Beschlussvorlage - 0565/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters/einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentlichen Gesellschafterversammlungen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH sowie der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbHhier: Genehmigung eines Dringlichkeitsbeschlusses nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Jürgen Reiß
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen genehmigt folgenden
Dringlichkeitsbeschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 04.06.2009:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn Gerhard Romberg als
stimmberechtigten Vertreter der Stadt Hagen in die ordentlichen
Gesellschafterversammlungen der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Werkhof gem. GmbH sowie der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH zu
entsenden.
Er wird beauftragt, in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft
Werkhof gem. GmbH
1.
den
Jahresabschluss 2008 festzustellen,
2.
über die
Verwendung des Jahresergebnisses 2008 zu beschließen,
3.
die
Geschäftsführung zu entlasten,
4.
den
Aufsichtsrat zu entlasten,
5.
zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG zu wählen.
Er wird beauftragt, in der ordentlichen
Gesellschafterversammlung der Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH
1.
den
Jahresabschluss 2008 festzustellen,
2.
über die
Verwendung des Jahresergebnisses 2008 zu beschließen,
3.
die
Geschäftsführung zu entlasten,
4.
den
Aufsichtsrat zu entlasten,
5.
zum
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2009 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG zu wählen.
Die Umsetzung der Vorlage erfolgt bis zum
30.06.2009.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Zur Begründung des
Beschlusses der Dringlichkeit nach § 60 Abs. 1 S. 1 GO NRW durch den Haupt- und
Finanzausschuss wurde in der Vorlage 0446/2009 ausgeführt, dass die
Gesellschafterversammlungen am 16.06.2009 stattfinden, die nächste Ratssitzung
erst am 25.06.2009.
Die Vorlage 0446/2009
ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,7 kB
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