Beschlussvorlage - 0529/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Sicherung der Erschließung von Grundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/00 - Wohnbebauung Garenfeld/Gräweken -hier: Abschluss eines Erschließungsvertrages
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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17.06.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2009
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Beschlussvorschlag
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Sicherung der Erschließung von Wohnbaugrundstücken im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 5/00 (523) - Garenfeld/Gräweken - mit der Hagener Erschließungsgesellschaft- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) einen Erschließungsvertrag über die Herstellung der erforderlichen Erschließungsanlagen abzuschließen.
Sämtliche Kosten der Erschließung übernimmt die
Erschließungsträgerin.
Realisierungszeitpunkt: Juli 2009
Sachverhalt
Begründung
Der Rat der Stadt Hagen hat in
seiner Sitzung am 11.05.2006 den Bebauungsplan Nr. 5/00 (523) -Wohnbebauung
Garenfeld/Gräweken - beschlossen. Der
Bebauungsplan ermöglicht die Errichtung von ca. 60 Einzel- und Doppelhäusern an
neu zu erstellenden Stichstraßen und die Anlage eines Kinderspielplatzes.
Die Erschließungsträgerin
beabsichtigt, einen Teil der Grundstücke
zu bebauen und die Erschließung durchzuführen.
Aus diesem Grunde hat die Erschließungsträgerin den
Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Stadt beantragt, der die
erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen einschließlich der Einrichtung
für deren Entwässerung und Beleuchtung, die Errichtung des Kinderspielplatzes,
die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der 10jährigen Pflege
und alle Maßnahmen, die für die Erschließung der Baugrundstücke erforderlich
sind, umfasst.
Die Erschließungsträgerin ist bereit, die vorstehend
genannten Maßnahmen auf ihre Kosten durchzuführen. Die Übernahme der Straße in
die Baulast der Stadt soll zwei Jahre nach Gebrauchsabnahme erfolgen.
Die Herstellungskosten betragen:
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260.000 € |
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52.200 € |
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13.800 € |
Die
entwässerungstechnische Erschließung wird durch einen Kanalbauvertrag zwischen
der Erschließungsträgerin und der SEH sichergestellt.
Um die Erschließung der Baugrundstücke zu sichern, wird
der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der HEG entsprechend dem
Ratsbeschluss vom 11.05.2006 (Vorlagen 353 und 380/2006) vorgeschlagen.
Der Entwurf des Erschließungsvertrages und ein Lageplan
sind als Anlage beigefügt.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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x |
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
17.200,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
17.200,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Die
unentgeltliche Übernahme der Erschließungsanlagen einschließlich der
Errichtung der Beleuchtung und des Kinderspielplatzes (siehe
Erschließungsvertrag) stellt für die Stadt Hagen eine Schenkung dar. Die im
Rahmen der Schenkung überlassenen Vermögensgegenstände sind auf der Aktivseite
der Bilanz im Anlagevermögen zu aktivieren. Parallel dazu ist auf der
Passivseite ein entsprechender Sonderposten je Vermögensgegenstand zu bilden,
der den monatlichen Abschreibungsaufwand durch eine ertragswirksame
Sonderpostenauflösung in Anlehnung an die Abschreibung über die Gesamtnutzungsdauern
finanziert. |
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