Beschlussvorlage - 0453/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, folgende 30 Personen in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim VG Arnsberg aufzunehmen:

 

 

Der Beschluss erfolgt mit mehr als 2/3 der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates der Stadt Hagen.

 

Der Beschluss wird am Tag nach der Ratssitzung umgesetzt.

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Sachverhalt

 

 

Kurzfassung

 

Für die neue Amtsperiode vom 01.04.2010 bis 31.03.2015 sind 30 Personen in die Vorschlagsliste als ehrenamtliche Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg aufzunehmen.

 

 

 

Begründung

 

Die Amtszeit der ehrenamtlichen Richter beim Verwaltungsgericht Arnsberg läuft am 31. März 2010 ab. Die neue Amtsperiode dauert vom 01. April 2010 bis zum 31. März 2015.

 

Gem. § 28 Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) haben die kreisfreien Städte zur Vorbereitung der Neuwahl der ehrenamtlichen Richter durch den Wahlausschuss eine Vorschlagsliste zu erstellen.

 

Die Zahl der in diese Liste aufzunehmenden Persönlichkeiten wird vom Wahlausschuss bestimmt. Demnach sind von der Stadt Hagen 30 Personen bis zum spätestens 30. Juli 2009 vorzuschlagen.

 

 

Entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen im Rat der Stadt Hagen entfallen dabei auf die

 

CDU:                                                             11 Personen,

SPD:                                                             10 Personen,

Bündnis 90/ Die Grünen:                               2 Personen,

BfH:                                                                  2 Personen,

FDP:                                                                2 Personen,

DieLinke.:                                                        2 Personen

Republikaner:                                                  1 Person,

 

Von der Fraktion Bürger für Hagen wurden die Herren Rolf Römer und Markus Hammer vorgeschlagen, von den anderen Fraktionen wurde bisher kein Vorschlag unterbreitet.

 

Bei der Aufstellung der Vorschlagsliste sind die Hinweise des beigefügten Merkblattes zu beachten.

 

Beamte und Tarifbeschäftigte des öffentlichen Dienstes – soweit sie nicht ehrenamtlich tätig sind – dürfen nicht als ehrenamtliche Richter vorgeschlagen werden. Zum öffentlichen Dienst zählen dabei auch die Tätigkeiten bei Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts (z.B. Sparkassen).

 

Die Vorschlagsliste soll außer Namen/ Vornamen auch den Geburtsort, den Geburtstag und den Beruf des Vorgeschlagenen enthalten. Ehrenamtliche Richter müssen gem. § 20 VWGO Deutsche sein, das 25 Lebensjahr vollendet haben und den Wohnsitz innerhalb des Gerichtsbezirkes haben.

 

Der Beschluss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste muss mit 2/3 der Stimmen der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl des Rates gefasst werden (§ 28 Satz 4 VWGO).

 

Das Verwaltungsgericht hat gebeten, die vorgeschlagenen Personen vor Aufnahme in die Vorschlagsliste zu fragen, ob sie das Amt im Falle der Wahl anzunehmen bereit sind oder ob sachliche oder persönliche Hinderungsgründe bestehen. „Die Befragung erscheint notwendig, um förmliche Amtsentbindungsverfahren gem. § 24 VWGO zu vermeiden, die durchzuführen sind, wenn ein ehrenamtlicher Richter trotz Vorliegens eines Hinderungsgrundes gewählt worden ist.“

 

In die Vorschlagsliste für das VG Arnsberg sollen nach Bitte des OVG Münster keine Personen aufgenommen werden, die bereits in die Vorschlagsliste für die Wahl der ehrenamtlichen Richter beim OVG Münster aufgenommen sind, weil es dadurch in der Vergangenheit Schwierigkeiten in der Amtswahrnehmung, so z.B. „bei der Duplizierung der Terminierungen“ gekommen ist.

 

Die Vorschlagsliste für das OVG Münster wurde in der Sitzung des Rates der Stadt Hagen am 12.02.2009 beschlossen. Darin wurden Frau Petra Priester-Büdenbender und Herr Jürgen Glaeser aufgenommen.

 

 

 

Dem VG Arnsberg gehören nach dortiger Mitteilung zurzeit folgende ehrenamtliche Richter an:

 

Friedrich-Wilhelm Altemeier, Genevieve Bada-Huschka, Silvia Bäcker, Ingrid Fischer, Erika Glaßhörster, Valerie Kunze, Karin Kuschel-Eisermann, Rudolf Ladwig, Hans Lange, Corinna Niemann, Werner Rudel, Hans-Jürgen Schmidt, Ilka Schmidt-Winterhoff, Antje Schönke, Gerd Söhnchen, Renate Vaupel, Wolfgang Warnck.

 

Im Interesse einer kontinuierlichen Rechtsprechung würde es das VG begrüßen, wenn möglichst viele der bereits als ehrenamtlicher Richter tätigen Personen in die Vorschlagsliste aufgenommen würden.

 

 

Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

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Beschlüsse

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25.06.2009 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen