Beschlussvorlage - 0568/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Gesellschaftsverträge der Gesellschaften des HVG-Konzerns
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Änderungen der Gesellschaftsverträge der
Ø Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Ø Hagener Service GmbH
Ø HAGENBAD GmbH
Ø BSH Holding GmbH
Ø Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH
Ø Jugendhilfe Selbecke gGmbH
Ø Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
Ø HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
zustimmend zur Kenntnis.
2.
Der Rat der Stadt Hagen beauftragt
in den noch anzuberaumenden Gesellschafterversammlungen der
Ø Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
Ø BSH Holding GmbH
Ø Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH
Ø HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
den Änderungen der Gesellschaftsverträge zuzustimmen.
3. Der Rat der Stadt Hagen beauftragt die Verwaltung, das Anzeigeverfahren nach § 115 GO NRW bei der Bezirksregierung durchzuführen.
4. Sollten sich im Rahmen des Anzeigeverfahrens oder aus formellen Notwendigkeiten geringfügige Änderungen der Gesellschaftsverträge ergeben, so verzichtet der Rat der Stadt Hagen auf eine erneute Beschlussfassung.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum 30.09.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
Die
Gesellschaftsverträge der Gesellschaften des HVG-Konzerns wurden einer vollständigen
Überarbeitung unterzogen. Ziel war es, im HVG-Konzern ein einheitliches
Konzernrecht zu schaffen, dabei aber die Besonderheiten der einzelnen
Gesellschaften zu berücksichtigen. Ferner wurden die Vorgaben der zum
01.01.2009 in Kraft getretenen Beteiligungsrichtlinie berücksichtigt.
Die
Satzung der Hagener Straßenbahn AG und der Gesellschaftsvertrag der Sander
Reisen GmbH werden dem Rat der Stadt Hagen zu einem späteren Zeitpunkt
vorgelegt, da der Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG noch nicht die
letzten Änderungen beraten und beschlossen hat.
Begründung
Im
September 2008 trat die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) an das
Beteiligungscontrolling der Stadt Hagen mit dem Vorschlag heran, die
Gesellschaftsverträge der Konzerngesellschaften zu überarbeiten. Ziel dieser
Überarbeitung sollte es sein, die Gesellschaftsverträge im Hinblick auf die
Erfordernisse der Praxis sowie die mittlerweile erfolgten Gesetzesänderungen
anzupassen. Die letzten Anpassungen liegen bei den meisten
Gesellschaftsverträgen schon einige Zeit zurück, so dass sich im Laufe der Zeit
diesbezüglicher Anpassungsbedarf ergeben hat. Ziel war es ferner, im Hinblick
auf die Einheitlichkeit bzw. einem Gleichlauf im HVG-Konzern jeden Gesellschaftsvertrag
nach dem gleichen Muster bzw. Duktus aufzubauen. Das Beteiligungscontrolling
der Stadt Hagen hat eine derartige Umsetzung, nicht nur im Hinblick auf die
Erreichung der o.a. Ziele, sondern auch im Hinblick auf die umzusetzenden
Inhalte der zum 01.01.2009 erlassenden Beteiligungsrichtlinie, befürwortet.
Zur
Erreichung der og. Ziele hat sich dann eine Arbeitsgruppe, bestehend aus Herrn
Rechtsanwalt und Notar Dr. Bäcker, Herrn Rechtsanwalt Bauschulte von der HVG
und Herrn Stadtamtmann Reiß vom Beteiligungscontrolling der Stadt Hagen, gebildet.
In insgesamt 10 Sitzungen vom 30.09.2008 bis 17.12.2008 wurden die
Gesellschaftsverträge überarbeitet. Im weiteren Verfahren wurden
Geschäftsführungen der Gesellschaften sowie die Aufsichtsräte - die
teilweise ebenfalls zur Vorberatung eigene Kommissionen bildeten -
beteiligt.
Im
Rahmen der Arbeitsgruppensitzungen stellte sich schnell heraus, dass es nicht
möglich ist, alle Gesellschaftsverträge grundsätzlich in Wortlaut und
Paragrafen-Reihenfolge identisch auszugestalten. Vielmehr wurden folgende Unterscheidungen
getroffen:
Ø
Gesellschaft mit
eigenem Aufsichtsrat (z. B. HVG)
Ø
Gesellschaft
ohne eigenen Aufsichtsrat aber mit zuständigem Aufsichtsrat einer Obergesellschaft
(z. B. Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH)
Ø
Gesellschaft
ohne eigenen Aufsichtsrat und ohne zuständigen Aufsichtsrat einer Obergesellschaft
(z. B. Sander Reisen GmbH)
Die
Aufsichtsräte der Gesellschaften haben die Änderungen der Gesellschaftsverträge
an folgenden Terminen beschlossen:
Ø
Aufsichtsrat HVG
am 04.05.2009 (auch für Hagener Service GmbH und
HAGENBAD GmbH)
Ø
Aufsichtsräte
Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH sowie HaWeD
Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH am 03.06.2009
Ø
Aufsichtsrat BSH
Holding GmbH am 17.06.2009 (auch für Seniorenzentrum Buschstraße gGmbH und Jugendhilfe
Selbecke gGmbH)
Die
Satzung der Hagener Straßenbahn AG sowie der Gesellschaftsvertrag der Sander
Reisen GmbH sollen durch den Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG am
31.08.2009 beschlossen werden. Daher sind diese nicht Bestandteil dieser
Vorlage.
Wesentliche
Anpassungen bzw. Änderungen der Gesellschaftsverträge, dargestellt am Beispiel
der HVG, sind:
·
Neuformulierung
des § 5 (Funktionsbezeichnung)
·
grundsätzlicher
Wegfall des Wortes „Geschäftsführung“ und Ersatz durch das Wort
„Geschäftsführer“, da dies dem Gesetzestext des GmbH-Gesetzes entspricht
·
Bestellung und
Abberufung des Geschäftsführers ausschließlich durch die Gesellschafterversammlung
·
Aufsichtsratsmitglieder
werden grundsätzlich durch die Gesellschafter entsandt und nicht durch die
Gesellschafterversammlung gewählt
·
die Amtszeit der
Aufsichtsratsmitglieder entspricht der Wahlperiode des Rates
·
zur besseren
Lesbarkeit wurden in § 11 Abs. 7 die an anderen Stellen geregelten
Zuständigkeiten des Aufsichtsrates informatorisch aufgelistet
·
in § 12 wurden
verschiedene Ergänzungen vorgenommen
·
zu besseren
Lesbarkeit wurden in § 13 Abs. 5 ab Ziff. 15 die an anderer Stelle geregelten
Zuständigkeiten der Gesellschafterversammlung informatorisch aufgelistet
·
in § 14 Abs. 3
wurden weitere Sonderrechte der Stadt Hagen aufgenommen, die sich aus der
Beteiligungsrichtlinie ergeben
·
§§ 18 und 19
wurden zusätzlich eingefügt
In
den beigefügten Synopsen sind die Änderungen „fett -
kursiv“ dargestellt.
Die
für die Änderung der Gesellschaftsverträge erforderlichen Gesellschafterversammlungen
können z. Zt. noch nicht terminiert werden, da das Anzeigeverfahren nach § 115
GO NRW bei der Bezirksregierung zunächst abgeschlossen sein muss. Eine Vorabstimmung
mit der Bezirksregierung hat bereits stattgefunden. In diesem Rahmen wurden
einige Vorschläge seitens der Bezirksregierung gemacht, die bereits in den
Entwürfen Berücksichtigung fanden. Daher geht die Verwaltung davon aus, dass
das Anzeigeverfahren problemlos abgeschlossen werden kann.
Die
Gesellschafterversammlungen der Gesellschaften des HVG-Konzerns sowie alle mit
der Änderung der Gesellschaftsverträge in Zusammenhang stehenden Maßnahmen sollen
an einem Tag durchgeführt werden. Die Verwaltung schlägt daher dem Rat der
Stadt Hagen vor, dass Herr Jürgen Reiß als Mitarbeiter des
Beteiligungscon-trollings an den Gesellschafterversammlungen teilnimmt.
Der
Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
|
1,5 MB
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