Beschlussvorlage - 0588/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Sondernutzunghier: Außengastronomie (Wirtschaftsgarten) mit mobilem Service-Pavillon vor der Volme-Galerie, Friedrich-Ebert-Platz 3 (Eiscafe Smeralda) während der Sommersaison
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Ilona Schaefer
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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25.08.2009
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Sachverhalt
Begründung
Die im beigefügten Plan (Anlage
1) eingetragene Außengastronomie-Fläche (Größe ca. 150 qm) war laut Beschluss
der BV Mitte vom 18.03.2003 für das Eiscafe Smeralda (Mieter der Volme-Galerie
im Obergeschoss) vorgesehen, wurde jedoch bisher nicht genutzt. Nun hat der
Inhaber, Herr Muscogiuri, einen Antrag auf Erteilung der
Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie mit Aufstellung eines
Service-Pavillons (Breite 2,40 m, Länge 4,50 m, Höhe 2,40 m) gem. den
beigefügten Fotos (Anlage 2) zwischen den Bäumen gestellt. Da die örtlichen
Gegebenheiten (Belieferung der draußen sitzenden Gäste nur über die in der
Volme-Galerie liegende Rolltreppe möglich) ähnlich wie beim benachbarten Ratskeller (in
das Kellergeschoss führende Treppe) sind, muss dem Antrag auf Aufstellung des
Service-Pavillons aus Gleichbehandlungsgründen stattgegeben werden.
Das Format des Pavillons
ist dem der Ausschanktheke des Ratskellers (Breite 2,23 m, Länge 4,30 m, Höhe
2,40 m) ähnlich. Das Dach soll täglich nach Betriebsschluss auf eine Höhe von
1,30 m abgesenkt werden, so dass die Thekenoberfläche (auch aus
Sicherheitsgründen) dann verschlossen wäre.
Die unterirdische
Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen stellt keine
Sondernutzung dar und müsste - wie im Fall des Ratskellers - durch den
Abschluss eines Gestattungsvertrages vom Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte
geregelt werden. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der
Antragsteller.
Verwaltungsseitig bestehen
keine Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis - zunächst für die
Sommersaison 2010 (vom 01.04. - 31.10.) - mit den für Außengastronomien auf dem
Friedrich-Ebert-Platz üblichen Auflagen zu erteilen.

25.08.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie
(ca. 150 qm) mit einem mobilen Servicepavillon (ca. 10 qm) vor dem Grundstück
Friedrich-Ebert-Platz 3 auf der
Grundlage der Verwaltungsvorlage soll mit
folgender Auflage erteilt werden:
Die im Bereich der vorgesehenen
Außengastronomie stehenden Bänke sind unter Berücksichtigung der sonstigen
Nutzungen des Platzes an einen anderen geeigneten Standort auf dem
Friedrich-Ebert-Platz umzusetzen.
Die Kosten trägt der Antragsteller
der Sondernutzungserlaubnis.