Beschlussvorlage - 0557/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Abberufung und Bestellung eines Mitgliedes des Aufsichtsrates für die HEB GmbH - Hagener Entsorgungsbetrieb sowie für die HUI GmbH - Hagener Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/BC Beteiligungscontrolling
- Bearbeitung:
- Thomas Schüßler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
HEB GmbH:
I. Der
Rat der Stadt Hagen beschließt, der Abberufung von Herrn Dr. Rüdiger Bäumer zum
31.07.2009 als Mitglied des Aufsichtsrates sowie der Bestellung von Herrn
Dr.-Ing. Uwe Johänntgen zum Mitglied des Aufsichtsrates der HEB GmbH mit
Wirkung vom 01.08.2009 zuzustimmen.
II. Der
Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister, den erforderlichen
Beschluss der Gesellschafterversammlung im Rahmen eines schriftlichen
Beschlusses nach § 48 GmbH-Gesetz in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH zu fassen.
HUI GmbH:
I. Der
Rat der Stadt Hagen als Vertretung der alleinigen Gesellschafterin beschließt,
dass die Gesellschaft für Immobilien und aktive Vermögensnutzung der Stadt
Hagen mbH (G.I.V. mbH) als Gesellschafterin der HUI GmbH - Hagener
Umweltservice- und Investitionsgesellschaft mbH als Mitglied des Aufsichtsrates
Herrn Dr. Rüdiger Bäumer zum 31.07.2009 abberuft sowie als Mitglied für den
Aufsichtsrat Herrn Dr.-Ing. Uwe Johänntgen mit Wirkung vom 01.08.2009 bestellt.
II. Der
Oberbürgermeister wird ermächtigt, im Wege des schriftlichen
Gesellschafterbeschlusses der G.I.V. mbH zu beschließen, die oben genannten
Personen als Mitglieder des Aufsichtsrates abzuberufen bzw. zu bestellen und im
Wege des schriftlichen Gesellschafterbeschlusses der HUI GmbH diesem Vorschlag
zuzustimmen.
Der Beschluss ist bis zum 03.07.2009 umzusetzen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Kurzfassung entfällt.
Begründung
Gemäß § 9 des
Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH werden die Mitglieder des
Aufsichtsrates von der Gesellschafterversammlung in entsprechender Anwendung
der §§ 101 und 103 AktG bestellt und abberufen.
Die Bestellung
erfolgt auf Vorschlag der Gesellschafter. Dabei schlägt die Gesellschafterin
Mark-E AG 2 Mitglieder vor.
Laut Mitteilung der
Geschäftsführung der HEB GmbH bzw. der HUI GmbH wird Herr Dr.-Ing. Uwe
Johänntgen zum 01.08.2009 als Nachfolger für Herrn Dr. Bäumer die Position des
technischen Vorstands im Unternehmen Mark-E übernehmen. Von daher hat die
Mark-E gebeten, dass die Gesellschafterversammlung der HEB GmbH bzw. der HUI
GmbH die Abberufung des Aufsichtsratsmitgliedes Herrn Dr. Rüdiger Bäumer und
die Bestellung des Herrn Dr. Uwe Johänntgen zum Aufsichtsratsmitglied
beschließt.
Da die Stadt Hagen
nicht unmittelbar an der HUI GmbH beteiligt ist, im Gegensatz zur direkten
Beteiligung an der HEB GmbH, erfolgt hier die Besetzung über die Willensbildung
in der G.I.V. mbH, die wiederum vom Rat der Stadt Hagen gesteuert werden kann.
Regelmäßig werden
Gesellschafterbeschlüsse in einer Gesellschafterversammlung gefasst, zu der ein
Ratsmitglied als bevollmächtigte/r Vertreter/in der Stadt Hagen vom Rat
bestellt wird. Aus Gründen der Kosten- und Verfahrenseffizienz wird dem Rat der
Stadt Hagen entsprechend der Bitte der Geschäftsführung gemäß § 48 GmbH-Gesetz
in Verbindung mit § 13 Absatz 4 des Gesellschaftsvertrages der HEB GmbH ein schriftlicher
Gesellschafterbeschluss, d. h. ohne Gesellschafterversammlung, vorgeschlagen.
Dieses gilt sinngemäß
auch für den schriftlichen Gesellschafterbeschluss der G.I.V. mbH und die
Bevollmächtigung des Geschäftsführers der G.I.V. mbH dem Beschluss für die HUI
GmbH im schriftlichen Umlaufverfahren zuzustimmen.
Der Rat der Stadt
Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
