Beschlussvorlage - 0308/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Bahnhofshinterfahrung 1. BA- Ausbauplanung-
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Jörg Winkler
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling; FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB69 - Umweltamt; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.06.2009
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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17.06.2009
| |||
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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23.06.2009
|
Sachverhalt
1. Vorbemerkungen
Der Rat der Stadt
Hagen hat am 04.09.2008 mit Vorlage Nr. 0639/ 2008 vom 13.08.2008 den
Bebauungsplan Nr. 9/00 (527) - Bahnhofshinterfahrung 1. Abschnitt Wehringhauser
Straße - Varta als Satzung gemäß §§2 und 10 BauGB beschlossen. Am 15.12.2008
wurde die Satzung ortsüblich bekannt gemacht und ist damit rechtsverbindlich.
Diese Vorlage wurde
auch der Bezirksvertretung Hagen Mitte und dem Stadtentwicklungsausschuss zur
Vorberatung vorgelegt.
In der Begründung zum
B- Plan, der ausschließlich die Verkehrsflächen der Bahnhofshinterfahrung
umfasst, werden die Planungsziele, Eckdaten und Kennwerte grundsätzlich
behandelt. Diese Vorlage beschreibt nun die baulichen Einzelheiten, den
vorgesehenen Bauablauf so wie die finanzielle Situation und erwirkt letztlich
den förmlichen Baubeschluss für die Bahnhofshinterfahrung, 1. BA.
2. Ausbauplanung
2.1 Räumliche Ausdehnung und Linienführung
Die
Neubautrasse schwenkt in Höhe des Gebäudes Dieckstraße 42 über den derzeitig
als Betriebsparkplatz der Fa. Hawker genutzten Platzbereich nach Westen an die
Ennepe heran. Sie folgt dem Verlauf der Ennepe auf der rechten Uferseite. Der
1. BA endet in etwa in Höhe der Volkshochschule. Diese Strecke zeigt eine Länge
von ca. 400 m. Im weiteren Verlauf (2.
BA) umfährt sie die Gasregelstation an der Weidestraße auf der Ostseite und
schwenkt nördlich der heutigen Brücke Weidestraße auf die Bahntrasse des
Bahnhofsgleises am linken Ufer der Ennepe. Der Abschnitt Ende des 1. BA bis zur
Gasregelstation ( ca. 120 m) ist als Vorsorgemaßnahme bei der Förderung
angemeldet. Hier müssen aus bauorganisatorischen Gründen Gebäuderückbau und
Altlastensanierungsarbeiten so wie einige Leitungsverlegungen zusammen mit dem
1. BA vorgenommen werden.
Die
Anbindung der Stadtteilmitte Wehringhausens erfolgt im Platzbereich vor dem
Gebäude Dieckstraße 42 (im weiteren Knoten 1 genannt) bis zur Einmündung der
Minervastraße und im Bereich der Volkshochschule/ „Villa Post“ (im
weiteren Knoten VHS genannt). Die Länge der Anbindungsstrecke zwischen dem Ende
des 1. BA und der Anbindung der Wehringhauser Straße beträgt ca. 180 m.
Für
die Anbindung Kuhlestraße hat sich aus mehreren betrachteten Varianten die
dargestellte Lösung als günstigste herausgestellt. Die Trasse überquert die
Ennepe in Höhe des Verwaltungstraktes der „blauen“ VARTA-Halle,
schwenkt dann auf der Westseite der Ennepe nach Norden ab. Sie verläuft weiter
zwischen Bahngleisen und Ennepe und schließt an die Kuhlestraße in Höhe der
vorhandenen Bahnbrücke an. Die Kreuzung zwischen der Haupttrasse und der
Anbindung Kuhlestraße wird im weiteren Knoten 2 genannt.
Die
Haupttrasse ist homogen trassiert mit Radien zwischen 65 m und 400 m. Die maximale
Steigung beträgt 2,1%, minimal hat die Trasse 0,7% Gefälle.
Die
Anbindung Kuhlestraße ist im Bereich mit einem engen Radius 9 m trassiert.
Ansonsten liegen die Radien um 100 m.
Die
maximalen Steigungen liegen hier bei 5,0%.
2.2 Änderungen im Wegenetz und in der
Erreichbarkeit
Mit
der Realisierung des 1. BA der Bahnhofshinterfahrung sind folgende Veränderungen
in der Verkehrsführung verbunden:
·
Vom
Bodelschwinghplatz kommend kann am Knoten 1 in beiden Richtungen eingebogen
werden (Richtung Haspe, Kuhlerkamp,
später auch Eckesey). Am Knoten VHS ist
nur ein Rechtseinbiegen (Richtung HBF, Innenstadt) erlaubt.
·
Der
Bodelschwinghplatz kann aus Richtung HBF nur über den Knoten 1 erreicht werden.
Ein direktes Linksabbiegen an der VHS bleibt Bussen vorbehalten. Vom Knoten 2
aus kommend (aus Richtung Haspe, Kuhlerkamp und später Eckesey) kann der Bodelschwinghplatz
als Rechtsabbieger komfortabel erreicht werden.
·
Die Weidestraße
wird von der neuen Trasse abgebunden. Es bleibt eine Zufahrt rechtsrein und
rechtsraus zur VHS. Die Weidestraße soll im nächsten Bauabschnitt als
Wegeanlage mit 4,0 m Breite zurückgebaut werden (Mischverkehr). Sie wird über
Schwanenstraße und Taubenstraße erreicht. Die Weidestraße dient in Zukunft
ausschließlich der Erschließung des Parkplatzes der VHS.
·
Mit dem Rückbau
der Brücke Weidestraße wird die Taubenstraße faktisch zur Sackgasse. Eine
Wendemöglichkeit für PKW und kleine LKW ist eingeplant.
·
Die
Erschließungsfunktion der Dieckstraße beschränkt sich auf die Zufahrt zum Haus
Wehringhauser Straße Nr. 80. Über diese Verkehrsfläche wird auch die geplante
Grünfläche zwischen der Bebauung Wehringhauser Straße und der neuen
Bahnhofshinterfahrung erreicht. Sie ist mit verschmälertem Querschnitt als Mischverkehrsfläche
mit Wendemöglichkeit für PKW geplant.
2.3 Regelquerschnitte
Die
Haupttrasse der Bahnhofshinterfahrung im 1. BA und dem Bereich der Vorsorgemaßnahme
verläuft in einem 4-streifigen Querschnitt, der an den Knoten um die
erforderliche Zahl von Abbiegespuren aufgeweitet wird. Der 4-streifige
Querschnitt wird aufgrund der räumlichen Nähe der Knotenpunkte nur auf einem
kurzen Stück erreicht. Die Fahrstreifenbreite beträgt 3,50 m zzgl. der erforderlichen
Kurvenaufweitungen.
Die
Straße erhält Geh- und Radwege auf beiden Seiten. Im Abschnitt zwischen Knoten
1 und Knoten 2 verläuft der Radweg in beiden Richtungen zwischen Ennepe und Straßentrasse
(Uferauenweg). Der gegenüber liegende Gehweg (Breite 2,0 m) dient Fußgängern
und der Aufstellung von Unterhaltungsfahrzeugen im Bereich des Lärmschutzwalls.
Gehwege im Neubauabschnitt sind in der Regel 2,0 m, gemeinsame Anlagen 3,0 m
breit. Im Übergangsbereich zu den Bestandssituationen sind abweichende
Breitenmaße möglich. Die Anbindung der Kuhlestraße ist zweistreifig zzgl.
Abbiegespuren geplant. Der Kreisverkehr hat einen Fahrbahndurchmesser von 35,0
m. Er ist mit begrüntem Innenkreis und gepflastertem Innenring ausgestattet. Am
KVP kann die Erschließung der sogenannten VARTA-Insel angebunden werden. Der
Kreis kann von allen gemäß ZTVO zugelassenen Fahrzeugen befahren werden. Die
über Eck geführte Straßentrasse im Bereich der Bahnbrücke erlaubt durch
Fahrbahnaufweitung den Begegnungsfall LKW / LKW.
Die
Verbindung des Knotens 2 und des Knotens VHS ist ebenfalls 4-streifig mit knotenbedingten
Abbiegestreifen (s. u.).
2.4 Belastungen / verkehrstechnische
Leistungsfähigkeit
Auf
der neuen Trasse werden folgende Querschnittsbelastungen erreicht:
·
23.850 KFZ / 24
h zwischen Knoten 1 und 2
·
8.800 KFZ / 24 h im Bereich Anbindung Kuhlestraße
·
25.950 KFZ / 24
h zwischen Knoten 2 und Knoten VHS
Die
Entlastung der Stadtteilmitte von Wehringhausen im Bereich des
Bodelschwinghplatzes
beträgt ca. 90%.
Während
nach Umsetzung des 1. BA die Hauptverkehrsströme über Eck geführt werden
müssen, verläuft nach Fertigstellung der Gesamtstrecke (1. u. 2. BA) der
Hauptverkehr am Knoten 2 in Nord-Süd-Richtung.
Für
beide Fälle wurden ausreichende Leistungsfähigkeiten nachgewiesen.
2.5 Knotenpunkte
Die
Knotenpunkte 1 und 2 sowie der Knoten VHS erhalten Lichtzeichenanlagen (LZA).
Die Anlagen werden mit taktilen Leiteinrichtungen und Akustiksignalen für
Menschen mit Sehbehinderungen versehen. Die Borde werden im Bereich der Furten
auf 2 cm abgesenkt (barrierefrei).
In
den Knoten 1 und 2 sind Furten für Fußgänger und Radfahrer in allen 4 Ästen
vorgesehen.
Knoten
1 erhält aus Richtung Haspe einen zusätzlichen Abbiegestreifen für Linksabbieger,
vom rechten Geradeausfahrstreifen kann rechts abgebogen werden. In der Gegenrichtung
wird der Rechtsabbieger wegen der räumlichen Enge im Knoten freilaufend (Abbiegemöglichkeit
nach rechts ca. 80 m vor dem Knoten 1) geführt, der Linksabbieger erhält einen
eigenen Fahrstreifen.
Die
Nebenachsen erhalten jeweils zwei Fahrstreifen: Geradeaus / Rechts und Linkseinbieger.
Knoten
2 erhält aus beiden Richtungen je zwei zusätzliche Abbiegestreifen für Rechts-
und Linksabbieger. Bis zur endgültigen Fertigstellung der gesamten Bahnhofshinterfahrung
wird der Rechtsabbieger übergangsweise gemäß den Verkehrsbelastungszahlen
zweispurig an die Wehringhauser Straße angebunden werden müssen.
In
der Einmündung der Verbindung zur Wehringhauser Straße (VHS) ist eine begrünte
Mittel- und eine große Dreiecksinsel vorgesehen. Der Rechtsabbieger aus
Richtung Haspe wird zum Schutz des Fußgängers signalisiert.
Die
Anbindung Kuhlestraße erhält eine 2 streifige Knotenzufahrt, aus Richtung VHS werden 3 Fahrstreifen, 2
Linkseinbieger und 1Geradeaus /
Rechtseinbieger erforderlich.
Der
Knoten an der VHS wird als Vorsignalisierung des Knoten 2 betrieben. In etwa in
Verlängerung der Weidestraße können hier signalgeschützt Fußgänger und Radfahrer
queren. Dies sichert die Erreichbarkeit der geplanten Bushaltestellen und der
Stadteilmitte Wehringhausens.
Der
Kreisverkehr auf der VARTA-Insel ist ein einstreifiger KVP mit einstreifigen
Ein- und Ausfahrten.
2.6 Geh- und Radwege
Mit
der Neubautrasse wird auch das Geh- und Radwegenetz der Stadt Hagen vervollständigt
bzw. wesentlich verbessert. Für den Gesamtabschnitt (1. + 2. BA) wird auf der
Westseite der Trasse ein einseitiger in beiden Richtungen befahrbarer gemeinsamer
Geh- Radweg vorgesehen. Bereits mit der Realisierung des 1. BA kann der
Radfahrer aus dem Stadteilzentrum Wehringhausen die B7 in beiden Richtungen und
die Anbindung Kuhlerkamp durch signalgeschützte Überwege erreichen. An der VHS
wird der Radfahrer aus Richtung HBF in Richtung Knoten 2 über die Erschließung
des Haupteinganges der VHS geführt, um Konflikte mit Busbenutzern zu vermeiden.
Im
entlasteten Stadtteilzentrum Wehringhausen soll
Tempo 30 angeordnet werden (ggf. als Zone). Hier kann der Radfahrer dann
auf der Fahrbahn mitfahren.
Vor
und nach den Knoten 1 und VHS erfolgt der Übergang von der Fahrbahn auf die
geplanten Radverkehrsanlagen.
Zwischen
dem Knoten 1 und 2 soll der Radfahrer in beiden Richtungen den Auenweg nutzen.
Dieser hat eine Breite von ca. 5 m und ist durch einen Pflanzstreifen mit
alleeartigen Baumpflanzungen von der Neubautrasse getrennt. Im weiteren Verlauf
kreuzt der Radfahrer die Ennepe über die
neue Brücke Anbindung Kuhlestraße auf der Nordseite und erreicht entlang der
Ennepe kreuzungsfrei die Trassenverbindung nach Eckesey und zum Kuhlerkamp.
Die
Furten der LZA sind gemäß den technischen Richtlinien der Stadt Hagen mit einer
Breite von 6,0 m geplant.
2.7 Öffentlicher Nahverkehr
Gemäß
den Abstimmungen mit der Hagener Straßenbahn sollen alle Busverkehrslinien der
Talachse weiterhin durch den Stadtteil Wehringhausen fahren. Am Knoten 1 wurde
daher ein freilaufender Rechtsabbieger als Busspur eingerichtet. Diese Richtung
erhält Haltestellen seitlich des Knotenbereichs 1 sowie vor Einschleifung in
die neue Hauptrichtung an der VHS.
Für
die Gegenrichtung ist eine separate Busspur als Linksabbieger an der VHS vorgesehen.
Haltestellen sind an der Dreiecksinsel dort und zwischen Minervastraße und
Knoten 1 (Kap) vorgesehen.
Die
Buslinie zum Kuhlerkamp erhält auf beiden Seiten der Neubautrasse vor der VHS
Haltestellen. Durch die Lage des signalisierten F+R-Überweges werden die
Umsteigebeziehungen auf kurzen Wegen gesichert.
Die
Haltestellen sollen mit Wartehallen ausgerüstet werden. Sämtliche Haltestellen
werden niederflurgerecht ausgebildet und mit entsprechenden taktilen Leiteinrichtungen
versehen.
Die
Bushaltestellen der Talachse werden in Betonbauweise ausgeführt, die Haltestellen
für die Linien zum Kuhlerkamp werden wegen der
geringeren Bedienungshäufigkeit bituminös hergestellt.
2.8 Begrünung
Der
Straßenneubau greift mit den neuen Befestigungen in die Platzsituation vor der
Dieckstraße 42 ein. 10 Bäume fallen dem Neubau zum Opfer. Mit der gewählten
Knotenkonzeption und Höhenlage des Neubaus
sollen 10 Bestandsbäume (vorwiegend Platanen) erhalten werden. Ebenfalls
wird die dominante Rotbuche vor der VHS in der Planung berücksichtigt.
Die
Haupttrasse erhält eine alleeartige neue Baumbepflanzung auf der Ennepeseite
und einen begrünten Lärmschutzdamm auf der gegenüberliegenden Straßenseite.
Darüber hinaus legt der Bebauungsplan eine Anzahl zu pflanzender Straßenbäume
im Straßenraum vor der VHS und im Bereich der Anbindung Kuhlestraße fest. Zurzeit
wird mit den Leitungsträgern der Ver- und Entsorgung geklärt, welche Standorte
realistisch in Frage kommen. Der beiliegende Lageplan ist hinsichtlich der
Darstellung dieser Bäume nicht abschließend. Die Festsetzungen des
Bebauungsplanes werden jedoch
berücksichtigt.
2.9 Beleuchtung
Elektrotechnischer Teil
Im Zusammenhang mit der
Baumaßnahme Bahnhofshinterfahrung der Stadt Hagen ist entsprechend der
Verkehrsführung eine neue öffentliche Straßenbeleuchtung gemäß DIN EN 13201 zu
errichten.
In Absprache mit der
Rhein-Ruhr Stadtlicht GmbH wurden für die zu erwartende Verkehrssituation
folgende Gütemerkmale für die Beleuchtung ausgewählt:
Beleuchtungssituation: A3
(Innerstädtische Verteilungsstraße)
Beleuchtungsklasse: ME
4a
Für die auszuleuchtenden
Straßenabschnitte sind Mastaufsatzleuchten Typ Iridium SGS 453 mit
Aluminiumgehäuse, geschlossenem Reflektor und Flachglasscheibe, vom Fabrikat
Philips mit einer Masthöhe von 8 Meter geplant. Bestückt werden die Leuchten
mit einer
70 Watt Natriumdampf-Hochdrucklampe. Je nach Fahrbahnbreite beträgt der Mastabstand
bei einer beidseitigen Aufstellung zwischen 26 und 34 Meter. Hierbei wird je
nach Beleuchtungssituation eine Beleuchtungsdichte zwischen 0,76 und 0,89 cd/m²
erreicht.
In den Kreuzungsbereichen ist
auf Grund der höheren Verkehrsdichte und der damit erhöhten Gefahrensituation
das Leuchtmittel auf 100 Watt zu erhöhen.
2.10 Straßenentwässerung
Für
die Neubautrasse zwischen Knoten 1 und 2 bzw. 2 und VHS ist eine gesonderte
Straßenentwässerung mit Einläufen, Rohrleitungen DN 300 in PEHD vorgesehen. Die
Klärung des Regenwassers erfolgt durch einen Stauraumkanal DN1200 mit oben
liegender Entlastung (SKO). Dieses Bauwerk liegt im Knoten 2. Die Entlastungsmengen
werden direkt in die Ennepe eingeleitet. Das Schmutzwasser (Entleerung des Stauraumkanals)
wird in die Mischwasserkanalisation gepumpt.
Die
Knotenbereiche 1 und VHS entwässern wie im Bestand in das Kanalnetz. Für die
Entwässerung der Anbindung Kuhlestraße sind Straßenabläufe mit Rohrfiltern
vorgesehen. Die gereinigten Regenwässer werden gebündelt oder einzeln in die
Ennepe eingeleitet.
2.11 Wegweisung, Beschilderung, Markierung
Der
Neubauabschnitt wird entsprechend den Richtlinien markiert und beschildert. Die
Wegweisung wird entsprechend der Veränderung der Hauptverkehre sowohl für den
Zwischenzustand als auch für den Endzustand angepasst.
2.12 Bauklassen
Für
die Haupttrasse ist aufgrund der prognostizierten Belastung die Bauklasse I
ermittelt worden. In der Anbindung Kuhlstraße wird die Bauklasse II erreicht,
der Kreisverkehr wird aufgrund der hohen Schubkräfte in Bauklasse I ausgeführt.
2.13 Baugrundverhältnisse
Die
Baugrundverhältnisse sind bodenschutzrechtlich betrachtet fast vollständig, bis
auf Bereiche beim Parkplatz in der Dieckstraße, kontaminiert. Im Bereich der
sog. „blauen Halle“ liegen Kontaminationen bis in den Grundwasserbereich
vor, so dass hier eine aufwändigere Sicherung erfolgen muss als in dem
restlichen Bereich.
2.14 Altlasten
Aufgrund
der Ergebnisse der Altlastenuntersuchungen im Bereich des ehemaligen Geländes
des Batterieherstellers werden besondere Bauweisen erforderlich. Das Sanierungskonzept
sieht vor, möglichst alle Böden innerhalb des Sanierungsgebietes (1. BA und
Vorsorgemaßnahme) wieder einzubauen. Ein entsprechender Sanierungsplan, der
dann seitens der UBB für verbindlich erklärt werden muss, ist bereits
beauftragt und wird z. Z. bearbeitet.
Das
Spektrum der Sanierungsvorschläge reicht von Versiegelungsmaßnahmen mit darüber
angeordneter Entwässerung bis zur HotSpot-Sanierung eines Bereiches in der
Vorsorgefläche. Bei letzterer ist eine Umlagerung der in das Grundwasser reichenden
Verunreinigungen in einem Landschaftsbauwerk zwischen Neubautrasse und Weidestraße
vorgesehen.
Durch
ein geeignetes Bodenmanagement wird eine nahezu ausgeglichene Massenbilanz
erreicht. Das Aushubmaterial (belasteter Boden) und die aufbereiteten
Recycling-Materialien aus dem Gebäuderückbau werden entsprechend den unterschiedlichen
Anforderungen des Straßenbaus bzw. im Bereich der geplanten Grünflächen wieder
verwendet. Zusätzlich wird eine teilweise Deponierung aus ausschreibungstechnischen
Sicherheitsgründen vorgesehen.
2.15 Gewässerschutz / Hochwasserschutz
Die
Planung der Bahnhofshinterfahrung berücksichtigt die spezifischen Anforderungen
des Gewässer- und Hochwasserschutzes.
2.16 Konstruktiver Ingenieurbau
Im
Zuge des 1. Bauabschnitts der Bahnhofshinterfahrung werden folgende Sanierungs-
und Neubaumaßnahmen von Ingenieurbauwerken erforderlich:
1.
Sanierung bzw. Erneuerung der rechten Ufermauern der Ennepe
2.
Sanierung bzw. Erneuerung der linken Ufermauern der Ennepe
3.
Neubau einer Straßenbrücke über die Ennepe
4.
Lärmschutzkonstruktionen
5.
Rückbau der Brücke Weidestraße
1.
Sanierung bzw. Erneuerung der
rechten Ufermauern der Ennepe
Im
Zuge des 1. Bauabschnitts der Bahnhofshinterfahrung wird die Trasse der B7
dicht an das rechte Ennepeufer heran verschwenkt. Auf Höhe der Dieckstraße wird
die Gradiente der Umgehungsstraße noch auf dem heutigen Niveau verlaufen,
steigt dann aber an und erreicht am Knoten 2 (Brücke Anbindung Kuhlestraße)
eine Höhe von ca. 2 m über dem heutigen Gelände.
1.1 Bereich
zwischen Dieckstraße 42 und Kantinengebäude
In
diesem Bereich erfordert die neue
Straßenführung keine Erhöhung der vorhandenen Ufermauer und die Fahrbahn wird in
ausreichendem Abstand von der Mauer geführt, so dass keine zusätzlichen
Belastungen auf das vorhandene Bauwerk einwirken werden. Daher ist für diesen
ca. 39 m langen Abschnitt eine Sanierung des Bestandes hinreichend.
1.2 Bereich
entlang des Kantinengebäudes
Die Konstruktionsart der vorhandenen Ufermauer und
des darauf aufstehenden Gebäudes ermöglicht es in diesem ca. 57 m langen
Bereich, den Bestand durch Verstärkungs- und Sanierungsmaßnahmen für den künftigen
Gebrauch zu ertüchtigen.
1.3 Bereich
zwischen Kantinengebäude und geplanter Anbindung
Kuhlestraße
In diesem ca. 130 m langen Abschnitt muss die
vorhandene Ufermauer durch eine neue, höhere ersetzt werden. Für diesen
Abschnitt können z. Z. keine abschließenden Aussagen zum Bauverfahren des
Neubaus Ufermauer getroffen werden. Weitere erforderliche Erkundungen und Aufschlüsse
zum Baugrund sind teilweise erst in der Bauphase möglich. In der Ausschreibung
werden Alternativpositionen berücksichtigt. Die Entscheidung über eine
Bohrpfahlwand hinter der bestehenden Ufermauer oder eine Spundwand vor der
Mauer wird auf der Grundlage weiterer technischer und wirtschaftlicher
Erkenntnisse während der laufenden Baumaßnahme getroffen.
1.4 Bereich
nördlich der geplanten Anbindung Kuhlestraße
In diesem ca. 92 m langen Abschnitt bis zum Übergang
zu einer Uferböschung ist aus statischen und konstruktiven Gründen ebenfalls
ein Neubau der Ufermauer erforderlich. Die Mauer wird hinter die vorhandene
Mauer verschwenkt und soll als Bohrpfahlwand ausgeführt werden.
1.5 Bereich
zwischen Ende Bohrpfahlwand und heutiger Wasserentnahmestelle
Die vorhandene Ufermauer wird zurückgebaut und durch
eine Uferböschung ersetzt.
2. Sanierung
bzw. Erneuerung der linken Ufermauern der Ennepe
Die Ennepe ist zwischen der Anbindung Kuhlestraße und
der Weidestraße durchgängig von Ufermauern in Natursteinbauweise eingefasst.
2.1 Im
Bereich nördlich der Brücke Anbindung Kuhlestraße bis zum vorhandenen Untergraben
(ca. 120 m) ist die vorhandene Natursteinmauer durch Bewuchs z. T. stark
geschädigt und soll daher vollständig vom Bewuchs befreit, im erforderlichen
Ausmaß abgetragen und mit Natursteinmaterial neu aufgemauert sowie neu
ausgefugt werden. Die Mauer erhält auf ganzer Länge einen neuen Kopfbalken aus
Stahlbeton. In diesem Bereich werden durch die neue Straßentrasse keine
zusätzlichen Lasten auf die Ufermauer einwirken.
2.2 Im
Bereich zwischen vorhandenem Untergraben bis zur Brücke Weidestraße wird die
vorhandene Ufermauer durch die Verkehrslasten der Anbindung Kuhlestraße
zusätzlich belastet. Darüber hinaus wird für die Straßenführung ein kleiner
Bereich des Flussquerschnitts benötigt, sodass die augenscheinlich intakte
Ufermauer nicht erhalten werden kann, sondern durch eine neue, weitgehend vor
der vorhandenen Mauer innerhalb des Flussquerschnitts errichtete
pfahlgegründete Konstruktion ersetzt werden muss. Im unmittelbaren
Übergangsbereich zur vorhandenen Brücke Weidestraße wird die Bohrpfahlwand hinter
das Widerlager verschwenkt, um im Anschluss einen Abbruch der Brücke zu
ermöglichen.
3. Neubau
einer Straßenbrücke über die Ennepe:
Zur Anbindung der Kuhlestraße wird die
Bahnhofshinterfahrung unmittelbar westlich des Knotens 2 die Ennepe auf einer
Plattenbrücke in Spannbetonbauweise überqueren. Aufgrund der Nähe zum
Knotenpunkt weist die Brücke eine Fahrbahnbreite zwischen 12,5 m und 15 m zur
Aufnahme der Aufstellspuren vor der Signalanlage und der Aufweitung zum Kreuzungsbereich
auf. Oberstromig ist ein 2,0 m breiter Gehweg, unterstromig ein 3,0 m
breiter Geh- und Radweg vorgesehen. Bei einer Stützweite von ca. 19 m wird
die Brücke als Einfeldbauwerk (d.h. ohne Strompfeiler) hergestellt
4. Lärmschutzkonstruktionen
Am östlichen Rand der Umgehungsstraße zwischen Knoten
1 (Höhe Dieckstraße) und Knoten 2 (Anbindung Kuhlestraße/ Wehringhauser Straße)
werden auf einer Länge von ca. 330 m Lärmschutzkonstruktionen erforderlich,
deren Schirmkante 4,0 m über OK Fahrbahn liegt. Im Bereich des Knotens 1
ist aus Gründen der räumlichen Enge auf 51 m Länge eine vom Fußpunkt aus
begrünte Lärmschutzwand auszubilden, während im weiteren Verlauf Steilwälle mit
variierenden Ansichtsflächen errichtet werden. Hier wechseln sich
Felsblock-Konstruktionen mit begrünten Bermen und z. T. aufgesetzter
Brüstungsmauer ab mit vollständig begrünten Steilwallkonstrukionen.
5. Rückbau
der Brücke Weidestraße
Das vorhandene Bauwerk und die daran angebrachten
Ver- und Entsorgungsleitungen ragen weit in das Abflussprofil der Ennepe hinein.
Der Überbau der Brücke soll daher nach Fertigstellung der „Anbindung Kuhlestraße“
zurückgebaut werden. Da konstruktionsbedingt davon auszugehen ist, dass die
verbleibenden Widerlager die einwirkenden Lasten nach Abbruch des Überbaus
nicht aufnehmen können, wird auf beiden Uferseiten eine Bohrpfahlwand
errichtet.
2.17 Wasserbau
Rückbau der Wehranlage Weidestraße / Ennepe
Für den
erforderlichen schadlosen Hochwasserabfluss der Ennepe sind unterschiedliche
Rückbaumaßnahmen notwendig, u.a. die Brücke Weidestraße, die darunterliegende
Abwasserrohrbrücke und die Wehranlage Weidestraße.
Die Wehranlage
wird durch eine Rampe bzw. Sohlgleite in Anlehnung an das Handbuch Querbauwerke
und dem Merkblatt DVWK 232/1996 ersetzt, um die Fischdurchgängigkeit der Ennepe
zu gewährleisten. Zur linken Uferwand (Prallwand) wird der Niedrigwasserabfluss
hergestellt, zur rechten Uferseite erfolgt eine leichte Anböschung.
Entsprechend
der maßgeblichen Schleppspannung für das HQ100 wird die Rampe mit einer
hinreichenden Steinschüttung versehen. Der Rampenkopf wird mit einer Spundwand
fixiert und gesichert. Die Länge der Sohlgleite beträgt 48 m.
Die
geschätzten Bruttokosten der Sohlrampe einschließlich Abbruchkosten der Wehranlage
betragen 230.000 €.
Ennepe-Düker
Für den
schadlosen Hochwasserabfluss der Ennepe ist die Brücke Weidestraße
einschließlich der darunter befindlichen Abwasserrohrbrücke zu beseitigen. Als
Ersatzmaßnahme für die Rohrbrücke ist oberhalb der jetzigen Straßenbrücke ein Düker
zur Querung der Ennepe vorgesehen.
Für die
eigentliche Dükerleitung ist ein HDPE-Rohr DN 200 erforderlich. Aus betrieblichen
und unterhaltungstechnischen Gründen sind 2 parallel verlaufende Rohre
vorgesehen. Die Fall- und Steigleitungen werden als vertikale Leitungen in begehbare
Schächte ausgebildet.
Zur Anbindung
an die vorhandene Kanalisation in der jetzigen Weidestraße sind je eine ca. 16
m lange Zu- und Ablaufleitung DN 300 erforderlich.
Die
geschätzten Bruttobaukosten betragen nach bisherigen Kenntnisstand rd. 220.000
€.
Regenüberlauf 29 –Weide-/Wehringhauser Straße
Im
Kreuzungsbereich Weide-/Wehringhauser Straße befindet sich ein vorhandener
Regenüberlauf, an dem die Stadtteile Wehringhausen und Stadtteil Haspe angeschlossen
sind. Dieser RÜ entspricht seit einigen Jahren nicht mehr dem Stand der Technik
und ist auszubauen.
Ein Ausbau des
ca. 20 m langen und 6 m breiten RÜ´s bei Aufrechterhaltung des laufenden
Verkehrs in der B7 wäre sehr aufwendig und kostenintensiv gewesen. Daher wurde
nach Absprache mit der Bezirksregierung Arnsberg Ende 2006 ein provisorischer
Ausbau vorgenommen, um im Zuge der in Aussicht gestellten Bahnhofshinterfahrung
nach Umleitung des Hauptverkehrs einen kostengünstigeren Ausbau in den
verkehrsentlasteten Bereich der jetzigen B7 vornehmen zu können. Aufgrund der
hohen Anforderungen an den Regenüberlauf ist für die Drosseleinrichtung ein
Elektroschieber mit einer magnetisch induktiven Durchflussmessung vorzusehen.
Für die Entlastung in die Ennepe ist der RÜ mit einer Siebrechenanlage auszustatten.
Die
geschätzten Bruttobaukosten betragen rd. 650.000 €.
Druckentwässerung der Varta-Insel
Die zukünftige
Nutzung des ehemaligen Vartageländes links der Ennepe ist noch ungeklärt. Die
alte, private Druckentwässerung mit einer an eine Privatbrücke angehängten
Rohrleitung wird zurückgebaut. Das anfallende Schmutzwasser der Insel wird auch
weiterhin über eine Druckentwässerung abgeleitet werden müssen. Hierzu wird an
die Südseite der neu entstehenden Ennepebrücke zur Erschließung des Stadtteiles
Kuhlerkamp eine Druckrohrleitung vorverlegt. Im weiteren Verlauf kreuzt diese
Leitung die neue Bahnhofshinterfahrung, nimmt den Drosselabfluss aus dem
Stauraum der Straßenentwässerung auf und wird dann mit einer Freispiegelleitung
im Bereich des RÜ 29 - Wehringhauserstraße an die vorhandene
Mischwasserkanalisation angeschlossen.
