Beschlussvorlage - 0455/2009
Grunddaten
- Betreff:
-
Herstellung der Straße "Auf dem Berge"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB30 - Rechtsamt; 63 Baurodnungsamt; 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken; 67 Fachbereich Grünanlagen-Straßenbetrieb; FB20 - Finanzen und Controlling; SEH Stadtentwässerung Hagen - Anstalt öffentlichen Rechts
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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16.06.2009
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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23.06.2009
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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25.06.2009
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Sachverhalt
Begründung:
Für
das Grundstück Auf dem Berge 40c Gemarkung Haspe, Flur 3, Flurstücke 1583-1589
gibt es einen Vorbescheid des
Bauordnungsamtes vom 6.2.2009 zur Errichtung von 14 Einfamilienhäusern.
Mit
Schreiben vom 5.3.2009 wurde Klage gegen den
Das
Baugrundstück ist nach § 34 BauGB zu beurteilen.
Die
Erschließung ist planungsrechtlich gesichert.
Das Baugrundstück grenzt an eine im Bebauungsplan Nr. 8/63 Auf dem Berge
festgesetzte öffentliche Verkehrsfläche.
Die
Verkehrsfläche (Gemarkung Haspe, Flur 3, Flurstücke 246,247) ist weder im
Eigentum der Stadt Hagen noch im Sinne des Straßen- und Wegegesetzes (STrWG
NRW) gewidmet. Die verkehrliche Erschließung des Baugebietes ist damit bauordnungsrechtlich
nicht gesichert.
Spätestens
im Baugenehmigungsverfahren ist die verkehrliche Erschließung über die Straße
„Auf dem Berge“ öffentlich rechtlich zu sichern.
Dieses
kann entweder durch eine Baulast oder durch ein öffentlich-rechtliches
Widmungsverfahren der bisher privaten Straße „Auf dem Berge“
erfolgen.
Der
Eigentümer der privaten Straße ist nicht bereit, eine Baulast zur Erschließung des Baugebietes eintragen zu
lassen.
Der
Fachbereich Stadtentwicklung und Stadtplanung hat den Fachbereich für Planen
und Bauen für Grün, Straßen und Brücken mit Schreiben vom 22.8.2008 gebeten, das
Widmungsverfahren nach § 6 STRWG NRW einzuleiten. Voraussetzung zur Widmung der
Straße ist die Zustimmung des Eigentümers. Da der Eigentümer seine Zustimmung
zur Widmung der Straße nicht erteilt, kann das Widmungsverfahren zurzeit nicht
fortgeführt werden.
Der
Bebauungsplan Nr. 8/63 Auf dem Berge setzt eine 8,50 m breite (1,75+5,00+1,75)
Verkehrsfläche fest.
Der
Ausbau der öffentlichen Verkehrsfläche soll allerdings auf ein Querschnittsmaß
von mind. 5,00 m Fahrbahn reduziert
werden.
Einschließlich
einer Beleuchtungsanlage, die neu hergestellt werden muss, belaufen sich die
Kosten für die Herrichtung der Straße als öffentliche Straße auf
ca.
175.000, Euro.
Nach
BauGB sind 90 % der abrechnungsfähigen Kosten von den Beitragspflichtigen zu
zahlen.
Sollte
der Erwerb der Straßenfläche nicht einvernehmlich stattfinden, ist ein
Enteignungsverfahren durchzuführen, um letztendlich die Straße zu widmen.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
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Es
entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
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Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Fiskalische
Bindung |
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Pflichtaufgabe
zur Erfüllung nach Weisung |
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Beschluss
RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonst. |
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Pflichtaufgabe
der Selbstverwaltung |
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Dienstvereinbarung
mit dem GPR |
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Freiwillige
Selbstverwaltungsaufgabe |
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Ohne
Bindung |
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Vertragliche
Bindung |
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1) Gesamtkosten der Maßnahme/ Aufwand |
0,00 € |
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a) Zuschüsse Dritter |
0,00 € |
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b) Eigenfinanzierungsanteil |
0,00 € |
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2) Investive Maßnahmen |
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Die Finanzierung der Maßnahme ist
gesichert/ soll gesichert werden durch |
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Veranschlagung im investiven Teil des |
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Teilfinanzplans |
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,
Teilfinanzstelle |
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Jahr |
lfd Jahr |
Folgejahr 1 |
Folgejahr 2 |
Folgejahr 3 |
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Betrag |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
0,00 € |
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0,00 € |
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3) Konsumtive Maßnahmen |
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Die
Finanzierung der Maßnahme ist beantragt zum/ vorgesehen im |
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Ergebnisplan |
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Produktgrp. |
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Aufwandsart |
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Produkt: |
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4) Folgekosten |
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a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den
Eigenfinanzierungsanteil |
0,00€ |
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(nur bei
investiven Maßnahmen) |
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b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr |
0,00€ |
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c) sonstige Betriebskosten je Jahr |
0,00€ |
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d) personelle Folgekosten je Jahr |
0,00€ |
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Stellen-/Personalbedarf: |
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Anz. |
Stelle(n) nach BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind im Stellenplan |
Jahr |
einzurichten |
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Anz. |
üpl. Bedarf(e) in BVL-Gruppe |
Bewertung |
sind befristet bis |
Datum |
anzuerkennen |
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e) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven
Maßnahmen) |
0,00€ |
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Zwischensumme |
0,00€ |
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abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr |
0,00€ |
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Ergibt Nettofolgekosten im Jahr
von insgesamt |
0,00€ |
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5)
Bilanzielle Auswirkungen (von der Kämmerei auszufüllen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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543 kB
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