Beschlussvorlage - 0578/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Dringlichkeitsliste wird in der vorgelegten Form beschlossen.

 

Realisierung: 26.06.2009

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Mit Schreiben der Bezirksregierung Arnsberg zur Genehmigung der Kreditaufnahme für das Haushaltsjahr 2008, eingegangen am 30.12.2008, wurde verfügt, die für das Haushaltsjahr 2009 zu erstellende Dringlichkeitsliste spätestens mit der Anzeige des Haushalts vorzulegen.

 

 

Begründung

 

Die vorliegende Dringlichkeitsliste baut auf dem Haushaltsplanentwurf 2009 auf, ergänzt um die Daten der Veränderungsliste. Bei der Erstellung der Liste wurde folgendes berücksichtigt:

 

Die Zuordnung der Maßnahmen zu bestimmten Kategorien erfolgte unter Berücksichtigung der Prioritätenliste 2008, die vom Rat am 04.09.2008 beschlossen (Verwaltungsvorlage 0653/2008) und von der Bezirksregierung Arnsberg genehmigt wurde.

 

In 2008 fertig gestellte Maßnahmen wurden gelöscht.

 

Neu eingefügt wurden folgende Maßnahmen

Erschließungsvertrag Margaretenstraße (Restabwicklung)             (lfd. Nr. 75)

Rückzahlung Stellplatzablöse (Restabwicklung)                               (lfd. Nr. 76)

Rückzahlung von Investitionszuwendungen                                        (lfd. Nr. 77)

Ausbau Volmepark (Restabwicklung)                                                (lfd. Nr. 78)

Sanierung Haspe (Restabwicklung)                                                   (lfd. Nr. 79)

Lichtzeichenanlage Am Sportpark/Stadionstraße

(Verkehrssicherungspflicht)                                                                 (lfd. Nr. 80)

Maßnahmen aus der Abwicklung der Bildungs-und Sportpauschale

                                                                                                      (lfd. Nr. 81 bis 85)

Maßnahmen mit Einzelbegründung (Rubrik G)                       (lfd. Nr. 86 bis 92)

 

Ansätze für die Ersatzbeschaffung von beweglichen Sachen des Anlagevermögens unterhalb der Wertgrenze von 100.000 € wurden in einer Sammelposition zusammengefasst                                                                                 (lfd. Nr. 6)

 

Die daraus resultierende Liste unterscheidet zunächst weiterhin in vier Kategorien, und zwar:

 

 

 

 

 

 

 

 

Kategorie 1:       Investitionen, die im Rahmen der Erfüllung von gesetzlichen Pflichtaufgaben notwendig sind (gesetzliche Verpflichtungen, aus denen sich der Zwang zum Handeln ergibt, z. B. Verkehrssicherungsmaßnahmen, Schulbau).

 

Kategorie 2:       Dringend notwendige Maßnahmen zur Sicherung der kommunalen Vermögenssubstanz, wenn der Verzicht eindeutig unwirtschaftlich wäre.

 

Kategorie 3:       Weitere Investitionsmaßnahmen für die Fördermittel der EU, des Bundes oder des Landes bewilligt werden.

 

Kategorie R:      Rentierliche Maßnahmen (nur kostenrechnende Einrichtungen / Gebührenhaushalte).

 

In der Tabelle „Gesamtübersicht“ werden die Kategorien 1 – 3 zusammengefasst und mit einer fortlaufenden Prioritätenbildung versehen, um den Anforderungen der Bezirksregierung zu entsprechen.

 

Zusätzlich wurden die Maßnahmen mit Kennungen von A – G versehen und in Gruppen mit gleicher Kennung zusammengefasst, um gemeinsame Begründungen für gleichartige Investitionen darzustellen.

 

Gruppe A1

 

In diese Gruppe wurden alle Maßnahmen aufgenommen, die bereits in Vorjahren begonnen worden sind und deren Fortsetzung bzw. Fertigstellung aufgrund vertraglicher Verpflichtung (bereits erteilte Aufträge) erforderlich ist. Außerdem werden hier alle Maßnahmen nachgewiesen, bei denen Zahlungen aufgrund von vertraglichen Verpflichtungen zu leisten sind, zum Beispiel Grundstücksrenten oder Zahlungen aufgrund von Erschließungsverträgen.

 

Gruppe A2

 

Hier handelt es sich ebenfalls um Fortsetzungsmaßnahmen, jedoch nur um Fördermaßnahmen, die aufgrund vorliegender Bewilligungsbescheide weitergeführt werden.

 


 

Gruppe A3

 

Hier handelt es sich um eine Maßnahme mit Bewilligungsbescheid und planerischen Vorarbeiten für ein längerfristiges Programm, bei der die vorgesehenen baulichen Maßnahmen noch nicht begonnen wurden.

 

Gruppe A4

 

Für die Maßnahme "Bahnhofshinterfahrung" ist eine eigene Untergruppe gebildet worden.

 

Gruppe B

 

Zur Gruppe B wurden alle Maßnahmen zugeordnet, bei denen sich das Tätigwerden der Stadt aus einer gesetzlichen Verpflichtung ergibt. Hier geht es insbesondere um Maßnahmen im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht sowie in den Bereichen Feuerschutz, Rettungswesen und öffentliche Sicherheit und Ordnung.

 

Gruppe C

 

Die Stadt betreibt eine Vielzahl von Einrichtungen, zum Beispiel Kindergärten, Schulen, Jugendzentren, Sportstätten, Bücherei und zahlreiche Verwaltungseinrichtungen. Alle Bereiche verfügen über ein mehr oder weniger umfangreiches Inventar, das naturgemäß einem bestimmten Verschleiß unterliegt. Zur Aufrechterhaltung des Betriebes dieser Einrichtungen ist es dann zu gegebener Zeit erforderlich, Ersatzbeschaffungen vorzunehmen. Hierzu wurden und werden im Haushaltsplan jeweils Mittel aufgrund von Erfahrungswerten veranschlagt. Bei der Haushaltsplanung kann noch nicht gesagt werden, welches Gerät für welche Einrichtung im laufenden Haushaltsjahr ersatzbeschafft werden muss. Daher lassen sich in dieser Gruppe Einzelbegründungen generell nicht darstellen.

 

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass erstmalige Neubeschaffungen nur in absoluten Ausnahmefällen in Betracht kommen, wenn der Erwerb aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen unumgänglich ist. Diese Fälle unterliegen einer strengen verwaltungsinternen Prüfung.

 

Gruppe D

 

Dieser Gruppe wurden alle Maßnahmen zugeordnet, die komplett aus der Schulpauschale oder der Sportpauschale finanziert werden, oder die in voller Höhe durch Zuweisungen (z.B. Offene Ganztagsschule) gefördert werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

Gruppe E

 

Hier wurde nur eine Maßnahme zugeordnet, mit der der demographischen Entwicklung entgegen gewirkt werden soll. Die Aufwendungen sind letztlich praktisch rentierlich, da sie bei der Veräußerung der Grundstücke durch den Verkaufserlös wieder ausgeglichen werden. Hierzu wird eine Einzelbegründung geliefert.

 

Gruppe F

 

2009 nicht belegt (Darstellung von teilrentierlichen Maßnahmen).

 

Gruppe G

 

Für diese Gruppe werden generell Einzelbegründungen geliefert, da es sich hier um neue Maßnahmen handelt.

 

Die so entstandenen Gruppen A – D werden mit einer gemeinsamen Begründung erläutert. Die Maßnahmen der Kennung E – G werden mit Einzelbegründungen versehen.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen