Beschlussvorlage - 0563/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bleiberechtsregelunghier: Empfehlungsbeschluß des Sozialausschusses vom 13.05.2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Hans Sporkert
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen beschließt folgende Resolution:
Hagen für ein Bleiberecht für langjährig hier lebende geduldete
Menschen!
Der Rat stellt mit Bedauern fest, dass die bislang getroffenen Regelungen
nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der langjährig hier lebenden
geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.
Der Rat der Stadt Hagen appelliert daher an den Deutschen Städtetag und
an den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige Nachbesserung der
Bleiberechtsregelung einzusetzen.
Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, diese Resolution an alle
Landtagsabgeordnete zu verteilen.
Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Mit der Altfallregelung der
§§ 104a und 104b des Aufenthaltsgesetzes soll dem Bedürfnis der seit Jahren im
Bundesgebiet geduldeten und hier integrierten Ausländer nach einer dauerhaften
Perspektive in Deutschland Rechnung getragen werden. Im Zuge dieser Neuregelung
wurden darüber hinaus Vorschriften geändert, die auch bzw. ausschließlich
geduldete Ausländer betreffen, die nicht unter die gesetzliche Altfallregelung
fallen:
-
Geduldete erhalten nach vier Jahren Aufenthalt einen
gleichrangigen Arbeitsmarktzugang (§ 10 Satz 3 BeschVerfV).
-
Die Residenzpflicht nach § 61 Abs. 1 Satz 1 wird gelockert,
damit Geduldete die ihnen gleichrangig eingeräumte Möglichkeit, einer
Erwerbstätigkeit nachzugehen, überregional nutzen können.
-
Die Dauer des Bezugs abgesenkter Leistungen nach dem AsylbLG
wird von 36 auf 48 Monate angehoben (§ 2 Abs. 1 AsylbLG).
-
Die Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum
Zweck der Beschäftigung wird eingeführt (§ 18 a AufenthG).
Zum
Jahresende 2006 lebten in Hagen etwa 550 geduldete Ausländer, 480 davon im (kommunalen)
Leistungsbezug. Aufgrund der 287 gestellten Anträge auf Bleiberecht wurden zunächst
220 Aufenthaltserlaubnisse auf Probe mit Ansprüchen auf ALG II und davon dann
53 Bleiberechte bis zum 31.12.2009 erteilt. Derzeit besitzen in Hagen lediglich
173 Ausländer eine Duldung.
Sofern
zum Stichtag der Lebensunterhalt in der Vergangenheit nicht überwiegend aus eigener
Erwerbstätigkeit gesichert wurde, fallen diese Personen wieder in die
Ausreisepflicht und damit bis zu ihrer Rückführung in den Leistungsbezug nach
AsylbLG zurück.
Dem
deutschen Bundestag liegt der Entwurf eines zustimmungspflichtigen
Änderungsgesetzes vor, nach dem der Stichtag zunächst um ein Jahr verschoben
werden soll. Aufgrund der schlechten Qualifikation der Flüchtlinge reicht die
Verlängerung der Regelung allein jedoch nicht aus. Die Anforderungen an die
Sicherstellung des Lebensunterhaltes müssen angepasst werden, insbesondere muss
auch für Familien eine Perspektive geschaffen werden. Entsprechend lautet auch
die Begründung zum vorliegenden Gesetzentwurf: „Durch die Verlängerung um
ein Jahr wird dem neuen Bundestag und der neuen Bundesregierung ausreichend
Zeit gegeben, eine nachhaltige Regelung für die Betroffenen zu schaffen, die
auch die bisherigen Erfahrungen mit einbeziehen kann.“
Eine
Nachfolgeregelung zur jetzigen Bleiberechtsregelung, die keinen Stichtag
enthält, lässt eine ungesteuerte Einwanderung befürchten, die mindestens vier
Jahre lang aus den kommunalen Haushalten zu finanzieren wäre.
Das schützenswerte Asylrecht würde in letzter
Konsequenz untergraben. Wer will es Zuwanderern verdenken, wenn sie künftig
einen Asylantrag stellen, auch wenn keine Verfolgung droht, weil sie auf
Bleiberechtsregelungen vertrauen können, die letztlich zu dem gewünschten
Daueraufenthalt führen.
Das Asylverfahren erfolgt nach rechtsstaatlichen
Grundsätzen mit all den Möglichkeiten, Verwaltungsentscheidungen gerichtlich
überprüfen zu lassen. Wenn am Ende unabhängig vom Ausgang im Regelfall ein
Bleiberecht steht, wird das Asylverfahren ad absurdum geführt.
Die Bleiberechtsregelung sollte daher auf den
aktuellen Personenkreis mit langjährigem Aufenthalt begrenzt bleiben.
Insbesondere sollte auch auf eine Stichtagsregelung nicht verzichtet werden. Es
wird daher vorgeschlagen, der Empfehlung
des Sozialausschusses lediglich zur vorliegenden Altfallregelung zu folgen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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x |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Hagen für ein Bleiberecht für langjährig hier
lebende geduldete Menschen!
Der Rat stellt mit Bedauern fest, dass die
bislang getroffenen Regelungen nicht dazu geführt haben, dass der Großteil der
langjährig hier lebenden geduldeten Menschen ein wirksames Bleiberecht erhielt.
Der Rat der Stadt Hagen appelliert daher an den
Deutschen Städtetag und an den Innenminister NRW, sich für eine kurzfristige
Nachbesserung der Bleiberechtsregelung einzusetzen. So muss sofort der Zeitraum
der Altfallregelung deutlich verlängert werden! Der Rat der Stadt Hagen
appelliert darüber hinaus an den Deutschen Städtetag und an den Innenminister
NRW, sich längerfristig für eine Nachfolgeregelung zur jetzigen
Bleiberechtsregelung einzusetzen, die keine Stichtagregelung enthält.
Die Präsidentin des Landtages wird gebeten, diese
Resolution an alle Landtagsabgeordnete zu verteilen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |