Hinblick auf
Vorstandsbereiche, Fachbereiche, Ämter, Eigenbetriebe sowie ggf. auch
Ausgliederungen. Im Rahmen der konsequenten Fachbereichsbildungen ergibt sich so
auch eine Verschlankung der hierarchischen Leitungsebenen.
Alle diese Aktivitäten sind durch
interkommunale Vergleiche unter gleichzeitiger Rückkopplung mit den Aussagen
des Berichts der Gemeindeprüfungsanstalt zu begleiten.
Insgesamt betrachtet ist mit dieser
skizzierten Aufgabenwahrnehmung eine vollkommene Abkehr vom ursprünglichen
Aufgabenportfolio des Projektes MoVe verbunden. Insofern wird der Umgang mit den bisher im Projekt MoVe
angesiedelten Teil-/Fachprojekten und
Kernprojekten neu zu strukturieren sein.
Die neuen, zentralen Aufgabenfelder
des Projektes MoVe werden nachfolgend unter a) – e) wie folgt
beschrieben:
a) Anreizsysteme
Bereits im Jahr 2003 wurde zuletzt im Rahmen der Konsolidierung eine Konzeption
zum sozialverträglichen Personalabbau bei der Stadt Hagen vorgestellt und
umgesetzt. Zu den Anreizsystemen gehörten und gehören:
·
Abgänge
durch Altersteilzeit
·
Förderung
von Teilzeitarbeit
·
Abfindungsregelungen
sowie
·
Vorruhestandsregelungen
bei BeamtInnen.
Schwerpunktmäßig bezog sich die damalige Einsparbemühung auf
Altersteilzeit und Teilzeitarbeit. Abfindungsregelungen wurden im Rahmen der
von Roland Berger und Partner ermittelten Zahlen entsprechend umgesetzt. Um das
Anreizsystem zu beleben, muss es zu einer Verschiebung der Prioritäten kommen,
da einige der Anreize entweder ausgeschöpft sind oder wenig erfolgversprechend
erscheinen. So wird der Schwerpunkt künftig auf Abfindungsregelungen liegen
müssen.
Eine Personalreduzierung über die Regelungen der Altersteilzeitbestimmungen wurde in Hagen massiv gefördert; deshalb
konnten bislang mehr als 500 Verträge geschlossen werden. So wurde die Laufzeit
der Vereinbarung verlängert und eine Erhöhung des Aufstockungsbetrages von 83 %
auf bis zu 90 % angeboten. Dieses Modell hat sich weitgehend dadurch gerechnet,
dass über Kompensationen (Förderung von Einstellungen durch die
Arbeitsverwaltung, z. B. über die externe Einstellung von Azubis) Entlastungen
erzielt werden konnten. Vergleichbare Fallzahlen können in Zukunft bei den sich
verändernden Rahmenbedingungen (u. a. der restriktiven Handhabung externer
Einstellungen) nicht weiter erzielt werden. Gleichwohl wird das Instrument dann
weiter zu nutzen sein, wenn sich durch direkte Stellenfortfälle ein
wirtschaftlicher Nutzen erzielen lässt.
Die Förderung von Teilzeit
kann als Instrument zur Reduzierung der Personalkosten dienen. Hagen belegt
hier bereits einen Spitzenplatz (ca. 1/3 des Personals leisten Teilzeitarbeit -
in anderen Städten dagegen erst ¼). Es kommt jetzt drauf an, Konzepte, ggf.
unter finanziellen Anreizen, zu entwickeln, um bislang nur befristete Teilzeit
dauerhaft vertraglich festzulegen.
In der Abfindungsregelung wird für
die Zukunft die stärkste Anreizmöglichkeit von allen gesehen. Gleichzeitig ist
bei der wirtschaftlichen Gesamtlage die Erstellung eines Konzeptes aber
besonders schwierig, um über die die rentennäheren Jahrgänge hinaus jüngere
MitarbeiterInnen zu vorzeitigem Ausscheiden aus städtischen Diensten zu bewegen.
Die Herausforderung liegt in der richtigen Bemessung der Abfindungshöhe. Es ist
der Frage nachzugehen, wo der Grenzbetrag liegt, der es ermöglicht, die
notwendige Zahl von „AussteigerInnen“ zu erzielen, dabei
gleichzeitig den Konsolidierungserfolg aber nicht zu gefährden. Hier benötigt
die Verwaltung die Erfahrung externer Berater, die solche Projekte bereits
erfolgreich abgeschlossen haben.
Großzügige Vorruhestandsregelungen
im Beamtenbereich sind aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen kaum anzudenken.
Entsprechende Überlegungen aus der Zukunftskommission mussten einstweilen
verworfen werden und könnten künftig zu einer Reduzierung der
Gesamteinsparsumme führen. Ob Verhandlungen mit dem Gesetzgeber hier zu positiven
Ergebnissen führen werden bleibt abzuwarten.
Für alle angesprochenen Anreizmodelle gilt, dass ein
Einsparpotential nur dann erzielt werden kann, wenn eine Stellenwiederbesetzung
dauerhaft vermieden wird und die Beschäftigten auch bereit sind, die
entsprechenden Angebote anzunehmen. Weil alle Anreizsysteme direkt mit
persönlichen Entscheidungen der MitarbeiterInnen verbunden sind, bietet es sich
an, die Personalvertretung von Anfang an in den Prozess einzubinden.
Aus dem hier kurz skizzierten Anreizsystem wird deutlich, dass die vorgegebenen
Ziele nur mit äußerster Anstrengung erreicht werden können. Eine Zusammenarbeit
mit der Personalvertretung ist sinnvoll und im Sinne des Kooperationsvertrages
auch erforderlich. Die schwierige Aufgabe lässt sich nur gemeinschaftlich
lösen.
Ein vorläufiger Zeitplan zur Umsetzung der Anreizsysteme
befindet sich in Anlage 1.
b)
externe Beratungsleistungen
Ob die erarbeiteten
Konzepte bei den Anreizsystemen auch tatsächlich umgesetzt werden können, hängt
weitgehend von der Darstellung und Erfahrung mit solchen Systemen ab. Mit Hilfe
externer Berater können die erarbeiteten Modelle unter Berücksichtigung
privatwirtschaftlicher Aspekte verfeinert bzw. gänzlich neue Möglichkeiten
gefunden werden. In der Privatwirtschaft werden die Anreize zum vorzeitigen Ausscheiden
von MitarbeiterInnen durchaus intensiv genutzt. Auch um bei den notwendigen
Verhandlungen mit der Mitarbeiterschaft und der Personalvertretung eine größere
Resonanz bei den notwendigen Veränderungen zu erzielen, bietet sich die
Möglichkeit von externer Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung des
von der Zukunftskommission ermittelten Einsparbetrages an.
Bereits im ersten Viertel des Konsolidierungszeitraumes
sollte sich zeigen, ob die gefundenen Maßnahmen auch wirklich greifen. Daher sind
innerhalb kurzer Zeit (siehe Anlage 1)
die Konzepte zu erarbeiten, zu entscheiden und der Personenkreis zu
identifizieren, mit dem verhandelt werden soll. Über sofortige Vertragsschlüsse
muss dann der Konsolidierungserfolg gesichert werden.
Dabei möchte sich die Verwaltung von erfahrenen, externen
Beratern unterstützen lassen, um die entwickelten Vorschläge besser abzusichern
und auf ihre Umsetzbarkeit hin überprüft zu lassen bzw. direkt mit externer
Hilfestellung das Konzept gemeinsam umsetzen.
c) Gebäudewirtschaft Hagen (GWH)
Im Rahmen der Untersuchungen zur GWH
hat sich gezeigt, dass besonders viele Schnittstellen zu Strukturen geführt
haben, die optimale Prozessabläufe behindern. Eine Vielzahl von Beteiligten mit
unterschiedlichen (Entscheidungs-) Kompetenzen erschweren und verteuern die
täglichen Abläufe in der Gebäudewirtschaft. Wegen des hohen Haushaltsvolumens
ist es angezeigt, an dieser Stelle vorrangig und intensiv über neue und
sinnvollere Strukturen zu diskutieren. Aus diesem Grund sollten die
Analysearbeiten unverzüglich aufgenommen werden, um bereits im Jahr 2010 ein tragfähiges Konzept zur
Umsetzung vorlegen zu können.
Ein vorläufiger Zeit- und Maßnahmeplan findet sich in der Anlage 2.
d)
Prozessuntersuchungen sowie interkommunale Vergleiche und Zusammenarbeit
Neben den als
Priorität vorangestellten Anreizsystemen wird zu den Kernaufgaben des Projektes
Moderne Verwaltung die Prozessanalyse gehören, die zu einer Verbesserung von
Verfahrensabläufen innerhalb der Verwaltung führen soll. Die Zukunftskommission
hat im Rahmen eines Vergleichs des Hagener Haushaltes 2008 mit den Haushaltsdaten
von 7 anderen NRW-Kommunen –bezogen auf 12 ausgewählte Produktbereiche–
die Plandaten auf einer groben Ebene ansatzweise analysiert und dargestellt.
Dieses Zahlenmaterial wird im Zusammenhang mit den Detailuntersuchungen jeweils
anlassbedingt aufbereitet und in die Entwicklung oder Erschließung neuer
Konsolidierungsmöglichkeiten eingebracht. Damit wird sichergestellt, dass alle
von MoVe betriebenen Untersuchungen nach und nach die Gesamtverwaltung mit
interkommunalen Vergleichszahlen messen und beste Lösungen anderer Städte mit
einbringen. Gleichzeitig werden die Daten mit Hagener Verhältnissen abgeglichen
und ein sinnvoller Umgang mit der Datenfülle sichergestellt. Dieselbe Vorgehensweise
wird auch im Hinblick auf den Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt von 2008
zugrunde gelegt. Auch dort sind interkommunale Vergleichszahlen vorhanden, die
mit in das Verbesserungspotential eingearbeitet werden können.
Durch die konkrete jeweilige Aufgabenstellung im Rahmen der Prozessanalyse beim
Umbau der Verwaltung gewinnen die Fragen und Antworten, die in persönlichen
Kontakten / Informationsbeschaffungen vor Ort entstehen, an Tiefe und
versprechen ein wesentlich besseres Ergebnis, als eine allgemeine Abstimmung
ohne konkrete Kenntnis über lokale, differenzierte Prozesse.
e)
Erneuerung der Verwaltungsstruktur
Unabhängig von sich ggf. durch den neuen Rat oder Oberbürgermeister nach der Kommunalwahl
initiierten Veränderungen bei der Zusammensetzung der Vorstandsbereiche ist es
erforderlich, die Verwaltungsstrukturen insgesamt zu verändern. Auch die Zukunftskommission
hat diskutiert, dass die Zahl der Organisationseinheiten (Ämter und
Fachbereiche) wesentlich reduziert werden muss. Aus einer solchen Veränderung
soll gleichzeitig durch z. B. Abflachung von Hierarchieebenen und Verbesserung
von Prozessabläufen weiteres Sparpotential erschlossen werden. Vor allem durch
die Überprüfung der Aufbau- und Ablauforganisation und Straffung von
Prozessabläufen soll die Möglichkeit geschaffen werden, mit dem in Zukunft
drastisch reduzierten Personalkörper langfristig doch noch ein möglichst hohes
Maß an Aufgabenerledigung erzielen zu können. Dass es dabei zu
Aufgabenverdichtungen kommen wird liegt ebenso auf der Hand wie die
Notwendigkeit, über Umfang und Tiefe die Aufgabenerledigung selbst regulieren
zu müssen. Auch Aufgabenfortfälle werden im Rahmen von Aufgabenkritik zwingend zu
diskutieren sein. Aufbereitete Informationen über die Beeinflussbarkeit von
Aufgaben (freiwillig/pflichtig) werden die politische Entscheidung dabei unterstützen.
Die Vorgabe der zu erzielenden Einsparung wird darüber hinaus die Prüfung der
Vergabe von Aufgaben notwendig machen. Hier sind sowohl Veränderungen von
Rechtsformen, als auch interkommunale Zusammenarbeitsfelder zu überprüfen. Eine
Privatisierung von Aufgaben ist ebenfalls nicht ausgeschlossen. Grundlage für
alle aufgezählten Möglichkeiten muss jeweils eine betriebswirtschaftliche
Betrachtung sein, denn für die Stadt Hagen müssen alle Veränderungen zukünftig
ausschließlich mit einer finanziellen Verbesserung verbunden sein.
Ein vorläufiger Zeitplan findet sich in Anlage 3.
3. Planmäßige Fluktuation
Wie bereits eingangs geschildert, läst sich der Erfolg bei
der planmäßigen Fluktuation nur über einen konsequenten Einstellungsstopp und die
Umsetzung entsprechender Konzepte verwirklichen. Die Stadt wird wegen der
vielen spezialberuflichen Tätigkeiten nicht gänzlich auf externe Einstellungen
verzichten können. Die o. g. Erneuerung der Verwaltungsstruktur wird wesentlich
dazu beitragen müssen, durch Prozessverbesserungen solche externe Einstellungen
zu vermeiden; hierin ist ein wesentlicher Faktor zur Absicherung der Einsparung
zu sehen.
Zusätzlich sind Konzepte erforderlich, die die Frage
beantworten, wie längerfristig mit reduziertem Bestand an „Spezial- bzw.
Fachpersonal“ gearbeitet werden kann. Beispielhaft seien hier u. a. die
Bereiche Sozialpädagogische Hilfen, Tagesbetreuung für Kinder, Brandschutz und
Rettungsdienst sowie Ingenieur- und Architektentätigkeiten genannt. Hier müssen
gemeinsam mit den Fachverwaltungen Konzepte entwickelt werden, weil sich dieses
Personal nicht in jedem Fall über Personalentwicklungsmaßnahmen, z. B. durch
Qualifizierung von MitarbeiterInnen aus der „Allgemeinen Verwaltung“,
gewinnen werden lässt.
Die Verwaltung hat im Bereich der „Sozialarbeit“
bereits begonnen, unter Anwendung des für die Zukunftskommission ermittelten
Datenmaterials an solchen fachlichen Lösungen zu arbeiten. Hier steht z. B
fest, dass zwar Personal zur Absicherung des Allgemeinen Sozialen Dienstes
(ASD) als vorrangigste sozialarbeiterische Arbeit aus anderen Bereichen der
Sozialarbeit abgezogen werden kann, dies perspektivisch jedoch dazu führt, dass
Aufgabenstellungen aus den „verlassenen“ Aufgabengebieten nicht
oder nur eingeschränkt wahrgenommen werden können.
Die konzeptionellen Überlegungen müssen auch die Frage
beantworten, wie das ja zunächst „durch Zufall“ in den
verschiedenen Ämtern und Fachbereichen entstehende planmäßige Fluktuationspotential
(eben über das alterbedingte Ausscheiden von MitarbeiterInnen bzw. das
Auslaufen befristeter Verträge) und die daraus entstehenden Vakanzen möglichst „gerecht“
allen Vorstandbereichen zugeordnet werden kann. Gleichwohl soll dieser Faktor
für den entsprechenden Einstieg in die Thematik genutzt werden. Die Zentrale
Steuerung wird auf Basis der Beschlussfassung des Rates zum Bericht der
Zukunftskommission mit den Leitungen aller Organisationseinheiten Gespräche
führen und Festlegungen u. a. dahingehend treffen, wie und wo kw-Vermerke
(„künftig wegfallend“) anzubringen sind und welche
Personalentwicklungsmaßnahmen bzw. aufgabenkritische Überlegungen damit ggf.
einhergehen müssen. Die Einbindung der Personalvertretung in diesen Prozess ist
dabei selbstverständlich.
Als flankierende Maßnahme zur Vermeidung von externern
Einstellungen von „außen“ sollte der konzernweite Arbeitsmarkt dringend
aktiviert und genutzt werden. Sicher ist dabei zu beachten, dass ggf. dann auch
aus dem Konzern hinzukommendes Personal sich negativ (weil
personalkostenerhöhend) bei Töchtern wie der Konzernmutter auswirkt und ein „Vorteil“
immer nur dann gegeben ist, wenn Personal in den Konzern abgegeben werden kann.
Trotzdem sollte ein solcher „interner“
Arbeitsmarkt auch in den Fällen, in denen Einstellungen für die Stadt Hagen oder
ihre Töchter künftig unumgänglich sind, Vorrang vor „echten“
externen Einstellungen von „außen“ haben. Denn: Spielt sich ein
solches Verfahren ein, sind auch die Konzerntöchter bereit, bei jeder Neueinstellung
zunächst bei der Konzernmutter anzufragen, ob entsprechendes Personal zur
Verfügung gestellt werden kann, könnten letztlich alle Partner im Konzern Stadt
davon profitieren.
Letztlich sind an dieser Stelle auch die Bestrebungen der
Bezirksregierung Arnsberg, eine interkommunale Stellenvermittlung
(„Jobbörse“) initiieren zu wollen, in die Überlegungen mit
einzubeziehen. Erste Kontakte wurden diesbezüglich bereits geknüpft.
4. Schlussbetrachtung
Nach alledem wird deutlich, dass die durch die Zukunftskommission
vorgegebenen Zielmarken im Themenfeld „Personal“ nur mit äußerster
Anstrengung zu erreichen sein werden. Intern ist das verantwortliche
Zusammenspiel aller Vorstandsbereiche ebenso erforderlich wie die Einbindung der
Personalvertretung in die Erarbeitung der Konzepte und deren Umsetzung. Aus
Sicht der Verwaltung ist darüber hinaus eine (teilweise) Hilfestellung durch
externe Berater erforderlich.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
I.
Die Verwaltung wird beauftragt, ein personalwirtschaftliches Gesamtkonzept zu entwickeln. Ziele sind:
1. Strukturelle Reduzierung der Personalkosten um mindestens 24,7 Mio. € und der personalbedingten Sachkosten um mindestens 8,3 Mio. € (jeweils gegenüber der Basis Jahresrechnung 2008) bis zum Jahr 2014 unter Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen gemäß der geltenden Betriebsvereinbarung.
2. Eine dauerhafte Reform der Personalbewirtschaftung bei der Stadt Hagen.
Der Personalrat ist einzubinden.
II.
Erste Schwerpunkte des Projektes MoVe sind:
1. Erarbeitung eines Personalmanagementkonzeptes und eines Personalentwicklungskonzeptes mit den Schwerpunkten Weiterbildung und Qualifizierung zur weitestgehenden Nutzung der natürlichen Fluktuation innerhalb der Stadtverwaltung.
2. Erarbeitung eines Anreizsystems, das Beschäftigte der Verwaltung zum vorzeitigen Ausscheiden aus dem Dienst, zur Reduzierung der Arbeitszeit oder zum innerbetrieblichen Arbeitsplatzwechsel motiviert.
3. Schaffung eines konzernweiten Arbeitsmarktes aller städtischen Gesellschaften und Beteiligungen. Die Beteiligungen werden durch entsprechende Gesellschafterbeschlüsse zur Teilnahme verpflichtet.
III.
Zur Schaffung und Erhaltung einer effizienten Verwaltungsstruktur insbesondere durch Konzentration, Abbau von Hierarchie-Ebenen und Beseitigung von Schnittstellen-Problematiken hält der Rat folgende Maßnahmen für unabdingbar:
1. Erarbeitung eines Konzeptes und Einleitung einer verwaltungsweiten Aufgabenkritik als inhaltlicher Rahmen einer neuen Verwaltungsstruktur unter Zuhilfenahme von Schnittstellenanalyse, Prozessoptimierung, Verstärkung interkommunaler Zusammenarbeit und geeigneter Formen organisatorischer Bündelung (bspw. Fachbereiche) sowie Reduzierung von Hierarchieebenen.
2. Erarbeitung eines neuen Aufgaben- und Soll-Stellenplans als Grundlage für die künftige Haushaltsplanung.
IV.
Hinzuziehung externen Sachverstandes.
1. Die Verwaltung legt Umsetzungsvorschläge für die konzeptionelle Einbindung und Auswahl der externen Unterstützung vor.
2. Erforderlich ist aus Sicht des Rates die externe Prozessbegleitung bei der Entwicklung und Umsetzung des Gesamtkonzeptes zur Umsetzung des von der Zukunftskommission ermittelten Einsparpotenzials und der Etablierung der zukünftig zur dauerhaften Effizienzsteigerung eingesetzten personalwirtschaftlichen Instrumente.
3. Der Rat empfiehlt die Nutzung externen Sachverstandes bei der Analyse und Erarbeitung von Konzepten in den Bereichen: Hierarchieabbau/Verwaltungsstruktur, Prozessoptimierung, Schaffung eines Anreizsystems, Optimierung von Schnittstellen, Aufgabenkritik und Hebung von Einsparpotentialen (u.a. im Immobilienmanagement)
Vorrangig ist hier auch aus Gründen der Kostenminimierung der Einsatz öffentlich-rechtlicher Einrichtungen wie z.B. GPA, PEM, verwaltungswissenschaftliche Fakultäten, An-Institute, FHSÖV etc. anzustreben.
V.
Die Verwaltung
berichtet fortlaufend im Rahmen des Berichtswesens zum Konsolidierungsprozess
sowie im Rahmen des Personalberichts.
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Abstimmungsergebnis: |
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Mit Mehrheit beschlossen |