Beschlussvorlage - 0563/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt folgende Resolution:

 

 

Hagen für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen!

 

Der Rat stellt mit Bedauern fest, dass die bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.

Der Rat der Stadt Hagen appelliert daher an den Deutschen Städtetag und an den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einzusetzen.

Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, diese Resolution an alle Landtagsabgeordnete zu verteilen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

entfällt

 

 

Begründung

 

 

Mit der Altfallregelung der §§ 104a und 104b des Aufenthaltsgesetzes soll dem Bedürfnis der seit Jahren im Bundesgebiet geduldeten und hier integrierten Ausländer nach einer dauerhaften Perspektive in Deutschland Rechnung getragen werden. Im Zuge dieser Neuregelung wurden darüber hinaus Vorschriften geändert, die auch bzw. ausschließlich geduldete Ausländer betreffen, die nicht unter die gesetzliche Altfallregelung fallen:

 

-          Geduldete erhalten nach vier Jahren Aufenthalt einen gleichrangigen Arbeitsmarktzugang (§ 10 Satz 3 BeschVerfV).

-          Die Residenzpflicht nach § 61 Abs. 1 Satz 1 wird gelockert, damit Geduldete die ihnen gleichrangig eingeräumte Möglichkeit, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen, überregional nutzen können.

-          Die Dauer des Bezugs abgesenkter Leistungen nach dem AsylbLG wird von 36 auf 48 Monate angehoben (§ 2 Abs. 1 AsylbLG).

-          Die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung wird eingeführt (§ 18 a AufenthG).

 

Zum Jahresende 2006 lebten in Hagen etwa 550 geduldete Ausländer, 480 davon im (kommunalen) Leistungsbezug. Aufgrund der 287 gestellten Anträge auf Bleiberecht wurden zunächst 220 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe mit Ansprüchen auf ALG II und davon dann 53 Bleiberechte bis zum 31.12.2009 erteilt. Derzeit besitzen in Hagen lediglich 173 Ausländer eine Duldung.

 

Sofern zum Stichtag der Lebensunterhalt in der Vergangenheit nicht überwiegend aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert wurde, fallen diese Personen wieder in die Ausreisepflicht und damit bis zu ihrer Rückführung in den Leistungsbezug nach AsylbLG zurück.

 

Dem deutschen Bundestag liegt der Entwurf eines zustimmungspflichtigen Änderungsgesetzes vor, nach dem der Stichtag zunächst um ein Jahr verschoben werden soll. Aufgrund der schlechten Qualifikation der Flüchtlinge reicht die Verlängerung der Regelung allein jedoch nicht aus. Die Anforderungen an die Sicherstellung des Lebensunterhaltes müssen angepasst werden, insbesondere muss auch für Familien eine Perspektive geschaffen werden. Entsprechend lautet auch die Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf: „Durch die Verlängerung um ein Jahr wird dem neuen Bundestag und der neuen Bundesregierung ausreichend Zeit gegeben, eine nachhaltige Regelung für die Betroffenen zu schaffen, die auch die bisherigen Erfahrungen mit einbeziehen kann.“

 

 

Eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung, die keinen Stichtag enthält, lässt eine ungesteuerte Einwanderung befürchten, die mindestens vier Jahre lang aus den kommunalen Haushalten zu finanzieren wäre.

 

Das schützenswerte Asylrecht würde in letzter Konsequenz untergraben. Wer will es Zuwanderern verdenken, wenn sie künftig einen Asylantrag stellen, auch wenn keine Verfolgung droht, weil sie auf Bleiberechtsregelungen vertrauen können, die letztlich zu dem gewünschten Daueraufenthalt führen.

 

Das Asylverfahren erfolgt nach rechtsstaatlichen Grundsätzen mit all den Möglichkeiten, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich überprüfen zu lassen. Wenn am Ende unabhängig vom Ausgang im Regelfall ein Bleiberecht steht, wird das Asylverfahren ad absurdum geführt.

 

Die Bleiberechtsregelung sollte daher auf den aktuellen Personenkreis mit langjährigem Aufenthalt begrenzt bleiben. Insbesondere sollte auch auf eine Stichtagsregelung nicht verzichtet werden. Es wird  daher vorgeschlagen, der Empfehlung des Sozialausschusses lediglich zur vorliegenden Altfallregelung zu folgen.

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

x

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

0,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

0,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

 

 

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Beschlüsse

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Hagen für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete Menschen!

 

Der Rat stellt mit Bedauern fest, dass die bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.

Der Rat der Stadt Hagen appelliert daher an den Deutschen Städtetag und an den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einzusetzen. So muss sofort der Zeitraum der Altfallregelung deutlich verlängert werden! Der Rat der Stadt Hagen appelliert darüber hinaus an den Deutschen Städtetag und an den Innenminister NRW, sich längerfristig für eine Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung einzusetzen, die keine Stichtagregelung enthält.

Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, diese Resolution an alle Landtagsabgeordnete zu verteilen.

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Einstimmig beschlossen