Beschlussvorlage - 0569/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschmelzung der Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH auf die BSH Holding GmbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
1.
Der Rat der
Stadt Hagen stimmt der Verschmelzung der Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH auf
die BSH Holding GmbH zu.
2.
Der Rat der
Stadt Hagen beschließt,
in die noch anzuberaumende Gesellschafterversammlung der BSH Holding GmbH zu
entsenden und beauftragt sie/ihn, in dieser der Verschmelzung sowie der Umfirmierung
der BSH Holding GmbH in „BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem.
GmbH“ zuzustimmen und den Gesellschaftsvertrag der neuen Gesellschaft zu
beschließen.
3.
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, die erforderlichen Erklärungen im
Zusammenhang mit der Verschmelzung abzugeben.
4.
Der Rat der
Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW
bei der Bezirksregierung durchzuführen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
30.09.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
Auf Vorschlag des
Wirtschaftsprüfers war ursprünglich beabsichtigt, sowohl die Seniorenzentrum
Buschstraße gGmbH als auch die Jugendhilfe Selbecke gGmbH auf die BSH Holding
zu verschmelzen. Hierdurch ergeben sich Kostenvorteile. Für die Jugendhilfe
Selbecke gGmbH wurde beim Landesjugendamt der Antrag auf Anerkennung als freier
Träger gestellt, der aber noch nicht beschieden wurde. Daher soll diese Gesellschaft
evtl. erst später auf die BSH Holding GmbH verschmolzen werden.
Begründung
Zum 01.01.2008 hat
die Stadt Hagen 94 % ihres Kommanditanteils an der BSH (Holding) GmbH & Co.
KG als Sacheinlage in die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG)
eingebracht. Die Kommanditgesellschaft wurde anschließend in die BSH Holding
GmbH (BSH) umgewandelt.
Die BSH wiederum ist
zu jeweils 100 % Anteilseignerin der Jugendhilfe Selbecke gGmbH (JHS) und der
Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH (SZB).
Der Aufsichtsrat der
BSH hat sich in seinem Grundsatzbeschluss vom 23.11.2006 zur Einbringung der
BSH in die HVG auch bereits mit möglichen künftigen Änderungen befasst:
„In diesem
Zusammenhang wird geprüft, ob eine Straffung der Beteiligungsstruktur innerhalb
der BSH Synergiepotentiale bietet. Mögliche Ausprägungen könnten sein die
Umwandlung der BSH (Holding) GmbH & Co. KG in eine GmbH bzw. in eine gGmbH
und gegebenenfalls eine Verschmelzung der Tochtergesellschaften auf die Holding.
Sollte die Prüfung des Sachverhaltes positiv verlaufen, wird eine entsprechende
Umsetzung gestützt.“
Die
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH &
Co. KG hat den Sachverhalt geprüft und folgende Empfehlungen ausgesprochen:
Ø
Verschmelzung
der Tochtergesellschaften JHS und SZB auf die Muttergesellschaft BSH
Ø
Anerkennung der
BSH als gemeinnützig.
Die Vorteile sieht
die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in verringerten Grundsteuern (bei
Anerkennung als gemeinnützig) und geringeren Aufwendungen für Prüfungskosten.
Darüber hinaus entfallen organisatorische Kosten durch den Wegfall der Umlagebuchungen.
Aufwendungen
entstehen einmalig bei der Verschmelzung durch die erforderliche Hinzuziehung
eines Notars und für die Eintragung beim Handelsregister sowie durch die Grunderwerbssteuer.
Im Ergebnis haben
sich auch unter Berücksichtigung der Grunderwerbssteuer die Kosten für die
Verschmelzung aus Sicht der BSH bereits im ersten Jahr amortisiert, aus Sicht
des Konzerns Stadt Hagen in knapp zwei Jahren.
Nunmehr hat die JHS
beim Landesjugendamt den Antrag gestellt, als freier Träger anerkannt zu
werden. Dieser Antrag wurde noch nicht beschieden. Da unsicher ist, wie das
Landesjugendamt auf eine Verschmelzung reagieren wird, soll zur Vermeidung des
Risikos der Nichtanerkennung zunächst auf die Verschmelzung der JHS verzichtet
werden, d. h. es soll zunächst nur die Verschmelzung der SZB auf die BSH
vorgenommen werden.
In seiner Sitzung am
17.06.2009 hat der Aufsichtsrat der BSH vorbehaltlich einer entsprechenden
Zustimmung des Rates der Stadt Hagen seine Zustimmung zur Verschmelzung der SZB
auf die BSH erteilt. Verbunden damit ist eine Umfirmierung der BSH Holding GmbH
in die „BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH“ sowie
der Beschluss über den neuen Gesellschaftsvertrag.
Stellungnahme der
Verwaltung:
Aus Sicht der
Verwaltung ist die angestrebte „kleine“ Lösung, also die Verschmelzung
der SZB auf die BSH, nicht sinnvoll. Die Kostenvorteile lassen sich nur dann
vollständig generieren, wenn sowohl die SZB als auch die JHS auf die BSH
verschmolzen werden. Daher sollte abgewartet werden, bis die Entscheidung des
Landesjugendamtes vorliegt und dann im nächsten Jahr erneut über die
Verschmelzung - dann beider Töchter -
beschlossen werden.
Im nicht-öffentlichen
Teil werden zu der Verschmelzung weitere Angaben gemacht.
Sollte der Rat der
Stadt Hagen die Verschmelzung beschließen, so ist die in der Vorlage 0568/2009
zu beschließende Änderung der Gesellschaftsverträge der BSH und der SZB
hinfällig.
Der Entwurf des neuen
Gesellschaftsvertrages der BSH ist als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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240,2 kB
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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt, die
Verschmelzung der Seniorenzentrum
Buschstraße gGmbH auf die BSH Holding GmbH zurückzustellen.
2. Stattdessen soll abgewartet werden, bis
die Entscheidung des Landesjugendamtes
über die Anerkennung der Jugendhilfe Selbecke gGmbH
als freier Träger vorliegt, um dann über die Verschmelzung der Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH
sowie der Jugendhilfe Selbecke gGmbH
auf die BSH Holding GmbH gemeinsam zu beschließen
3. Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis
zum 30.06.2009
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |