Beschlussvorlage - 0574/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt,

 

 

 

als stimmberechtigte/n Vertreter/in der Stadt Hagen zu der Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH  am 29.06.2009 zu entsenden.

 

Er / Sie wird beauftragt,

 

1.         entsprechend dem Beschluss des Rates in nicht-öffentlicher Sitzung zum Tagesordnungspunkt 2 der Gesellschafterversammlung abzustimmen,

 

2.         der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung zu erteilen.

 

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 29.06.2009.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Stadtbeleuchtung Hagen GmbH, an der die Stadt Hagen mit der Beteiligung des privaten Gesellschafters 51 % der Anteile besitzt, hält am 29.06.2009 ihre Gesellschafterversammlung ab. Hierfür ist ein/e Vertreter/in der Stadt Hagen zu benennen.

 

Die Tagesordnung umfasst folgende Punkte:

 

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 19.12.2008

 

2.         Jahresabschluss 2008

 

3.         Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung

 

4.         Verschiedenes

 

 

Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Geschäftsführung bzw. des Aufsichtsrates zuzustimmen.

 

Details zu den einzelnen Tagesordnungspunkten und die Stellungnahmen der Verwaltung dazu können der Begründung entnommen werden.

 

 

 

 

Begründung

 

Die Gesellschafterversammlung der Stadtbeleuchtung Hagen GmbH findet am 29.06.2009 um 12.30 Uhr in Raum A 203 im Rathaus an der Volme, statt.

 

Für die Versammlung ist ein/e stimmberechtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu entsenden.

 

Die Tagesordnung der Gesellschafterversammlung sieht folgende Punkte vor:

 

 

1.         Genehmigung des Protokolls vom 19.12.2008

 

 

2.         Jahresabschluss 2008

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

1.      Die Gesellschafterversammlung stellt den Jahresabschluss 2008 fest.

 

2.      Der Jahresüberschuss wird auf die neue Rechnung vorgetragen.

 

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Gemäß § 13 Abs. 2, lit. b Gesellschaftsvertrag ist es Aufgabe der Gesellschafterversammlung, den Jahresabschluss festzustellen. Zudem obliegt der Gesellschafterversammlung nach § 13 Abs. 2, lit. c Gesellschaftsvertrag die Entscheidung über die Ergebnisverwendung. Nach § 13 Abs. 3 Gesellschaftsvertrag erfolgt eine Vorberatung durch den Aufsichtsrat.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss und den Lagebericht nach Maßgabe der für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften aufgestellt. Die von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MOORE STEPHENS Audit Team AG, Dortmund durchgeführte Prüfung führte zu keinen Beanstandungen.

 

Der Jahresüberschuss ist auf die neue Rechnung vorzutragen, da der aus den Geschäftsjahren 2004 und 2005 resultierende Verlustvortrag gem. § 29 Abs. 1 GmbHG einer Gewinnausschüttung entgegen steht.

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Die Details zum Jahresabschluss 2008 können der Vorlage Drucksachen-Nr.: 0575/2009 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Feststellung des Jahresabschlusses 2008 keine Bedenken.

 

 

 

 

3.         Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung

 

Beschlussvorschlag der Gesellschaft:

 

Der Geschäftsführung und dem Aufsichtsrat werden für das Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt.

 

 

Begründung der Gesellschaft:

 

Die Entscheidung über die Entlastung der Geschäftsführung und des Aufsichtsrates unterliegt gemäß § 13 Abs. 2, lit. g Gesellschaftsvertrag der Beschlussfassung der Gesellschafterversammlung.

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss entsprechend den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Audit Team AG vorgelegt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, so dass am 07.05.2009 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt wurde.

 

Die Geschäftsführung hat den Jahresabschluss mit Lagebericht und Prüfungsbericht gem. § 17 Abs. 2 Gesellschaftsvertrag den Gesellschaftern und dem Aufsichtsrat zur Verfügung gestellt.

 

Geschäftsführer

 

Dr. Herbert Bleicher

Damian Schlosser (bis 30.09.2008)

Dr. Matthias Hessling (ab 06.11.2008)

 

 

Mitglieder des Aufsichtsrates im Jahr 2008

 

Jörg Meier (Vorsitzender)

Dr. Matthias Hessling (bis 02.10.2008)

Wolfram Harloff (ab 28.10.2008)

Manfred Hoffmann

André Körner

Frank Leonard

Dr. Hans Oberlack

Tycho Oberste-Berghaus

Detlef Reinke

Rolf-Rüdiger Römer

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

Aus Sicht der Verwaltung bestehen gegen die Entlastung von Geschäftsführung und Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2008 keine Bedenken.

 

 

4.         Verschiedenes

 

 

An der letzten Gesellschafterversammlung am 19.12.2008 hat Frau Dorothee Machatschek teilgenommen.

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

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Beschlüsse

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen