Beschlussvorlage - 0529/2009

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/00 (523) - Garenfeld/Gräweken - mit der Hagener Erschließungsgesellschaft- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.

 

Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die Erschließungsträgerin.

 

Realisierungszeitpunkt: Juli 2009

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 11.05.2006 den Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Wohnbebauung Garenfeld/Gräweken -  beschlossen. Der Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von ca. 60 Einzel- und Doppelhäusern an neu zu erstellenden Stichstraßen und die Anlage eines Kinderspielplatzes.

 

Die Erschließungsträgerin beabsichtigt, einen Teil der Grundstücke zu bebauen und die Erschließung durchzuführen.

Aus diesem Grunde hat die Erschließungsträgerin den Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtung für deren Entwässerung und Beleuchtung, die Errichtung des Kinderspielplatzes, die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der 10jährigen Pflege und alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich sind, umfasst.

 

Die Erschließungsträgerin ist bereit, die vorstehend genannten Maßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.

 

Die Herstellungskosten betragen:

 

  • für die Erschließungsanlagen ca.

260.000 €

  • für den Kinderspielplatz ca.

52.200 €

  • für die Ausgleichsmaßnahmen ca.

13.800 €

 

Die entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen der Erschließungsträgerin und der SEH sichergestellt.

 

Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, wird der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der HEG entsprechend dem Ratsbeschluss vom 11.05.2006 (Vorlagen 353 und 380/2006) vorgeschlagen.

 

Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan sind als Anlage beigefügt.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

 

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Rechtscharakter

 

 

 

Auftragsangelegenheit

 

Fiskalische Bindung

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst.

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Ohne Bindung

 

Vertragliche Bindung

 

 

 

1)  Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand

0,00 €

a)  Zuschüsse Dritter

0,00 €

b)  Eigenfinanzierungsanteil

0,00 €

2)  Investive Maßnahmen           

 

     Die Finanzierung der Maßnahme ist gesichert/ soll gesichert werden durch

     Veranschlagung im investiven Teil des

 

     Teilfinanzplans

 

, Teilfinanzstelle

 

 

 

 

 

Jahr

lfd Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

 

 

Betrag

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

 

0,00 €

 

3)  Konsumtive Maßnahmen

 

    Die Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im

Ergebnisplan

 

Produktgrp.

 

Aufwandsart

 

Produkt:

 

4)  Folgekosten

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

0,00€

    (nur bei investiven Maßnahmen)

 

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

0,00€

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

17.200,00€

d) personelle Folgekosten je Jahr

0,00€

    Stellen-/Personalbedarf:

 

 

Anz.

Stelle(n) nach BVL-Gruppe

Bewertung

sind im Stellenplan

Jahr

einzurichten

 

Anz.

üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe

Bewertung

sind befristet bis

Datum

anzuerkennen

e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

0,00€

Zwischensumme

0,00€

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

0,00€

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

17.200,00€

5)  Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen)

Die unentgeltliche Übernahme der Erschließungsanlagen einschließlich der Errichtung der Beleuchtung und des Kinderspielplatzes (siehe Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Schenkung dar. Die im Rahmen der Schenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren. Parallel dazu ist auf der Passivseite ein entsprechender Sonderposten je Vermögensgegenstand zu bilden, der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauern finanziert.

 

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Beschlüsse

Erweitern

17.06.2009 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Erweitern

23.06.2009 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen