Beschlussvorlage - 0482/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Landesfonds Kein Kind ohne Mahlzeit
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB40 - Schule
- Bearbeitung:
- Sabrina Spannaus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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04.06.2009
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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09.06.2009
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●
Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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16.06.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Stadt Hagen nimmt mit den Offenen Ganztagsgrundschulen und der Förderschule (Emotionale und soziale Entwicklung) Wilhelm-Busch im Schuljahr 2009/2010 an dem Landesprogramm „Kein Kind ohne Mahlzeit“ teil. Die Finanzierung des städtischen Eigenanteils erfolgt aus Mitteln der Sparkassenspende des Jahres 2008.
2. Die Fortsetzung der Teilnahme gemäß Ziffer 1 im Schuljahr 2010/2011 erfolgt unter der Voraussetzung, dass im Jahr 2010 zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils wiederum eine Sparkassenspende oder sonstige Drittmittel zur Verfügung stehen.
Die Vorlage wird bis zum 01.08.2009 umgesetzt.
Sachverhalt
Kurzfassung
Das Landesprogramm
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ wurde für zwei weitere Schuljahre bis zum
31.07.2011 verlängert. Aus den Mitteln der Sparkassenspende des Jahres 2008
kann für das Schuljahr 2009/2010 eine Finanzierung des städtischen Eigenanteils
sichergestellt werden, sofern der gegenwärtige Teilnehmerkreis der Offenen
Ganztagsgrundschulen und der Förderschule (Emotionale und soziale Entwicklung)
Wilhelm-Busch-Schule nicht ausgeweitet wird. Für das Schuljahr 2010/2011 ist
für eine weitere Teilnahme die Sicherstellung einer Finanzierung des
städtischen Eigenanteils Voraussetzung.
Begründung
Gemäß Vorlage 1076/2008 wurde
beschlossen, dass die Stadt Hagen im Bereich der Offenen Ganztagsschulen in den
Schuljahren 2007/2008, 2008/2009 sowie 2009/2010 an dem Landesprogramm
„Kein Kind ohne Mahlzeit“ teilnimmt. Der Teilnehmerkreis wurde ab
dem Schuljahr 2008/2009 um die Schülerinnen und Schüler der Förderschule Wilhelm-Busch
erweitert. Somit nehmen daran zurzeit 34 Grund- und 5 Förderschulen teil. Das
Landesprogramm wurde nunmehr bis zum 31.07.2011 verlängert. Der Teilnehmerkreis
ist unverändert. Es werden weiterhin bedürftige Kinder und Jugendliche in
Offenen Ganztagsschulen und gebundenen Ganztagsschulen unterstützt, jedoch
nicht in Schulen der Sekundarstufe I, die eine pädagogische Übermittagbetreuung
anbieten.
Der Erlass sieht nach wie
vor als finanzielle Förderung bei der Mittagsverpflegung folgende
Kostenverteilung -pro bedürftigem Kind bzw. Jugendlichen und Mahlzeit- in Höhe
von 2,50 € pro Schultag (in der Regel 200 Schultage pro Schuljahr) vor:
-
Landesanteil: 1,00 €
-
städtischer Anteil: bis zu 0,50 € (abhängig von den
Menükosten)
-
Elternanteil: 1,00 €.
Die Verwaltung hatte bereits
in der genannten Vorlage dargestellt, dass die Sparkassenspende in Gesamthöhe
von 200.000 € zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils
voraussichtlich noch für das Schuljahr 2009/2010 ausreichen wird. Der Rückblick
bestätigt dies, jedoch mit der Maßgabe, dass der Kreis der teilnehmenden Schulen
weiterhin auf die Offenen Ganztagsschulen und die Wilhelm-Busch-Schule beschränkt
bleibt.
Sofern die gebundenen
Ganztagshauptschulen und die Gesamtschulen hinzukämen, würde ein zusätzlicher
städtischer Eigenanteil in Höhe von ca. 34.600 € im Schuljahr 2009/2010
anfallen, für den es keine Mittel aus der Sparkassenspende gibt.
Die Berechnung fußt hierbei
auf den Erfahrungswerten der Stadt Gelsenkirchen. Danach nehmen 8,08 % der
Gesamtschüler am Mittagstisch teil, wovon 70 % bedürftig im Sinne des Erlasses
sind. Im Bereich der Hauptschulen nehmen 12,09 % der Schüler am Mittagstisch
teil, wovon 68 % bedürftig im Sinne des Erlasses sind.
Eine im Februar 2009
durchgeführte Abfrage bei den gebundenen Ganztagshauptschulen und Gesamtschulen
hat ergeben, dass die vorgenannten Erfahrungswerte mit ziemlicher
Wahrscheinlichkeit auf Hagener Verhältnisse übertragbar sind.
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Schule |
Gesamtzahl
der Schüler (Sek I und Sek II) |
Geschätzte
Teilnehmerzahlen am Mittagstisch |
Anzahl
der bedürftigen Kinder |
Städtischer
Anteil |
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Gesamtschulen |
3.525 |
285 |
199 (70 %) |
19.900 € |
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Gebundene Ganztagshauptschulen |
1.361 |
216 |
147 (68 %) |
14.700 € |
Für das Schuljahr 2010/2011 ist
derzeit noch nicht absehbar, ob zu diesem Zeitpunkt wiederum Mittel aus einer
Sparkassenspende zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils zur Verfügung
stehen.
Aus diesem Grund schlägt die
Verwaltung folgendes vor:
Ø
Der
Teilnehmerkreis wird im Schuljahr 2009/2010 nicht um die gebundenen
Ganztagshauptschulen und Gesamtschulen erweitert.
Ø
Eine Teilnahme
am Landesprogramm im Schuljahr 2010/2011 erfolgt nur dann, wenn im Jahr 2010
zur Finanzierung des städtischen Eigenanteils wiederum eine Sparkassenspende
oder aber sonstige Drittmittel zur Verfügung stehen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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X |
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
|
0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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