Beschlussvorlage - 0578/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Dringlichkeitsliste für investive Maßnahmen im Haushaltsjahr 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beate Wegehaupt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit Schreiben der
Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der Kreditaufnahme für das
Haushaltsjahr 2008, eingegangen am 30.12.2008, wurde verfügt, die für das
Haushaltsjahr 2009 zu erstellende Dringlichkeitsliste spätestens mit der
Anzeige des Haushalts vorzulegen.
Begründung
Die vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem
Haushaltsplanentwurf 2009 auf, ergänzt um die Daten der Veränderungsliste. Bei
der Erstellung der Liste wurde folgendes berücksichtigt:
Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien
erfolgte unter Berücksichtigung der Prioritätenliste 2008, die vom Rat am
04.09.2008 beschlossen (Verwaltungsvorlage 0653/2008) und von der
Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.
In 2008 fertig gestellte Maßnahmen wurden gelöscht.
Neu eingefügt wurden folgende Maßnahmen
Erschließungsvertrag Margaretenstraße
(Restabwicklung) (lfd. Nr.
75)
Rückzahlung Stellplatzablöse (Restabwicklung) (lfd. Nr. 76)
Rückzahlung von Investitionszuwendungen (lfd.
Nr. 77)
Ausbau Volmepark (Restabwicklung) (lfd. Nr. 78)
Sanierung Haspe (Restabwicklung)
(lfd. Nr. 79)
Lichtzeichenanlage Am Sportpark/Stadionstraße
(Verkehrssicherungspflicht)
(lfd. Nr. 80)
Maßnahmen aus der Abwicklung der Bildungs-und
Sportpauschale
(lfd. Nr. 81 bis 85)
Maßnahmen mit Einzelbegründung (Rubrik G) (lfd. Nr. 86 bis 92)
Ansätze für die Ersatzbeschaffung von beweglichen
Sachen des Anlagevermögens unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € wurden
in einer Sammelposition zusammengefasst
(lfd. Nr. 6)
Die
daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien,
und zwar:
Kategorie 1: Investitionen, die im Rahmen der
Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche
Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B.
Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).
Kategorie 2: Dringend notwendige Maßnahmen zur
Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig
unwirtschaftlich wäre.
Kategorie 3: Weitere Investitionsmaßnahmen für die
Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.
Kategorie R: Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende
Einrichtungen / Gebührenhaushalte).
In der Tabelle „Gesamtübersicht“ werden
die Kategorien 1 – 3 zusammengefasst und mit einer fortlaufenden
Prioritätenbildung versehen, um den Anforderungen der Bezirksregierung zu
entsprechen.
Zusätzlich wurden die Maßnahmen mit Kennungen von A
– G versehen und in Gruppen mit gleicher Kennung zusammengefasst, um
gemeinsame Begründungen für gleichartige Investitionen darzustellen.
Gruppe A1
In
diese Gruppe wurden alle Maßnahmen aufgenommen, die bereits in Vorjahren
begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund
vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist.
Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund
von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel
Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.
Gruppe A2
Hier
handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um
Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt
werden.
Gruppe A3
Hier
handelt es sich um eine Maßnahme mit Bewilligungsbescheid und planerischen
Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen
baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.
Gruppe A4
Für die Maßnahme
"Bahnhofshinterfahrung" ist eine eigene Untergruppe gebildet worden.
Gruppe B
Zur
Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der
Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um
Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen
Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Gruppe C
Die
Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten,
Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche
Verwaltungseinrichtungen. Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger
umfangreiches Inventar, das naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt.
Zur Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu
gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und
werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten
veranschlagt. Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches
Gerät für welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden
muss. Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht
darstellen.
An
dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in
absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus
wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle
unterliegen einer strengen verwaltungsinternen Prüfung.
Gruppe D
Dieser
Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale
oder der Sportpauschale finanziert werden, oder die in voller Höhe durch
Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule) gefördert werden.
Gruppe E
Hier wurde nur eine Maßnahme
zugeordnet, mit der der demographischen Entwicklung entgegen gewirkt werden
soll. Die Aufwendungen sind letztlich praktisch rentierlich, da sie bei der
Veräußerung der Grundstücke durch den Verkaufserlös wieder ausgeglichen werden.
Hierzu wird eine Einzelbegründung geliefert.
Gruppe F
2009 nicht belegt
(Darstellung von teilrentierlichen Maßnahmen).
Gruppe G
Für diese Gruppe werden
generell Einzelbegründungen geliefert, da es sich hier um neue Maßnahmen
handelt.
Die so entstandenen Gruppen
A – D werden mit einer gemeinsamen Begründung erläutert. Die Maßnahmen
der Kennung E – G werden mit Einzelbegründungen versehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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28,1 kB
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