Beschlussvorlage - 0588/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie (ca. 150 qm) mit einem mobilen Servicepavillon (ca. 10 qm) vor dem Grundstück Friedrich-Ebert-Platz  3 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage soll erteilt werden.

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Sachverhalt

 

Begründung

 

Die im beigefügten Plan (Anlage 1) eingetragene Außengastronomie-Fläche (Größe ca. 150 qm) war laut Beschluss der BV Mitte vom 18.03.2003 für das Eiscafe Smeralda (Mieter der Volme-Galerie im Obergeschoss) vorgesehen, wurde jedoch bisher nicht genutzt. Nun hat der Inhaber, Herr Muscogiuri, einen Antrag auf Erteilung der Sondernutzungserlaubnis für die Außengastronomie mit Aufstellung eines Service-Pavillons (Breite 2,40 m, Länge 4,50 m, Höhe 2,40 m) gem. den beigefügten Fotos (Anlage 2) zwischen den Bäumen gestellt. Da die örtlichen Gegebenheiten (Belieferung der draußen sitzenden Gäste nur über die in der Volme-Galerie liegende Rolltreppe möglich)  ähnlich wie beim benachbarten Ratskeller (in das Kellergeschoss führende Treppe) sind, muss dem Antrag auf Aufstellung des Service-Pavillons aus Gleichbehandlungsgründen stattgegeben werden.

 

Das Format des Pavillons ist dem der Ausschanktheke des Ratskellers (Breite 2,23 m, Länge 4,30 m, Höhe 2,40 m) ähnlich. Das Dach soll täglich nach Betriebsschluss auf eine Höhe von 1,30 m abgesenkt werden, so dass die Thekenoberfläche (auch aus Sicherheitsgründen) dann verschlossen wäre.

 

Die unterirdische Verlegung der erforderlichen Ver- und Entsorgungsleitungen stellt keine Sondernutzung dar und müsste - wie im Fall des Ratskellers - durch den Abschluss eines Gestattungsvertrages vom Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte geregelt werden. Die in diesem Zusammenhang entstehenden Kosten trägt der Antragsteller.

 

Verwaltungsseitig bestehen keine Bedenken, die beantragte Sondernutzungserlaubnis - zunächst für die Sommersaison 2010 (vom 01.04. - 31.10.) - mit den für Außengastronomien auf dem Friedrich-Ebert-Platz üblichen Auflagen zu erteilen.

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Beschlüsse

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25.08.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - geändert beschlossen

Beschluss:

Die Sondernutzungserlaubnis für die Einrichtung einer Außengastronomie (ca. 150 qm) mit einem mobilen Servicepavillon (ca. 10 qm) vor dem Grundstück Friedrich-Ebert-Platz  3 auf der Grundlage der Verwaltungsvorlage soll mit folgender Auflage erteilt werden:

 

Die im Bereich der vorgesehenen Außengastronomie stehenden Bänke sind unter Berücksichtigung der sonstigen Nutzungen des Platzes an einen anderen geeigneten Standort auf dem Friedrich-Ebert-Platz umzusetzen.

Die Kosten trägt der Antragsteller der Sondernutzungserlaubnis.

Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0