Entlastungskanal RÜ 29 in der Weidestraße
Die
Entlastungsleitung des RÜ 29 – Wehringhauser Straße mit dem Sonderprofil
1400/1230 verläuft durch die Weidestraße bis zur Ennepe. Ca. 50 m östlich der
Ennepebrücke kreuzt ein ehemaliger Obergraben der Wehranlage die Weidestraße.
In dem Kreuzungsbereich wurde die Entlastungsleitung auf eine Länge von ca. 10
m in 2 Parallelleitungen DN 900 ausgeführt. Der Obergraben ist seit Jahrzehnten
verfüllt. Aus betrieblichen und hydraulischen Gründen sollen die Rohrleitungen
DN 900 durch ein Profil DN 1400 ersetzt werden.
2.18 Versorger
Gas-/
Wasser/ Stromversorgungsleitungen und Telekom:
· Für den
Rückbau der Brücke Weidestraße sind umfangreiche Rohrnetzarbeiten
durchzuführen. Bevor die Brücke
abgerissen werden kann, müssen eine neue Gasleitung DN 200, eine HD-Gasleitung
DN 150 und eine Wasserleitung DN 150 von der neuen Kreuzung Weidestraße/Wehringhauser
Straße bis zur Kuhlestraße verlegt werden. Hierfür muss die neue Brücke mit allen Versorgungsleitungen genutzt
werden können. Diese Arbeiten sind notwendig, um die gesamte Versorgungssicherheit des
„Kuhlerkamp“ zu gewährleisten.
· Eine neue
Wasserversorgungsleitung DN 300 wird von der neuen Kreuzung Wehringhauser
Straße sowie eine HD-Gasleitung DN 200 ab Station Weidestraße durch die
Bahnhofshinterfahrung bis zum Ausbauende des II. Bauabschnittes mitgeführt. Die
Verlegung dieser Leitungen wird notwendig, um den Hagener Westen mit dem Norden
auf eine bessere Versorgungssicherheit zu stellen.
· Die Arbeiten
in den neu gestalteten Kreuzungen Wehringhausr Straße/Weidestraße und
Wehringhauser Straße/Dieckstraße sind aufgrund ihrer Umgestaltung notwendig geworden. Diese werden über den
Konzessionsvertrag abgerechnet, ebenso die Kosten für den Rückbau der
Versorgungsleitungen an der Brücke Weidestraße.
· Die
erforderlichen Arbeiten zur Verlegung von 400 V-, 10 kV-, Steuer- sowie Datenkabeln
erstrecken sich über den gesamten Ausbaubereich des I. Bauabschnittes zwischen
Dieckstraße, Wehringhauser Straße und Weidestraße. Im Zuge der Errichtung des
II. Bauabschnittes sollen diese Kabel dann Richtung Eckesey geführt werden. Die
Kabel dienen zur Sicherstellung der Stromversorgung im Bereich Innenstadt,
Wehringhausen, Kuhlerkamp sowie teilweise Haspe und Vorhalle. Darüber hinaus
sind diese Kabel auch für die ansässigen Unternehmen von großer Bedeutung.
· Zur
vorgenannten Kabelverlegung kommt die Auflösung und Neuerrichtung der 10 kV-Ortsnetzstation
Dieckstraße, da diese sich im Bereich des geplanten Knotens Nr. 1 befindet.
·
Darüber hinaus ist durch den Wegfall der vorhandenen Brücke
Weidestraße die Errichtung eines Dükers in der Ennepe für die Stromversorgung
erforderlich. Weitere Versorgungskabel sollen an der Enneper Brücke angebracht
werden.
·
Der o.g. Düker wird auch von Telekomunikationsleitungen
genutzt bzw. um ein weiteres Rohr ergänzt.
3.
Finanzierung:
Auf der Grundlage der vorliegenden Planungsergebnisse
wurden für den 1. Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung Gesamtkosten in Höhe
von rd. 17,5 Mio. Euro ermittelt.
Hinzu kommen rd. 1,6 Mio. Euro für die sog.
„Vorsorgemaßnahme 2. Bauabschnitt“. Hierbei handelt es sich um
Maßnahmen vorwiegend im Bereich Gebäudeabbruch, Geländeaufbereitung und
Gewässerausbau, die finanztechnisch dem 2. Bauabschnitt zuzuordnen sind, aber
aus wirtschaftlichen und bautechnischen Gründen im Zusammenhang mit dem 1.
Bauabschnitt durchgeführt werden müssen.
Mit Datum vom 31.05.2007 wurde der Bezirksregierung
Arnsberg der entsprechende Förderantrag vorgelegt. Es wurden
Investitionszuschüsse in Höhe von rd. 12,1 Mio. Euro beantragt.
Zeitgleich wurde der Antrag auf Anerkennung der
Vorsorgemaßnahme ebenfalls bei der Bezirksregierung Arnsberg gestellt. Eine
Bezuschussung hierfür erfolgt jedoch erst mit Bewilligung des 2. Bauabschnitts
der Bahnhofshinterfahrung (Vorfinanzierung bis ca. 2011).
Zusammengefasst stellt sich die Finanzierung wie
folgt dar:
|
Gesamtkosten |
17.500.000,00
€ |
|
Vorsorgemaßnahmen |
1.600.000,00
€ |
|
gesamt |
19.100.000,00
€ |
|
abzgl. nicht zuwendungsfähige Kosten und Vorsorgemaßnahmen |
1.850.000,00
€ |
|
zuwendungsfähige Kosten |
17.250.000,00
€ |
|
beantragter Zuschuss (70%) |
12.075.000,00
€ |
|
Eigenmittel |
7.025.000,00
€ |
Für die Vorsorgemaßnahme wird im Rahmen der
Bewilligung des 2. Bauabschnitts mit einer Bezuschussung in Höhe von rd.
1.040.000,00 Euro gerechnet, sodass hier ein Eigenanteil von 560.000,00 Euro
verbleiben wird.
4.
Weiteres Vorgehen und Zeitplan:
Nach erfolgtem Baubeschluss werden die
Vorbereitungen für den Gebäudeabbruch konkretisiert. Diese Arbeiten müssen als
erster Schritt vor allen anderen Gewerken ausgeführt werden. Der Gebäudeabbruch
soll auch als Extraausschreibung vorab laufen, da durch die Art der Arbeiten
hier ein sehr spezieller Bieterkreis aufgefordert ist.
Die Arbeiten sollen planmäßig zu Beginn
des Jahres 2010 starten. Hierfür ist es erforderlich, die Ausschreibung im
September 2009 zu veröffentlichen. Dies erfordert aber zwingend, dass zu diesem
Zeitpunkt der Bewilligungsbescheid vorliegt.
Für die Hauptausschreibung
(konstruktiver Ingenieurbau, Kanalbau, Straßenbau…) ist eine
Veröffentlichung gegen Ende Januar 2010 geplant, so dass hier die Arbeiten ca.
im Mai/ Juni 2010 starten können.
Der Bauablauf, der noch zu
konkretisieren ist und in weiten Teilen die unter Pkt. 2.14 beschriebene
Altlastenproblematik berücksichtigen muss, da eine längere Offenlage der
Altlasten unbedingt zu vermeiden ist, sieht zunächst die konstruktiven Bauwerke
wie Ufermauern, neuer Ennepe- Düker und die neue Brücke zur Anbindung des Kuhlerkamp
vor. Danach werden die Ver- und Entsorgungsleitungsarbeiten auszuführen sein.
Der Straßenbau wird zunächst die
Bereiche in Anspruch nehmen, die ohne Einfluss auf den fließenden Verkehr der B
7 auszuführen sind. Erst zuletzt werden die Knotenpunktsbereiche Dieckstraße
(Knoten 1) und Knoten VHS umgebaut. Dies wird ca. ab zweiter Hälfte 2012 bis
Ende 2013 erfolgen.
Mit den Begrünungsarbeiten ab Herbst
2013 wird der erste Bauabschnitt der Bahnhofshinterfahrung abgeschlossen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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|
Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
X |
Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
|
|
Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
|
Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
|
X |
Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
|
Ohne
Bindung |
|
|
Vertragliche
Bindung |
|
|
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
19.100.000 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
12.075.000 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
7.025.000 € |
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|
2) Investive Maßnahmen |
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|
Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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|
Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
5440 |
,
Teilfinanzstelle |
5000066 |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
|
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|
Betrag |
2.300.000,00 € |
7.600.000,- € |
4.422.000,- € |
2.350.000,- € |
|
0,00 € |
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|
|
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|
3) Konsumtive Maßnahmen |
|
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|
Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgruppe |
|
Aufwandsart |
|
Produkt: |
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|
4) Folgekosten |
|
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|
a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
391.500,00€ |
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|
(nur bei
investiven Maßnahmen) |
|
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|
b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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|
c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
134.300,00€ |
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|
d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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|
Stellen-/Personalbedarf: |
|
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|
|
Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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|
|
Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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|
e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
272.500,00€ |
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Zwischensumme |
798.300,00€ |
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|
abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr (Auflösung
SoPo) |
-187.830,00€ |
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|
Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
610.470,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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|
Die
bilanziellen Auswirkungen im Bereich Anlagevermögen stellen sich wie folgt
dar: Die
Baukosten sind als Anschaffungs- und Herstellungskosten auf der Aktivseite
der Bilanz zu aktivieren. Die neu entstehenden Vermögensgegenstände sind als
Anlagen mit einem entsprechenden Wert einzeln zu erfassen und zu bilanzieren.
Mögliche Zuwendungen sind den Vermögensgegenständen zuzuordnen und auf der
Passivseite der Bilanz zu passivieren. Diese dienen der Finanzierung und
werden in Abhängigkeit zum Aufwand durch anfallende Abschreibungen der
Vermögensgegenstände über den Zeitraum der jeweiligen Nutzungsdauer der
Anlagen ertragswirksam aufgelöst. Veränderungen
oder der Wegfall von bereits vorhandenen und aktivierten
Vermögensgegenständen sind buchhalterisch ebenfalls abzubilden. Dies kann
beispielsweise ein veränderter Straßenverlauf oder aber der Rückbau einer
Brücke sein. Gegebenenfalls entstehen hierdurch Aufwendungen durch
außerplanmäßige Abschreibungen, bzw. Verschrottungen. Sollten
Vermögensgegenstände, die einer außerplanmäßigen Abschreibung unterliegen
durch eine Zuwendung finanziert sein, kann es je nachdem, ob eine
Rückzahlungsverpflichtung vorliegt, zu einer ertragswirksamen Auflösung der
Zuwendung kommen. Schlechtestenfalls muss die Zuwendung ganz oder teilweise
zurückgezahlt werden. |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
1 MB
|
